Corona-Regeln für Camper und Dauercamper

Corona-Regeln für Camper und Dauercamper

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Aktuell

Neue Corona-Regeln
für Camper und Dauercamper

Seit heute gilt: Übernachtungsangebote dürfen nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen bereitgestellt werden. In den meisten Bundesländern müssen Urlauber, die schon da sind, bis heute abreisen. In Brandenburg bis zum 4. November, in Mecklenburg-Vorpommern läuft die Abreisefrist am 5. November ab, so auch auf Schleswig-Holsteins Inseln und Halligen. In Niedersachsen dürfen Urlauber, die vor dem 2. November angereist sind, ihren Urlaub noch beenden.

Wer Dauercamper ist, muss sich bei seinem Campingplatz oder in den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes informieren. Sowie im Frühjahr auch, ist Dauercamping zum Teil erlaubt. Laut BVCD ist bisher folgendes bekannt: Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen treffen Aussagen zum Dauercampinggeschäft – in diesen Bundesländern ist das Dauercampen unter bestimmten Voraussetzungen auch im November noch gestattet.

Stand: Montag, 2. November 2020

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