Bestimmungen für Wohnwagengespanne

Bestimmungen für Wohnwagengespanne

29. August 2023 / August 2023, Erlebniswelt
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Foto: c/o www.knaus.com

Sicher ans Ziel –
Bestimmungen für Wohnwagengespanne

Was ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Wohnwagen? Wie schwer darf der Anhänger sein? Braucht man Zusatzspiegel und Warntafeln? Die Antworten dazu gibt unser Ratgeber. Er zeigt übersichtlich, auf einen Blick, alle wichtigen Verkehrsregeln für Wohnwagengespanne, die man als Fahrer kennen sollte.

Vor Reiseantritt sollte man sich über die wichtigsten Verkehrsregeln informieren, die im Urlaubsland und in den Ländern, die auf dem Weg dorthin, zu beachten sind. Das sind nicht nämlich, je nach Land, nicht wenige. Die wichtigsten betreffen die zulässige Höchstgeschwindigkeit und das maximale Gewicht des Anhängers. Daneben gibt es aber noch einige weitere, beachtenswerte Regeln, die die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleisten.

Höchstgeschwindigkeiten für Wohnwagen

Die Regeln für die Geschwindigkeitsbegrenzung von Wohnwagengespanne in Deutschland sind leicht zu merken:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften, wie beim PKW, maximal 50 km/h.
  • Außerhalb von geschlossenen Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h.

Ausnahme: Wenn der Caravan die Voraussetzungen für die Tempo-100-Regel erfüllt, z.B. durch die Montage einer Antischlingerkupplung, darf man auf Autobahnen und vergleichbaren Schnellstraßen maximal 100 km/h fahren. Die wichtigsten Informationen über das Tempolimit für Wohnwagengespanne haben wir hier zusammengestellt.

Wie hoch darf die Anhängelast des Gespanns sein?

Um festzustellen, wie viel der Anhänger höchstens wiegen darf, sollte man in die Fahrzeugpapiere schauen. Unter Position O.1 steht die maximal zulässige Anhängelast, die auch Zuglast genannt wird. Neben dieser Vorgabe spielt auch noch der Führerschein des Fahrers eine Rolle.

1. Anhänger bis 750 Kilogramm: Führerschein Klasse B
Mit einem Führerschein der Klasse B darf man mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (zGM) einen Anhänger bis maximal 750 Kilogramm führen. Die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf in diesem Fall maximal 4.250 kg zGM betragen (Zugfahrzeug bis 3.500 kg zGM + 750 Kg zGM = 4.250 kg zGM).

2. Anhänger über 750: Führerscheinklasse B 96 empfehlenswert
Wiegt der Anhänger mehr als 750 Kilogramm darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination Zugfahrzeug + Anhänger 3.500 Kilogramm nicht übersteigen. In der Praxis wiegen aber viele Anhänger mehr. Daher bietet es sich an, den Führerschein Klasse B mit der Führerscheinklasse B 96 zu erweitern. Damit dürfen Anhänger über 750 Kilo zGM gezogen werden. Die Gesamtmasse der Kombination ist auf Gespanne bis 4.250 Kilogramm begrenzt.

3. BE-Anhängerführerschein für schwere Gespanne
Damit Anhänger bis 3.500 Kilogramm zGM gezogen werden dürfen, wird der BE-Anhängerführerschein benötigt. Das maximale Gewicht der Kombination darf in diesem Fall 7.000 Kilogramm zulässige Gesamtmasse betragen (3.500 Kilogramm Zugfahrzeug + 3.500 Kilogramm Anhänger). Weitere Informationen, für wen und warum der BE-Anhängerführerschein wichtig ist und wo man ihn erwerben kann, gibt es unter diesem  Download

Gibt es Verkehrsbestimmungen zur Stützlast?
Ein weiterer wichtiger Faktor bei Wohnwagen ist die Stützlast. Das Gewicht, mit dem die Deichsel des Gespanns auf dem Kugelkopf des Zugwagens lastet, ist maßgeblich für die Fahrsicherheit verantwortlich. Je höher die Stützlast ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Gespann bei der Fahrt hin- und herpendelt.

