Winterurlaub in Europa – das sind die aktuellen Regeln

Winterurlaub in Europa – das sind die aktuellen Regeln

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Aktuell

Winterurlaub in Europa –
das sind die aktuellen Regeln

Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung der Pandemie und der Impffortschritte in Europa zeichnen sich für den Herbst und Winter unterschiedliche Regelungen in Sachen touristische Reisen und Camping ab. Lettland und Estland haben aufgrund hohen Infektionszahlen und niedriger Impfquote bereits verschärfte Einschränkungen verhängt. Weitere Länder werden wohl in den kommenden Wochen folgen. Für Mobilreisende, die trotz der Situation eine Reise in den Wintersport planen, haben wir den aktuellen Stand für die wichtigsten Länder in Europa zusammengestellt.  Aufgrund des unterschiedlichen Infektionsgeschehens entscheidet jedes europäische Land selbst, welche Schutzmaßnahmen und Regeln in Bezug auf COVID-19 einzuhalten sind. Diese Regeln können sich jedoch sehr kurzfristig ändern. Urlauber sollten daher auf jeden Fall, rechtzeitig vor der Abreise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes die Hinweise auf das Zielland prüfen.
Seit dem 1. Juli wurde die Grenze für Reisewarnungen des Auswärtigen Amts in Deutschland von einer 7-Tage-Inzidenz über 50 auf über 200 angehoben. Damit hat sich die Zahl der Reisewarnungen deutlich verringert. Sie werden jetzt nur noch für Hochrisikogebiete sowie für Virusvariantengebiete ausgesprochen. Die Klassifizierung eines Risikogebiets entfällt seit dem 1. August. Gleichzeitig ist zu diesem Zeitpunkt aber eine erweiterte Testpflicht für Reiserückkehrer eingeführt worden, die unabhängig vom Reiseland für alle nicht-geimpften oder nicht-genesenen Personen über zwölf Jahre gilt.
Seit dem 16. Oktober 2020 gibt die grafische Darstellung der EU-weiten Corona-Ampel eine Orientierungshilfe für Reisen innerhalb der EU. Auf der Webseite reopen.europa.eu/de wird diese regelmäßig aktualisiert. Sie bietet eine farbliche Einteilung in Risikogebiete und ungefährliche Regionen: grün, orange und rot. Die Kriterien dafür richten sich nach der Rate neuer Infektionen (Inzidenz) für 100.000 Bewohner in den vorausgegangenen 14 Tagen sowie der Quote der positiven Tests aus allen durchgeführten Coronatests. Für die einzelnen Länder der EU ist die Übermittlung der Daten freiwillig. Auch die Maßnahmen vor Ort sind nicht einheitlich geregelt.

Das heißt: Trotz der Impffortschritte kann weiterhin nicht beliebig ins Ausland gereist. Es gilt, die länder- und regionalspezifischen Reisehinweise des angestrebten Reiseziels im Auge zu behalten, da sich die Bestimmungen kurzfristig ändern können. Camper und Urlauber sollten sich individuell und rechtzeitig darüber informieren, welche Risiken und Einschränkungen im Reiseland zu beachten sind. Auch die Regelungen zur Öffnung von Camping- und Wohnmobilstellplätzen können in den verschiedenen Ländern und sogar regional unterschiedlich sein.

Muss man nach dem Auslandsurlaub in Quarantäne?
Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen (Hochrisikogebiete oberhalb von 200 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche) oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss den Nachweis eines negativen Corona-Tests bereits bei Einreise mit sich führen und auf Anforderung der zuständigen Behörde bei Einreise oder bei einer Polizeikontrolle vorweisen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden vor Einreise sein. Gleiches gilt seit dem 1. August für alle Reiserückkehrer ab zwölf Jahre, egal, in welchem Land sie sich zuvor aufgehalten haben.

Ausnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene
Seit dem 9. Mai sieht eine Bundesverordnung vor, dass die Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen sowie für in den vorangegangenen sechs Monaten von einer COVID-19-Erkrankung nachweislich genesene Personen von der Test- und Quarantänepflicht befreit sind. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Rückreise aus einem vom Auswärtigen Amt als Virusvariantengebiet ausgewiesenen Land oder Region erfolgt. Eine Ausnahme gilt für Geimpfte allerdings dann, wenn die einreisende Person vollständig mit einem Impfstoff gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft wurde.

