Krankenkassen zahlen wieder ambulante Kuren

Krankenkassen zahlen wieder ambulante Kuren

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Foto: c/o AdobeStock, Robert Kneschke

Krankenkassen zahlen wieder ambulante Kuren-
auch bei Übernachtung im Wohnmobil

Die gute Nachricht für Versicherte und die deutschen Kurzentren: Vorsorgekuren, die ambulant durchgeführt werden können, gehören seit Juni 2021 wieder zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Auch wer völlig gesund ist, kann sich im Rahmen der Prävention vom Hausarzt eine ambulante Vorsorgemaßnahme verschreiben lassen und diese in Anspruch nehmen.

Wer vom Hausarzt eine solche Maßnahme verschrieben bekommt, kann ohne größere private Kosten in einem anerkannten Kurort entspannen, regenerieren und so gegen Krankheiten wie körperlicher Erschöpfung oder Burnout vorsorgen. Die Versicherten können dabei sowohl den Kurort als auch die Unterkunft in Abstimmung mit den verordnenden Ärzten frei bestimmen. Liegt die Bescheinigung vom Arzt vor, muss die gesetzliche Krankenversicherung die Kur mit dem Reisemobil genehmigen. Versicherte kommen somit in den Genuss einer dreiwöchigen Kur.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dabei die Kosten für kurärztliche Behandlungen am Kurort und 90 Prozent der Kosten für verordnete Kurmittel wie zum Beispiel Moorbäder, Inhalationen oder Massagen. Für die weiteren Kosten von Unterkunft, Kurtaxe und Verpflegung leisten die Kassen einen Zuschuss. Dieser Zuschuss ist je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch und liegt zwischen 8 und 16 Euro (Stand 2021). Wer die Kur im Wohnmobil mit Selbstverpflegung bucht, kann die Kurkosten durch den Krankenkassenzuschuss reduzieren.

Warum eine ambulante Vorsorgekur?
Vorsorgekuren sing geeignet, um bei allgemeiner Schwäche, Erschöpfung, oder leichten Symptomen die psychische und physische Gesundheit zu stärken und somit einer ernsthafteren Erkrankung vorzubeugen. Regulär dauert eine ambulante Kur drei Wochen, kann aber auf Antrag verlängert werden. Gesetzlich Versicherte können, auch ohne vorhergehende Operation oder Krankheit, alle drei Jahre einen Antrag für eine Vorsorgekur stellen, bei entsprechender medizinischer Dringlichkeit sogar öfter. Die geltenden Regeln für die Verordnung und Kostenübernahme einer stationären Kur oder Reha sowie Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren werden von dieser Entwicklung nicht angetastet. Viele Kurorte und Heilbäder bieten für die Kur mit dem Wohnmobil auch Stellplätze an. Auf https://top-platz.de/kuren-fuer-reisemobilisten sind attraktive Anlagen zu finden.

Text: Volker Ammann, Quelle: Krankenkasseninfo.de, Titelbild: c/o AdobeStock, Robert Kneschke

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