Sommerurlaub in Europa. Wohin kann man reisen?

Sommerurlaub in Europa. Wohin kann man reisen?

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Aktuell

Sommerurlaub in Europa. Wohin kann man reisen?

Neu seit der letzten Änderung, gültig ab 29. Juni 2021

Portugal gilt nun als Virusvariantengebiet.
Die Einstufung von Portugal als Virusvariantengebiet erfolgt (in Anlehnung Art. 21 Abs.1 VO (EG) 1008/2008) zunächst für zwei Wochen. Eine Verlängerung ist möglich.

Die Russische Föderation gilt nun als Virusvariantengebiet.

Hinweis: Die Einstufung von Portugal und der Russischen Föderation als Virusvariantengebiet ist erst wirksam ab Dienstag 29. Juni 2021 um 0:00 Uhr.

Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
gelten seit 23. Mai 2021 als Virusvariantengebiet und wurden seit 16. Mai 2021 bereits als einfaches Risikogebiet ausgewiesen.

 

Belgien

Die Grenzen zwischen Belgien und Nordrhein-Westfalen waren während der gesamten Corona-Situation nie geschlossen. Seit dem 20. Juni gilt Belgien nicht mehr als Risikogebiet.

Einreisende nach Belgien müssen aber grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Passenger Locator Form“ (PLF) ausfüllen und elektronisch versenden. Ein Nachweis (elektronisch oder Ausdruck) soll bei Einreise mitgeführt werden. Personen, die aus einer „roten Zone“ nach Belgien reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test mit sich führen. Die Abstrichentnahme darf maximal 72 Stunden zurückliegen. Kinder unter 6 Jahren sind hiervon befreit. Zusätzlich müssen sich Reisende aus roten Zonen nach der Einreise für mindestens sieben Tage in Quarantäne begeben und am siebten Tag des Aufenthalts in Belgien erneut testen lassen. Personen, die mit dem Auto einreisen und weniger als 48 Stunden in Belgien bleiben, sind von der PCR- und Quarantänepflicht befreit. Deutschland und Österreich zählen seit Kurzem zur orangen Zone, so dass die Test- und Quarantänepflicht entfällt.

Alle Geschäfte sind ohne Terminvereinbarung geöffnet. Seit dem 9. Juni dürfen zu Hause bis zu vier Personen empfangen werden (plus Kinder), private Zusammenkünfte im Freien sind von 5 Uhr morgens bis Mitternacht mit bis zu zehn Personen erlaubt, in der übrigen Zeit dürfen sich maximal vier Personen im Freien treffen. Restaurants und Cafés dürfen ihre Innen- und Außenbereiche unter Auflagen zwischen 5 Uhr und 23:30 Uhr öffnen. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sport sind sowohl in Innenräumen als auch im Freien unter Auflagen wieder erlaubt. Hotels, Campingplätze und Ferienparks sind geöffnet. Clubs und Discotheken sind weiterhin geschlossen. Auch Großveranstaltungen sind bis auf einzelne Testprojekte bis zum 13. August nicht möglich.

Das Tragen einer Schutzmaske oder eines Mund-Nasen-Schutzes aus Stoff ist in allen Situationen, in denen der Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, für alle Einwohner ab zwölf Jahren im Öffentlichen Nahverkehr und in Schulen verpflichtend. Das gilt auch in Geschäften, Kinos, Kirchen, Bibliotheken und anderen öffentlichen Innenräumen wie Restaurants, Cafés, Hotels und teilweise in Einkaufsstraßen und auch auf Märkten.

Bulgarien

Bulgarien erlaubt prinzipiell die Einreise von EU-Bürgern, sofern sie einen negativen PCR- oder Antigen Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der PCR-Test darf bis zu 72 Stunden alt sein. Wer ohne Test nach Bulgarien einreisen möchte, muss sich zehn Tage in Quarantäne begeben. Von der Testpflicht befreit sind vollständig geimpfte oder von einer nicht mehr als sechs Monate zurückliegenden COVID-19-Erkrankung genesene Personen. Bulgarien gilt aktuell nicht mehr als Risikogebiet.