Aktuelle Einreiseverordnung 
Reiserückkehrer können sich mit einem negativen Corona-Test von der 10-tägigen Quarantäne freitesten. Bei einer Rückkehr aus Hochrisikogebieten ist dies erst nach fünf Tagen möglich. Bei einer Rückkehr aus Virusvariantengebieten ist ein Freitesten nicht möglich, in diesem Fall benötigen auch geimpfte und nachweislich genesene Personen einen aktuellen Negativ-Test. Zusätzlich gilt: Alle Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten müssen vor der Einreise nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt haben, auch geimpfte und genesene Personen.

Seit dem 1. August werden keine einfachen Risikogebiete mehr ausgewiesen, sondern nur noch Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete.
Muss ich nach der Einreise in mein Urlaubsland in Quarantäne gehen?
Aufgrund der teils hohen Infektionszahlen haben manche Länder in Europa nach bestimmten Kriterien wieder eine Quarantänepflicht nach der Einreise ausgesprochen. Welche Regelungen diesbezüglich im Einzelnen gelten, werden auf den Internetseiten der jeweiligen Reiseländer erläutert. In viele Ländern der EU gelten aber Ausnahmeregelungen für vollständig geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen.

Belgien
Die Grenzen zwischen unserem Nachbarland und Nordrhein-Westfalen waren während der gesamten Corona-Situation nie vollständig geschlossen. Seit dem 21. November gilt aber ganz Belgien als Hochrisikogebiet, eine Reisewarnung ist in Kraft. Reiserückkehrer müssen vor der Einreise nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Für nichtgeimpfte und genesene Reiserückkehrer gilt außerdem eine Testpflicht vor Einreise und eine anschließende Quarantänepflicht.
Einreisende nach Belgien müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form“ (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Der Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) sollte bei Einreise mitgeführt werden. Reisende, die aus einer „roten Zone“ nach Belgien reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test mit sich führen, der nicht länger als maximal 72 Stunden zurückliegen darf. Spätestens am siebten Tag nach Einreise muss ein erneuter Test erfolgen. Kinder unter 6 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene sind hiervon befreit. Personen, die mit dem Auto einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben, sind von der PCR-Testpflicht und Quarantänepflicht befreit. Deutschland, Österreich und die Schweiz zählen zurzeit zur roten Zone.
Alle Geschäfte sind ohne Terminvereinbarung geöffnet. Restaurants und Cafés dürfen ihre Innen- und Außenbereiche unter Auflagen öffnen. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sport sind sowohl in Innenräumen als auch im Freien unter Auflagen wieder erlaubt. Hotels, Campingplätze und Ferienparks sind geöffnet. In Belgien ist ein 3G-Nachweis für den Zugang zu Restaurants, Fitnessstudios, Messen, Kongressen und Kulturveranstaltungen (inkl. Kino) für Personen ab 16 Jahren verpflichtend. Großveranstaltungen sind generell nur mit 3G-Nachweis zugänglich.
Das Tragen einer Schutzmaske oder eines Mund-Nasen-Schutzes aus Stoff ist in allen Situationen für alle Personen ab zwölf Jahren im Öffentlichen Nahverkehr und in Schulen verpflichtend, in denen der Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Gleiches gilt auch in Geschäften, Kinos, Kirchen, Bibliotheken und anderen öffentlichen Innenräumen wie Restaurants, Cafés, Hotels und teilweise in Einkaufsstraßen und auch auf Märkten.

Dänemark
Der nördliche Nachbar teilt Länder und Regionen je nach Infektionsgeschehen in unterschiedliche Farbkategorien ein. Deutschland gilt aktuell als Land der gelben Kategorie, lediglich Schleswig-Holstein wird der grünen Kategorie zugeordnet.
Vollständig geimpfte Urlauber aus EU- und Schengenländern dürfen ohne Testpflicht und Quarantäne einreisen, sofern ihre jeweiligen Heimatländer mindestens der grünen oder der gelben Kategorie zugeordnet sind. Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung mindestens 14 Tage vor Einreise, aber nicht länger als 180 Tage vor Einreise erfolgt sein muss.
Auch nicht-geimpfte Touristen aus Ländern der grünen und gelben Kategorie dürfen ohne Quarantäne nach Dänemark einreisen. Verpflichtend ist aber auch für diese Personengruppe ein negativer COVID-19-Test (PCR- oder Antigentest) bei Einreise sowie ein Test nach Ankunft für Reisende aus gelb eingestuften Ländern oder Regionen. Für nicht-geimpfte Einreisende aus Ländern der orangen Kategorie gilt nach wie vor eine Quarantänepflicht. Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich. Die dänische Polizei führt Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark durch.
Zum 12. November hat Dänemark wieder neue Corona-Einschränkungen eingeführt: So muss zum Beispiel bei größeren Veranstaltungen wie Konzerten und Messen sowie in Restaurants, Kneipen und Diskotheken wieder ein Corona-Pass (3G-Regelung) vorgezeigt werden. An den Flughäfen gilt Maskenpflicht, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes wird insbesondere in medizinischen Bereichen weiterhin empfohlen.