  • Nach §44 der Straßenverkehrsordnung muss die Stützlast mindestens 4 Prozent des tatsächlichen Anhängergewichts betragen. Sie braucht aber nicht mehr als 25 Kilogramm betragen.
  • Weitere Gesetze für Wohnwagen und Wohnmobile gibt es unter diesem Download

Der ADAC hat die Verkehrsbestimmungen für Gespanne in Europa in einer Übersicht zusammengefasst. Hier geht’s zum Download

Sind Zusatzaußenspiegel für Wohnwagengespanne vorgeschrieben?
Fürs Fahren mit Gespannen ist, vor allem beim Überholen, eine gute Sicht nach hinten sehr wichtig. Ist der Wohnwagen breiter als das Zugfahrzeug, sind Zusatzaußenspiegel vorgeschrieben. Hier ist das Gesetz eindeutig: „Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.“
Die meisten Zusatzaußenspiegel, die im Handel erhältlich sind, können an den vorhandenen Fahrzeugaußenspiegeln befestigt werden. Einige Fahrzeughersteller bieten auch spezielle Zusatzaußenspiegel für ihre Modelle an.

Tipp: Der Außenspiegel sollte am Pkw so angebracht werden, dass man beim Geradeausfahren die rückwärtigen Kanten des Wohnwagens auf der linken und rechten Seite gut sehen kann.

Vorschriften zum Abreiß- oder Sicherungsseil bei Anhängern
In Deutschland müssen nur Anhänger mit Auflaufbremse zusätzlich mit einem Abreißseil gesichert werden. In der Schweiz, Österreich und den Niederlanden ist auch bei ungebremsten Anhängern eine zusätzliche Sicherungsverbindung vorgeschrieben, die ein Losreißen des Anhängers vom Zugfahrzeug verhindert. Die genauen Verkehrsvorschriften über Abreißleinen an Wohnwagen gibt es hier unter diesem Download

Promillegrenzen und Bußgelder in Europa
In vielen europäischen Ländern gilt eine Promillegrenze von 0,5, allerdings unterscheiden sich die Regeln von Land zu Land. Besonders streng sind etwa Tschechien und Ungarn – hier gilt eine 0,0 Promillegrenze für Alkohol am Steuer. Eine genaue Übersicht über die Promillegrenzen in Europa und fällige Bußgelder bei Missachtung der Bestimmungen findet man beim ADAC unter diesem Download 

Abwasser entsorgen in der Natur – streng verboten
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft das Entsorgen des Abwassertanks und der Bordtoilette. Den Tank einfach in der Natur zu verklappen ist in ganz Europa streng verboten und wird mit hohen Bußgeldern geahndet. Stattdessen empfiehlt sich, das Schmutzwasser auf Campingplätzen, Stellplätzen oder speziellen Dumping-Stationen zu entsorgen.

Wildcamping mit dem Wohnwagen: Was ist erlaubt?
Ein Thema, das immer wieder heiß diskutiert wird: Wildcamping bzw. Freistehen, also das Abstellen eines Wohnwagens über Nacht außerhalb von offiziellen Campingplätzen oder Stellplätzen. Wer ein bisschen durch Europa fährt, wird in der Nähe der beliebten Urlaubsdestinationen immer wieder freistehende Wohnmobile und teilweise auch Caravans entdecken. Tatsächlich ist das Freistehen inzwischen aber an sehr vielen Orten verboten und das gilt bis auf wenige Ausnahmen für fast ganz Europa.
Wird das Freistehen ausnahmsweise geduldet, bilden sich oft regelrechte „Oasen“ von freistehenden Campern. Darauf verlassen, dass Wildcamping hier erlaubt ist, sollte man sich aber nicht: Es passiert immer wieder, dass ein übereifriger Beamter vorbeikommt und einen Strafzettel ausstellt, weil Wildcampen ja laut Gesetz eigentlich nicht erlaubt ist. Da es inzwischen in vielen Kommunen Stell- und Campinglätze gibt, sollte man besser diese aufsuchen. Auch wenn‘s nur für eine Nacht ist.

