Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen

Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen

30. März 2023 / Erlebniswelt, März 2023
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Special

Gasprüfung für Wohnmobil
und Wohnwagen

 

Bei der Messung wird die gesamte Anlage mit einem Druck von 150mBar geprüft. Foto: c/o Volker Ammann
Prüfung des Alters von Anschlussschlauch und Druckminderer. Foto: c/o Volker Ammann
Bei der Gasprüfung wird die gesamte Anlage über auf Dichtigkeit und Funktion überprüft. Foto: c/o Volker Ammann

Die Gasprüfung für ein Wohnmobil und einen Wohnwagen sollte alle zwei Jahre wiederholt werden, auch wenn keine Änderungen am Gassystem durchgeführt wurden. Damit wird die Sicherheit der Gasanlage, die aus Heizung, Warmwasser, Kühlschrank, Herd und anderen Geräten bestehen kann, gewährleistet.
Für die Hauptuntersuchung (HU) von Wohnmobilen gibt es keine Pflicht mehr zu einer Gasprüfung. Das gilt schon seit April 2022. Damals hieß es: Künftig soll eine eigenständige Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) verpflichtend werden. Und zwar nicht nur für Wohnmobile, sondern gleichfalls für Wohnwagen. Stattdessen sollen CamperInnen die Gasprüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung verpflichtend durchführen lassen. Ein neues Regelwerk dafür sollte im Januar 2023 verkündet werden. Aber Stand März 2023 gibt es immer noch keine neue Rechtsgrundlage für die angekündigte Gasprüfung.
Doch zur eigenen Sicherheit sollte die Gasprüfung regelmäßig wiederholt werden. Nur so ist gewährsleistet, dass die Gasanlage in ordnungsgemäßem Zustand ist, denn austretendes Gas kann zu Erstickung oder Explosionen führen. Kommt es zu einem Brand durch ein Gasgerät in deinem Campingfahrzeug und greift der Brand auf andere Fahrzeuge oder Gebäude über, kann die Versicherung bei nicht vorhandener Gasprüfung unter Umständen die Zahlung verweigern.
Die Gasanlage wird beim Wohnmobil vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen überprüft und abgenommen. Das wird bei Neufahrzeugen durch den Hersteller erledigt. Danach muss eine erneute Gasprüfung alle zwei Jahre vorgenommen werden.  Unzulässige, beschädigte oder mangelhaft befestigte Teile der Anlage gelten als erheblicher Mangel, der zum Nichtbestehen der Untersuchung (TÜV) führt.  Vor allem versicherungsrechtlich ist mit Problemen zu rechnen, da eine defekte Gasanlage zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Im Übrigen verlangen zahlreiche Campingplätze im In- und Ausland als Vorsichtsmaßnahme die Vorlage der Gas-Prüfbescheinigung beim Einchecken. Die Plakette für erfolgreiche Prüfung muss am Fahrzeug angebracht werden.

Für Wohnwagen gilt das gleiche wie für Wohnmobile
Ein Campingplatzbetreiber darf den Nachweis einer erfolgreichen Gasprüfung verlangen und bei Fehlen den Zugang zum Campingplatz verwehren. Bei Dauercampern wird das häufig, auch im EU-Ausland, verlangt. Die Platzbetreiber haben dabei die Sicherheit aller Menschen auf dem Platz im Sinn. Und im eigenen Interesse und aus Verantwortung zu den Mitreisenden und anderen Verkehrsteilnehmern sollte man keinesfalls auf die Prüfung verzichten. Zu groß ist die Vergiftungs- und Explosionsgefahrbei einer ungeprüften Gasanlage.

Was wird bei der Gasprüfung gecheckt?
Nach einem festgelegtem Prüfplan werden unter folgende Dinge geprüft:

  • Prüfung der Halterung der Gasflaschen
  • Prüfung der Lüftungsöffnung im Gaskasten
  • Check, dass keine elektrischen Einrichtungen im Gaskasten sind
  • Dichtheit der Gasanlage
  • Prüfung der Sicherheitsventile
  • Funktionsfähigkeit der Gasanlage
  • Prüfung des Alters von Anschlussschlauch und Druckminderer
  • Prüfung der einzelnen Gasgeräte sowie Sicherheitsventile auf korrekte Funktion (brennen alle Flammen, schalten die Ventile ab etc.)
  • Prüfung der Abgasrohre

Vereinbaren Sie rechtzeitig vor der der ersten Reise in der Saison einen Termin mit unserer Werkstatt zur Überprüfung Ihrer Anlage.

Text: Volker Ammann, Titelfoto: Volker Ammann

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