Sicherheit: Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen

Sicherheit: Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen

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Service

Sicherheit: Gasprüfung
für Wohnmobil und Wohnwagen

Druckregler an einer Duo-Controll-Anlage, Foto: Volker Ammann
Bei der Gasprüfungmüssen lle Anschlüsse auf Off stehen, Foto: Volker Ammann
Mit einem speziellen Prüfgerät wird der Druck in der Gasleitung auf Druckabfall hin überprüft, Foto: Volker Ammann

Die Gasprüfung für ein Wohnmobil und einen Wohnwagen muss alle zwei Jahre wiederholt werden, wenn keine Änderungen am Gassystem durchgeführt wurden. Damit wird die Sicherheit der Gasanlage, die aus Heizung, Warmwasser, Kühlschrank, Herd und anderen Geräten bestehen kann, gewährleistet.
Die Gasprüfung beim Wohnmobil ist Voraussetzung für die Hauptuntersuchung (HU). Ohne bestandene Gasprüfung gab es keinen TÜV. Auch viele Campingplätze oder Stellplätze fordern in ihren Bedingungen eine gültige Gasprüfung.
Schon zur eigenen Sicherheit sollte die Gasprüfung regelmäßig wiederholt werden. Nur so ist gewährsleistet, dass die Gasanlage in ordnungsgemäßem Zustand ist, denn austretendes Gas kann zu Erstickung oder Explosionen führen. Kommt es zu einem Brand durch ein Gasgerät in deinem Campingfahrzeug und greift der Brand auf andere Fahrzeuge oder Gebäude über, kann die Versicherung bei nicht vorhandener Gasprüfung unter Umständen die Zahlung verweigern.
Die Gasanlage wird beim Wohnmobil vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen überprüft und abgenommen. Das wird bei Neufahrzeugen durch den Hersteller erledigt. Danach muss eine erneute Gasprüfung alle zwei Jahre vorgenommen werden.  Unzulässige, beschädigte oder mangelhaft befestigte Teile der Anlage gelten als erheblicher Mangel, der zum Nichtbestehen der Untersuchung (TÜV) führt.  Vor allem versicherungsrechtlich ist mit Problemen zu rechnen, da eine defekte Gasanlage zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Im Übrigen verlangen zahlreiche Campingplätze im In- und Ausland als Vorsichtsmaßnahme die Vorlage der Gas-Prüfbescheinigung beim Einchecken. Die Plakette für erfolgreiche Prüfung muss am Fahrzeug angebracht werden.

Für Wohnwagen gilt das gleiche wie für Wohnmobile
Ein Campingplatzbetreiber darf den Nachweis einer erfolgreichen Gasprüfung verlangen und bei Fehlen den Zugang zum Campingplatz verwehren. Bei Dauercampern wird das häufig, auch im EU-Ausland, verlangt. Die Platzbetreiber haben dabei die Sicherheit aller Menschen auf dem Platz im Sinn. Und im eigenen Interesse und aus Verantwortung zu den Mitreisenden und anderen Verkehrsteilnehmern sollte man keinesfalls auf die Prüfung verzichten. Zu groß ist die Vergiftungs- und Explosionsgefahrbei einer ungeprüften Gasanlage.

Was wird bei der Gasprüfung gecheckt?
Nach einem festgelegtem Prüfplan werden unter folgende Dinge geprüft:

  • Prüfung der Halterung der Gasflaschen
  • Prüfung der Lüftungsöffnung im Gaskasten
  • Check, dass keine elektrischen Einrichtungen im Gaskasten sind
  • Dichtheit der Gasanlage
  • Prüfung der Sicherheitsventile
  • Funktionsfähigkeit der Gasanlage
  • Prüfung des Alters von Anschlussschlauch und Druckminderer
  • Prüfung der einzelnen Gasgeräte sowie Sicherheitsventile auf korrekte Funktion (brennen alle Flammen, schalten die Ventile ab etc.)
  • Prüfung der Abgasrohre

Vereinbaren Sie rechtzeitig vor der anstehenden Hauptuntersuchung (HU oder TÜV) einen Termin mit unserer Werkstatt zur Überprüfung Ihrer Anlage: Telefon 0681 99288 50.

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