Warntafeln bei überstehender Ladung

In Italien und Spanien sind bei überstehender Ladung am Heck eines Wohnmobils oder Caravans Warntafeln aus Metallblech anzubringen, beispielsweise für Fahrradträger. Es gibt zwischen den Ländern aber einige Unterschiede hinsichtlich der gesetzlichen Verkehrsbestimmungen.

1. Warntafel Italien
Wenn die Ladung am Heck über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge heraussteht – nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet – sind laut Gesetz „sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden“.
Mit dieser Warntafel ist jede nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen, auch wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Die Ladung darf insgesamt aber nie mehr als 3/10 der Gesamtlänge des Fahrzeugs rückwärts überstehen. Die Tafel muss auch dann angebracht werden, wenn nur ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist. Selbst in eingeklappten Zustand.Wenn die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, werden man sogar zwei Warntafeln benötigt. Jeweils am seitlichen Ende der Ladung: eine auf der rechten, eine auf der linken Seite. (Art. 361 Abs.3 Regolamento del Codice della Strada). Die Warntafeln müssen aus Metallblech, mindestens 50 x 50 cm groß und rot-weiß schraffiert sein.

2. Warntafeln in Spanien
Die Kennzeichnung überstehender Ladung in Spanien ist in den Art. 15 Abs. 3 und 6, 173 und im Anexo XI (V-20) Reglamento General de Circulación (RGC) geregelt: Bei PKWs darf die Ladung bis maximal 10 % und – sofern sie unteilbar ist – bis höchstens 15 % ihrer Länge nach hinten hinausragen. Jede über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge überstehende Ladung muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel aus Aluminium (Maße 50 x 50 cm) gekennzeichnet werden.
Die Warntafel ist am hinteren Ende der Ladung so zu befestigen, dass sie sich stets senkrecht zur Fahrzeugachse befindet. Sie sollte zur Vermeidung eines Bußgeldes auch vorhanden sein, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst im eingeklappten Zustand.
Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht werden, und zwar so, dass die Schraffierung beider Tafeln vom Aussehen her ein umgedrehtes „V“ ergibt (Art. 15 Abs. 6 Satz 2 RGC).

Achtung: Die Warntafeln für Spanien und Italien sehen ähnlich aus. Gesetzlich benötigt man aber für jedes der beiden Länder seine eigene Tafel.

3. Warntafeln in Portugal
In Portugal wird ebenfalls eine Warntafel für eine überstehende Ladung benötigt. Erlaubt sind ein Ladungsüberstand nach vorne bis zu einer Länge von 55 cm bzw. nach hinten bis höchstens 45 cm. Die überstehende Ladung (z. B. Fahrradträger) muss mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel gekennzeichnet werden. Da der Weg zum Urlaubsziel in Portugal durch Spanien führt, bietet es sich an, die in Spanien vorgeschriebenen Tafeln auch in Portugal zu verwenden.

Mautgebühren für Wohnwagengespanne

Die Mautgebühren in Europa unterscheiden sich von Land zu Land. Generell ist das Befahren von Schnellstraßen und Autobahnen aber in den meisten europäischen Ländern mautpflichtig. Dazu zählen die beliebten Urlaubsziele in Frankreich, Italien, Österreich, Spanien oder Kroatien.
Ausführliche Informationen zu Mautgebühren gibt der ADAC unter diesem Download 

Text: Volker Ammann, Quelle: Pincamp, ADAC, Titelbild: www.knaus.com

Wir bedanken uns bei Pincamp und ADAC für die freundliche Unterstützung. Unter www.pincamp.de finden Sie den passenden Campingplatz an Ihrem Urlaubsziel und können ihn gleich buchen.

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