Bulgarien hat den Lock-down weitgehend beendet und die touristische Sommersaison Anfang Mai eröffnet. Der Besuch von Kinos, Konzerten, Museen, Sport- und Spielplätzen ist jetzt unter Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln sowie mit der Auflage einer maximalen Auslastung wieder erlaubt. Auch Restaurants und Einkaufszentren sind unter Kapazitätseinschränkungen und Auflagen wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude werden in Abhängigkeit des aktuellen Infektionsgeschehens unter Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregeln kurzfristig angepasst. Gleiches gilt für Geschäfte, Apotheken, Restaurants, Bars, Diskotheken und Klubs.

Maskenpflicht besteht weiterhin bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen und auch im Freien, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Dänemark

Die dänische Regierung hat Mitte April einen 4-Stufenplan für den Reiseverkehr vorgestellt. Demnach wurde in der ersten Stufe seit dem 21. April die Liste der triftigen Einreisegründe erweitert. U. a. dürfen Dauercamper sowie Sommerhaus- und Bootsbesitzer einreisen, sofern sie aus Ländern mit niedriger Inzidenz kommen, die der gelben Kategorie zugeordnet werdenIn Europa zählen dazu aktuell auch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Einige europäische Länder zählen aktuell noch zur orangen Kategorie.

Seit dem 1. Mai dürfen vollständig geimpfte Urlauber aus EU- und Schengenländern ohne Testpflicht und Quarantäne einreisen, sofern ihre jeweiligen Heimatländer der gelben oder orangen Kategorie zugeordnet sind. Dabei ist zu beachten, dass die Zweitimpfung mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt sein muss, sie darf aber nicht länger als 180 Tage vor Einreise erfolgt sein. Seit dem 14. Mai sind auch Menschen einschließlich Urlaubern aus den Grenzgebieten von der Quarantänevorschrift ausgenommen.

Auch nicht-geimpfte Touristen aus Ländern der gelben Kategorie dürfen seit dem 5. Juni wieder ohne Quarantäne nach Dänemark einreisen. Verpflichtend ist aber weiterhin ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigentest) bei Einreise sowie ein Test nach Ankunft. Für Einreisende aus Ländern der orangen Kategorie gilt nach wie vor eine Quarantänepflicht.

Deutschland gilt ab dem 26. Juni als Land der grünen Kategorie – Einreisende aus Deutschland benötigen dann keinen Nachweis mehr über einen Test oder eine Impfung.

Fast ganz Dänemark gilt noch bis zum 26. Juni als Risikogebiet. Ausnahmen sind lediglich Grönland, die Färöer Inseln und Süddänemark. Ab dem 27. Juni entfällt die Reisewarnung für ganz Dänemark. Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich. Es erfolgen Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark.  

Die Maskenpflicht wurde in Dänemark zum 14. Juni 2021 weitgehend aufgehoben. Sie gilt nun vor allem noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, sofern kein Sitzplatz eingenommen wird. Generell gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.

Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Darüber hinaus soll wenn möglich vermieden werden, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.

Der Einzelhandel ist geöffnet. Auch Kultureinrichtungen unter freiem Himmel dürfen wieder Besucher empfangen, die einen negativen Corona-Test vorweisen können.

Friseure, Wellness-Einrichtungen und andere Dienstleister sind geöffnet. Restaurants, Cafés und andere Gaststätten dürfen wieder Gäste empfangen. Voraussetzung für die Nutzung der Innengastronomie sowie für körpernahe Dienstleistungen ist der Nachweis eines Corona-Tests, einer Impfung oder einer überstandenen COVID-19-Infektion per Corona-Pass auf dem Smartphone. Im Außenbereich ist kein Nachweis erforderlich.

Auch Kinos, Theater und Fitnessstudios sind wieder geöffnet. Voraussetzung ist, dass man per App in seinem Corona-Pass einen maximal 72 Stunden alten negativen Test, eine Impfung oder eine überstandene Infektion vorweisen kann.