Finnland
Die Einreise ist für vollständig Geimpfte und für Genesene ohne Test und Einschränkungen möglich. Für alle übrigen Reisenden gilt eine doppelte Testpflicht (PCR- oder Antigentest). Der erste Test muss bei der Einreise vorliegen und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss drei bis fünf Tage nach Einreise erfolgen. Bis zum Ergebnis des zweiten Tests muss sich der Reisende in einer Unterkunft aufhalten und Kontakt vermeiden. Kinder, die 2005 oder später geboren wurden, benötigen keinen Nachweis oder eine Impfung bei Einreise mit den Eltern, sofern diese die Einreisebestimmungen erfüllen.
Eine Maskenpflicht besteht in Finnland teilweise im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Es gilt die Empfehlung, Masken in Geschäften, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden zu tragen. Je nach Region gelten für die Gastronomie Einschränkungen in Bezug auf Kapazität, Öffnungszeiten und Alkoholausschank. Für andere Einrichtungen in Innenräumen kann es von Fall zu Fall auch Kapazitätsbeschränkungen geben.

Frankreich
Die bereits vor der COVID-19-Situation eingeführten Grenzkontrollen seitens Frankreich bleiben mindestens bis Ende Oktober 2021 bestehen. Die Corona-bedingten Grenzkontrollen jedoch, wurden an den deutschen und schweizerischen Grenzen zu Frankreich vorerst aufgehoben.
Reisende aus der EU und dem Schengen-Raum sowie weiteren als grün kategorisierten Ländern dürfen mit negativem PCR- oder Antigentest einreisen, der aktuell nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ausgenommen von der Testpflicht sind Reisende unter elf Jahren, vollständig Geimpfte sowie nachweislich genesene Personen. Zusätzlich muss eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgegeben werden. Vollständig geimpfte Personen dürfen generell unabhängig von der Risikoeinordnung des jeweiligen Heimatlandes nach Frankreich einreisen.
Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sind geöffnet – ebenso wie die Innen- und Außengastronomie, Kultur- und Sporteinrichtungen inklusive Kino und Theater. Auch Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen zugänglich. Ein 3G-Nachweis ist zum Beispiel erforderlich, beim Betreten von Cafés, Restaurants, Flugzeugen und Fernzügen sowie in manchen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Skigebiete dürfen nach aktuellem Stand für die Wintersaison öffnen. Dabei gelten am Lift Maskenpflicht und Abstandgebot. Übersteigt die 7-Tage-Inzidenz lokal die 200er Marke, ist auch für den Skilift ein 3G-Nachweis notwendig.
In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt nach wie vor eine generelle Maskenpflicht – je nach Stadt und Region kann diese auch in stark frequentierten Bereichen im Freien gelten. Bei einem Verstoß werden 135 Euro Strafe fällig.

Italien
Wer aus der EU oder einem Schengen-Staat einreisen möchte, muss einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen. Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Geimpfte oder nachweislich Genesene. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Darüber hinaus müssen alle Reisenden vor der Einreise nach Italien ein digitales Einreiseformular ausfüllen. Für die Einreise nach Sizilien besteht eine Testpflicht unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.
Generell gilt die Abstandsregel, dass Menschen überall mindestens einen Meter Distanz voneinander halten sollen, in Südtirol sind sogar zwei Meter empfohlen. Ein Mund-Nasen-Schutz muss in Geschäften, im öffentlichen Nahverkehr, in öffentlichen Gebäuden generell sowie in Bars und Restaurants getragen werden – allerdings nicht, während man am Tisch sitzt. Zum 24. November treten in Südtirol verschärfte Einschränkungen in Kraft.
Prinzipiell werden die Regionen in Italien nach vier Corona-Risikozonen kategorisiert: In den Roten Zonen müssen die Bürger möglichst ganz zu Hause bleiben und es gilt ein Ein- und Ausreiseverbot. Letzteres trifft auch auf die orangen Zonen zu. In der gelben Zone gelten gelockerte Maßnahmen. Zum 16. Januar 2021 wurde außerdem die Kategorie der weißen Zone eingeführt, die auf Regionen zutreffen soll, die über einen Zeitraum von mehr als drei Wochen eine Inzidenz niedriger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner aufweisen können. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ für Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen sich uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen.
In den Regionen der weißen Kategorie wurden die Beschränkungen weitgehend aufgehoben, es gelten aber weiterhin die gängigen Hygienemaßnahmen. Zu den Regionen der weißen Kategorie zählt aktuell fast ganz Italien. Seit dem 6. August gelten auch in den Regionen der weißen Kategorie verschärfte Nachweispflichten. Der Nachweis über eine Impfung, eine überstandene COVID-19-Erkrankung oder einen aktuellen Negativ-Test (maximal 48 Stunden alt) ist nun in folgenden Bereichen erforderlich: im Innenbereich von Restaurants und Bars sowie für den Besuch von Museen, Schwimmbädern, Thermen, Kultur- und Sportveranstaltungen (auch im Freien) und Fitnessstudios. Die Regel gilt für Menschen ab zwölf Jahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
In den Regionen der roten und orangen Kategorie treten Lock-down-Maßnahmen in Kraft, was aktuell jedoch keine Region betrifft. Hier ist das private und touristische Reisen zwischen einzelnen Regionen generell nicht erlaubt. Ausstellungen, Museen, Kinos, Theater, Fitnessstudios sowie Schwimm- und Thermalbäder und andere Einrichtungen der Freizeitgestaltung sind nach wie vor geschlossen. Lediglich Sportzentren dürfen wieder genutzt werden. Auch die Lifte und Bahnen in den Skigebieten bleiben für den Amateursport weiterhin geschlossen.
Lockerungen gibt es in den Regionen der gelben Kategorie, zu denen zurzeit nur die Region Friuli Venezia Giulia gehört. In den Regionen der gelben Kategorie darf der Einzelhandel unter Kapazitätsbeschränkungen öffnen, gleiches gilt für kulturelle Einrichtungen wie Museen sowie die Gastronomie. Restaurants und Bars haben bis 22 Uhr geöffnet. Auch die Hotels dürfen in den gelben Zonen wieder Touristen empfangen. Museen, viele Theater und Kinos sind geöffnet, genauso wie Strand- und Schwimmbäder. Auch Outdoor-Sport ist wieder möglich. Teilweise sind aber 3G-Nachweise erforderlich, beispielsweise für die Innengastronomie sowie für den Besuch von Museen, Schwimmbädern, Thermen, Kultur- und Sportveranstaltungen (auch im Freien) und Fitnessstudios.
Eine besondere Regelung gibt es generell für alle, die mit der Fähre nach Sardinien reisen möchten: Vor Betreten der Schiffe muss sich jeder Passagier bei der Region Sardinien registrieren. Das funktioniert entweder über dieses Onlineformular, manuell am Fährhafen oder über die App SardegnaSicura. Jeder Passagier muss bei Einreise eine Kopie der bestätigten Registrierung zusammen mit der Bordkarte und seinem gültigen Ausweis vorlegen können. Vor dem Boarding überprüfen die Reedereien die erfolgte Registrierung. An Bord der Fähren herrschen zudem verstärkte Hygienevorschriften – beispielsweise Maskenpflicht – die sich allerdings je nach Reederei unterscheiden können. Um Mindestabstände an Bord einhalten zu können, kann es teilweise – insbesondere bei Fahrten über Nacht – auch Einschränkungen im Bereich der Kapazitäten sowie die Verpflichtung zur Buchung eines Schlafplatzes geben.