Seit dem 21. Mai dürfen die meisten zuvor noch geschlossenen Bereiche wieder öffnen, beispielsweise Saunas, Badelandschaften und Innenbereiche von Zoos und Vergnügungsparks. Geschlossen bleiben lediglich Nachtclubs und Diskotheken. Zusätzlich wird die erlaubte Anzahl an Teilnehmern bei Veranstaltungen in Innenbereichen auf 100 angehoben. Zugangsvoraussetzung für viele Bereiche ist nach wie vor der Nachweis eines Negativ-Tests, einer Impfung oder einer überstandenen COVID-19-Erkrankung.

In Dänemark ist der Nachweis einer Erstimpfung in einem bestimmten Zeitraum mit einem Negativ-Test gleichgesetzt. Dies gilt für den Zeitraum vom 15. Tag bis zum 42. Tag nach der Erstimpfung.

Estland

Estland gilt aktuell nicht mehr als Risikogebiet.  Die Einreise nach Estland ist u. a. für Reisende aus der EU ist mit negativem PCR-Test grundsätzlich möglich. Es gilt jedoch eine zehntägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt. Deutschland, Österreich und die Schweiz liegen aktuell deutlich unter dieser Grenze. Eine Liste mit den jeweils geltenden Zahlen wird vom estnischen Außenministerium veröffentlicht und einmal wöchentlich aktualisiert. Für vollständig geimpfte Personen sowie für Menschen, die innerhalb der vorangegangenen sechs Monate eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben und dies belegen können, entfällt die Quarantänepflicht.

Eine Maskenpflicht gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln, in den Servicehallen und in öffentlichen Bereichen von Wirtschaftsunternehmen sowie bei Konferenzen, Konzerten sowie in Theatern und Kinos.

Seit Anfang Mai gibt es in Estland schrittweise Lockerungen der Corona-Maßnahmen: Diese beinhalten die Öffnung der Außengastronomie, des Einzelhandels, von Museen und Galerien, sowie anteilige Schulpräsenz. Seit dem 24. Mai dürfen auch die Innengastronomie, Theater und Kinos mit einer Kapazitätsbeschränkung von 50 Prozent wieder öffnen. Seit Ende Mai wurden auch die Kontaktbeschränkungen gelockert und der Großteil der Betriebe aus dem Freizeitbereich ist unter Kapazitätsbeschränkungen wieder zugänglich.

Finnland

Touristische Reisen nach Finnland sind seit dem 24. August für Urlauber aus Österreich und der Schweiz aufgrund zu hoher Infektionszahlen in den Heimatländern wieder untersagt, für Reisende aus Deutschland gilt dies auch wieder seit dem 25. September. Finnland hat den epidemiologischen Grenzwert, der festlegt, aus welchen Ländern die Einreise möglich ist, allerdings recht niedrig angesetzt: Erlaubt sind lediglich 25  Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen erlaubt. Bleibt der Wert unterhalb dieser Grenze ist bei der Einreise keine Quarantäne erforderlich. Die Grenzübergänge für Reisende aus Ländern, die diese Kriterien erfüllen, sind geöffnet und auch der Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde wurde wieder aufgenommen.

In Finnland ist das Infektionsgeschehen im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern verhältnismäßig niedrig. Aktuell gibt es keine Reisewarnung für Finnland.  

Eine Maskenpflicht besteht in Finnland nicht, es gibt jedoch die Empfehlung, Masken in Geschäften, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen. Seit dem 26. Oktober gilt in der Ekstra-Klasse der finnischen Bahn (VR) eine Maskenpflicht. Seit dem 8. Oktober müssen alle Gastronomiebetriebe in Finnland um 24 Uhr den Ausschank von Alkohol beenden und um 1 Uhr schließen. Zusätzlich gibt es eine Kapazitätsbeschränkung für die erlaubte Anzahl der zu bewirtenden Gäste. Restaurants müssen ihren Gästen außerdem die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen beziehungsweise die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.

Der generelle Teil-Lock-down in Finnland wurde aufgehoben. In stärker betroffenen Gebieten gibt es aber gesonderte Regeln. 

Frankreich

Die Corona-bedingten Grenzkontrollen wurden an den deutschen und schweizerischen Grenzen zu Frankreich aufgehoben, die bereits vor der COVID-19-Situation eingeführten Grenzkontrollen seitens Frankreich bleiben aber mindestens bis Ende Oktober 2021 bestehen.