Luxemburg
Die Grenzen sind geöffnet und auch die Durchreise durch das Nachbarland ist möglich, es gelten jedoch weiterhin Hygiene- und Abstandsregeln. Maskenpflicht gilt im öffentlichen Personennahverkehr, in Supermärkten und Geschäften sowie in öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Bürgerbüros usw. und auch die einzuhaltenden Mindestabstände von zwei Metern.
Die meisten Einrichtungen sind geöffnet. Die Betreiber können wählen, ob sie ihre Einrichtung mit 3G-Nachweis betreiben oder ohne. Ohne 3G-Nachweis gibt es allerdings Kapazitätseinschränkungen und andere Hygieneauflagen zu beachten. Dies gilt sowohl für Restaurants und Kultureinrichtungen als auch für Beherbergungsbetriebe wie Campingplätze sowie für verschiedene Aktivitäten. Ab dem 1. November soll der 3G-Nachweis für den Zutritt zu Gastronomiebetrieben verpflichtend werden.

Niederlande
Die meisten Einrichtungen sind unter bestimmten Auflagen geöffnet, Clubs und Diskotheken wurden jedoch erneut geschlossen. Auch die Kontaktbeschränkungen wurden wieder verschärft. Die Campingplätze sind weiterhin geöffnet.
Nach wie vor muss ein Abstand von 1,50 Metern zwischen den Menschen gewahrt werden. Die Maskenpflicht gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Flughäfen und seit dem 6. November wieder in den meisten öffentlichen Innenbereichen.
Aktuell ist für den Zutritt zu den meisten öffentlichen Einrichtungen ein so genannter Corona Pass erforderlich, der im Prinzip der 3G-Regelung in Deutschland entspricht. Der 3G-Nachweis ist beispielsweise nötig für den Besuch in Cafés, Restaurants und Bars, Veranstaltungen, Fitnessstudios, Zoos sowie für Kunst- und Kultureinrichtungen. Dabei wird der Corona-Pass sowohl im Innen- als auch Außenbereich von allen Personen ab 14 Jahren benötigt.
Die Niederlande unterscheiden für die Einreise zwischen Ländern mit sehr hohem, hohem und niedrigem Risiko. Reisende aus Ländern mit sehr hohem Risiko müssen sich für zehn Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben und außerdem bei Einreise einen negativen PCR-COVID-19-Test nachweisen. Deutschland, die Schweiz und Österreich gelten aktuell als Länder mit hohem Risiko, ein 3G-Nachweis ist erforderlich.
Das niederländische Festland gilt seit dem 21. November wieder als Hochrisikogebiet, eine Reisewarnung ist in Kraft. Alle Reiserückkehrer müssen vor der Einreise nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Für nicht-immunisierte Reiserückkehrer gilt außerdem eine Testpflicht vor Einreise und eine anschließende Quarantänepflicht.

Norwegen
Das Land hat seine Einreisebestimmungen teilweise an die der EU angepasst. Touristische Reisen sind aktuell aus Ländern der grünen Kategorie mit Nachweis über einen aktuellen Negativ-Test, eine vollständige Impfung oder eine überstandene COVID-Erkrankung möglich. Als grün wird ein Land kategorisiert, wenn die 14-Tage-Inzidenz unter 50 und die Testpositivrate unter 4 Prozent liegt, alternativ kann auch die Bemessungsgrundlage einer 14-Tage-Inzidenz unter 75 und einer Testpositivrate von maximal 1 Prozent gelten. Bei Einreise mit Negativ-Test ist ein zusätzlicher Test bei Grenzübertritt erforderlich. Alle Reisenden – auch mit digitalem Impf- oder Genesenenausweis – müssen sich zusätzlich vor Einreise online registrieren.
Achtung: Deutschland, Österreich und die Schweiz sind aktuell in die rote Kategorie eingestuft. Alle Einreisenden müssen sich an der Grenze testen lassen. Einreisende ohne vollständige Impfung oder Genesenennachweis müssen sich bis zu zehn Tage in Quarantäne begeben. Akzeptiert werden ausschließlich digitale Impf- und Genesenennachweise, die über einen auslesbaren QR-Code verfügen.
Die Fährverbindungen zwischen Deutschland und Norwegen beziehungsweise Dänemark und Norwegen wurden für den Personenverkehr wieder aufgenommen. Gleiches gilt für die Fährverbindung zwischen Strömstad in Schweden und Sandefjord in Norwegen. Zu beachten ist aber, dass die Fährverbindung zwischen Oslo und Fredrikshavn der Reederei Stena Line aufgrund der Corona-Krise dauerhaft eingestellt wurde.
Zum 25. September wurden in Norwegen sämtliche Einschränkungen innerhalb des Landes aufgehoben – die Einschränkungen in Sachen Einreise bleiben aber bestehen.