Aufgrund sinkender Neuinfektionszahlen gilt ganz Kontinental-Frankreich aktuell nicht mehr als Risikogebiet. Eine Reisewarnung gibt es aber noch für einzelne Überseegebiete.

Die Einreisebestimmungen nach Frankreich wurden zum 9. Juni geändert: Reisende aus der EU und dem Schengen-Raum sowie weiteren als grün kategorisierten Ländern dürfen nun mit negativem PCR- oder Antigentest einreisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen von der Testpflicht sind Reisende unter elf Jahren, vollständig Geimpfte sowie nachweislich genesene Personen. Zusätzlich muss eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgegeben werden.

Seit dem 3. Mai gibt es in Frankreich Lockerungen. Für Urlauber die wichtigste davon: Beherbergungsbetriebe wie Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen wieder Touristen aufnehmen. Außerdem darf man sich tagsüber wieder frei im Land bewegen. Zusätzlich gilt draußen wie drinnen im öffentlichen Raum ein Alkoholverbot sowie eine Obergrenze von sechs Personen für private Kontakte.

Die Innen- und Außengastronomie ist unter Auflagen wieder geöffnet – ebenso wie Kultur- und Sporteinrichtungen inklusive Kino und Theater. Auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen wieder zugänglich. Die nächtliche Ausgangssperre wurde auf den Zeitraum zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verkürzt. Ab dem 20 Juni soll sie komplett aufgehoben werden. Weitere Lockerungen sind ab Juli angekündigt.

In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt nach wie vor eine generelle Maskenpflicht – je nach Stadt und Region kann diese auch in stark frequentierten Bereichen im Freien gelten. Bei einem Verstoß werden 135 Euro Strafe fällig.

Griechenland

Seit dem 20. Juni entfällt die Reisewarnung für ganz Griechenland.  Griechenland hat den Teil-Lock-down weitgehend beendet, in stärker betroffenen Regionen kann es aber noch verstärkte Einschränkungen geben.  

Reisen zwischen den einzelnen Regionen sind seit dem 15. Mai wieder erlaubt. Seit dem 3. Mai darf die Außengastronomie in Regionen mit niedriger Inzidenz den Betrieb wieder aufnehmen. Seit dem 8. Mai dürfen Strandbars und bewirtschaftete Strände mit ihren Strandliegen öffnen. Museen, Open-Air-Kinos und die Amphitheater des Landes sind unter Einschränkungen wieder zugänglich. In Tavernen gilt Abstand zwischen den Tischen und es dürfen maximal sechs Personen an einem Tisch Platz nehmen. Einrichtungen wie Open-Air-Kinos und Amphitheater dürfen nur die Hälfte ihrer Plätze besetzen. Und weiterhin gilt im ganzen Land eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1:30 Uhr und 5:00 Uhr.

Wichtig: Urlauber müssen sich spätestens 48 Stunden vor der Einreise nach Griechenland über ein spezielles Online-Formular für die Einreise registriert haben! Dabei wird ihnen ein Code zugewiesen, der bei der Einreise nachgewiesen werden muss. Ebenfalls erforderlich ist zusätzlich eine Bescheinigung über eine vollständige Impfung, einen negativen PCR-COVID-19-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen negativen Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden). Der Test muss aus einem anerkannten Testlabor aus dem Abreiseland stammen und eine begleitende Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer beinhalten. Darüber hinaus können bei der Einreise an der Grenze verpflichtende Corona-Schnelltests durchgeführt werden.

Die Einreise beziehungsweise Ausreise auf dem Landweg für touristische Reisen ist in Bulgarien nur über die Grenzübergänge Promachonas und Ormenio durchgängig und über Nymphaea/Nymfaia zwischen 7 und 23 Uhr möglich, in Nordmazedonien ist der Grenzübergang Evzoni von 7 bis 23 Uhr für Touristen geöffnet. Die Einreise über Albanien ist nur über den Grenzübergang Mavromati zwischen 8 und 16 Uhr für maximal 250 Personen täglich sowie zusätzlicher Testpflicht möglich. Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien ist ebenfalls in Betrieb.