Österreich
Campen ist zurzeit nicht erlaubt. Für die Einreise von Reisenden aus Ländern mit geringem Infektionsgeschehen ist unter anderem eine vollständige Impfung, ein Genesenennachweis oder ein aktueller, negativer PCR-Corona-Test (3G-Regel) sowie eine Online-Einreiseanmeldung, Voraussetzung. Deutschland wird aktuell als Land mit geringem Infektionsgeschehen eingestuft.
Österreich selbst gilt seit dem 14. November wieder als Hochrisikogebiet. Ausnahmen sind lediglich die Gemeinden Mittelberg und Jungholz und das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee. Alle Reiserückkehrer müssen vor der Einreise nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und nachweisen, ob sie geimpft, getestet oder genesen sind. Für nicht-immunisierte Menschen folgt eine weitere Test- und Quarantänepflicht.
Seit dem 22. November befindet sich ganz Österreich in einem landesweiten Lock-down. Er gilt für mindestens zehn Tage und maximal 20 Tage auch für geimpfte und genesene Personen. Für Nicht-immunisierte Personen soll der Lock-down nach derzeitigem Stand bis in den Januar hinein Bestand haben.  
Hinweis: Als 2G-Nachweis wird übergangsweise noch bis zum 6. Dezember 2021 eine Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test anerkannt. Generell sind Impfungen ab diesem Datum nur noch 270 Tage nach Zweitimpfung gültig. Ab dem 3. Januar 2022 müssen auch alle Personen, die eine Erstimpfung mit Johnson & Johnson erhalten haben, eine Zweitimpfung nachweisen. Die Einzelimpfung wird dann im Rahmen von 2G nicht mehr anerkannt. PCR-Tests sind 72 Stunden gültig, offiziell bestätigte Antigentests 48 Stunden und vor Ort durchgeführte Selbsttests 24 Stunden. Abhängig von der Auslastung der Intensivbetten in den Krankenhäusern gelten verschärfte Corona-Maßnahmen, die nach Stufen unterteilt sind. Zurzeit gilt in ganz Österreich die Stufe 3, die in Kraft tritt, wenn an sieben Tagen eine Überschreitung von 400 belegten Intensivbetten vorliegt. Dann wird die 3G-Regel allgemein zur 2G-Regel – und zwar überall dort, wo zuvor die 3G-Regel galt. Das betrifft auch die Gastronomie und Campingplätze.
In Stufe 1, die seit dem 15. September mit einer Auslastung von 200 Intensivbetten erreicht wurde, sind folgende zusätzliche Maßnahmen in Kraft: Antigen-Tests sind aktuell nur noch 24 Stunden ab Testabnahme gültig. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften des täglichen Bedarfs wird die allgemeine Maskenpflicht auf die Pflicht einer FFP2-Maske hochgestuft. Zusätzlich müssen ungeimpfte Personen auch im Bereich des Einzelhandels eine FFP2-Maske tragen. Außerdem gilt auch bei Zusammenkünften ab 25 Personen die 3G-Regel.
Stufe 2 tritt sieben Tage nach Überschreitung von 300 belegten Intensivbetten in Kraft. Für den Bereich der Nachtgastronomie sowie ähnlichen Settings ist der Zutritt dann nur noch für geimpfte und genesene Personen (2G-Regel) erlaubt. Gleiches gilt für Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen. Darüber hinaus werden Selbsttests im Rahmen der 3G-Regelung nicht mehr anerkannt.

Portugal
Die Einreise ist auf dem Landweg möglich. Die touristische Einreise ist allerdings ausschließlich mit PCR- oder Antigen-Test erlaubt – das gilt auch für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen Gäste mit 3G-Nachweis aufnehmen. Die Maskenpflicht wurde weitgehend aufgehoben, gilt aber noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und im öffentlichen Raum, sofern der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.
Für die meisten Einrichtungen des Freizeitbereichs ist ein 3G-Nachweis erforderlich. Für den Zugang zu Bars und Diskotheken sowie zu Großveranstaltungen ist ein 2G-plus-Nachweis notwendig. Für Madeira und die Azoren gelten gesonderte Regeln, insbesondere in Bezug auf die Einreise.
Spanien
Die Einreise aus Corona-Risikogebieten – auch aus anderen europäischen Ländern wie Frankreich – ist nur mit Vorlage eines negativen PCR-Tests oder Antigen-Tests (beide nicht älter als 48 Stunden) möglich. Von der Testpflicht ausgenommen sind generell vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene. Deutschland und Österreich werden von spanischer Seite zurzeit als Risikogebiet gelistet.
Auf dem Festland sowie auf den spanischen Inseln gelten weiterhin einschränkende Maßnahmen, die je nach Region unterschiedlich hart ausfallen können. Campingplätze und andere Übernachtungsbetriebe sind mit 3G-Nachweis zugänglich. Abweichende und detaillierte Einschränkungen können zusätzlich individuell von den Gemeinden und Städten vor Ort festgelegt werden. Dies gilt ebenso für den Bereich der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht sowie die Schließung verschiedener Einrichtungen.

Schweden
Für die Einreise ist ein negativer COVID-19-Test (PCR- LAMP- oder Antigen) erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und in englischer Sprache vorliegen muss. Seit dem 30. Juni 2021 entfällt die Testpflicht für vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene. Reisende aus Ländern außerhalb Skandinaviens sind dazu aufgefordert, sich nach der Einreise nach Schweden testen zu lassen – unabhängig vom Impfstatus.
Die meisten Einrichtungen sind ohne Auflagen geöffnet. Es liegt in der Verantwortung jedes und jeder Einzelnen, Ansteckungen möglichst zu vermeiden. Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Teilnehmenden sind allerdings nur mit digitalem Impfnachweis zugänglich. Dies gilt auch für den Besuch von Kinos, Theatervorstellungen etc.

Schweiz
Für die Einreise ist seit dem 20. September ein 3G-Nachweis erforderlich. Zusätzlich müssen alle Einreisenden das sogenannte Passenger Locator Form (PLF) vorab ausfüllen und dieses bei Einreise vorweisen. Personen, die nur mit PCR- oder Antigentest einreisen, müssen vier bis sieben Tage nach der Einreise einen zweiten Test durchführen lassen und das Testresultat dem zuständigen Kanton mitteilen. Die Tests sind auf eigene Kosten durchzuführen, Personen unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Für die Durchreise ohne Zwischenstopp ist kein Test notwendig.
Vom 4. Dezember an gilt bei sämtlichen Einreisen in die Schweiz eine verschärfte Testpflicht, die auch für geimpfte und genesene Personen gilt. Neben einem PCR-Test vor der Einreise ist ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest) zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise durchzuführen. Im Gegenzug entfällt die Quarantänepflicht. Die Testkosten, die in der Schweiz sehr teuer sind, müssen von den Einreisenden selbst getragen werden. Für einen Schnelltest fallen circa 100 Franken, für den PCR-Test sogar 160 Franken an.
Die Schweiz gilt ab dem 5. Dezember als Hochrisikogebiet, eine Reisewarnung tritt in Kraft.
Die Geschäfte sind wieder geöffnet – ebenso wie Freizeitbetriebe und Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnesscenter, Wellnessanlagen, Museen sowie Zoos und botanische Gärten. Restaurants und Bars sind mit Auflagen im Innen- und Außenbereich geöffnet. Auch kulturelle Veranstaltungen und Sportveranstaltungen sind mit bestimmten Kapazitätsbeschränkungen innen und außen wieder möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Großveranstaltungen erlaubt und auch Discos und Tanzlokale dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
Seit dem 13. September ist für die Nutzung bestimmter Bereiche ein 3G-Nachweis erforderlich. Das gilt unter anderem für die Innenbereiche von Restaurants und Bars, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Sporthallen, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos sowie bei Veranstaltungen in Innenräumen ab einer bestimmten Größe. Camping- und Wohnmobilstellplätze sind nicht von der 3G-Regel betroffen. Da, wo die 3G-Regel Anwendung findet, entfallen Maskenpflicht sowie sonstige Einschränkungen.
Ab dem 6. Dezember gilt in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien neben der 3G-Pflicht und auch eine Maskenpflicht. Auch bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 300 Teilnehmenden. Optional kann auch 2G zur Anwendung kommen, die Maskenpflicht entfällt dann.

Textbearbeitung: Volker Ammann, Quelle: Auswärtiges Amt

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