Italien

Wer aktuell aus der EU oder einem Schengen-Staat nach Italien einreisen möchte, muss einen negativen PCR-Test oder Antigen-Test vorlegen. Ausnahmen von der Testpflicht gelten seit Kurzem für Geimpfte oder nachweislich Genesene. Die Testpflicht gilt auch für Kinder ab zwei Jahren. Darüber hinaus müssen alle Reisenden vor der Einreise nach Italien ein digitales Einreiseformular ausfüllen.

Italien gilt aktuell nicht mehr als Risikogebiet. 

Generell gilt in Italien eine Abstandsregel, die besagt, dass die Menschen überall mindestens einen Meter Distanz voneinander halten sollen, in Südtirol sind sogar zwei Meter empfohlen. Ein Mund-Nasen-Schutz muss in Geschäften, im öffentlichen Nahverkehr, in öffentlichen Gebäuden generell sowie in Bars und Restaurants getragen werden – allerdings nicht, während man am Tisch sitzt. Seit dem 8. Oktober wurde die Maskenpflicht landesweit auf alle Bereiche ausgedehnt – sie gilt auch im Freien. Nur wer sich an einem abgelegenen Ort ohne Menschen befindet oder alleine in einem Park aufhält, kann darauf verzichten. Von der Pflicht befreit sind Kinder im Alter unter sechs Jahren, eine Ausnahme gibt es auch beim Sport. Außerdem gibt es in Italien häufig Temperaturmessungen mit Stirn-Scannern, bevor man beispielsweise Museen oder Geschäfte betreten darf.

Prinzipiell werden die Regionen in Italien nach vier Corona-Risikozonen kategorisiert: In den Roten Zonen müssen die Bürger möglichst ganz zu Hause bleiben und es gilt ein Ein- und Ausreiseverbot. Letzteres trifft auch auf die orangen Zonen zu. In der gelben Zone gelten gelockerte Maßnahmen. Zum 16. Januar wurde außerdem die Kategorie der weißen Zone eingeführt, die auf Regionen zutreffen soll, die über einen Zeitraum von mehr als drei Wochen eine Inzidenz niedriger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner aufweisen können. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ für Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen sich uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen.

In den Regionen der roten und orangen Kategorie treten Lock-down-Maßnahmen in Kraft. Das betrifft aktuell keine Region. Hier ist das private und touristische Reisen zwischen einzelnen Regionen generell nicht erlaubt. Ausstellungen, Museen, Kinos, Theater, Fitnessstudios sowie Schwimm- und Thermalbäder und andere Einrichtungen der Freizeitgestaltung sind nach wie vor geschlossen. Lediglich Sportzentren dürfen wieder genutzt werden. Auch die Lifte und Bahnen in den Skigebieten bleiben für den Amateursport weiterhin geschlossen.

Lockerungen gibt es in den Regionen der gelben Kategorie, zu denen zurzeit nur noch das Aostatal zählt. In den Regionen der gelben Kategorie darf der Einzelhandel unter Kapazitätsbeschränkungen öffnen, gleiches gilt für kulturelle Einrichtungen wie Museen sowie die Außenbereiche der Gastronomie. Restaurants und Bars haben bis 22 Uhr geöffnet. Auch die Hotels dürfen in den gelben Zonen wieder Touristen empfangen. Museen, viele Theater und Kinos sind geöffnet, genauso wie Strand- und Schwimmbäder. Auch Outdoor-Sport ist wieder möglich.

In den Regionen der weißen Kategorie wurden die Beschränkungen weitgehend aufgehoben, es gelten aber weiterhin die gängigen Hygienemaßnahmen. Zu den Regionen der weißen Kategorie zählt aktuell fast ganz Italien (Ausnahme Aostatal). In diesen Regionen soll ab dem 28. Juni auch die Maskenpflicht im Freien aufgehoben werden.

Eine besondere Regelung gibt es generell für alle, die mit der Fähre nach Sardinien reisen möchten: Vor Betreten der Schiffe muss sich jeder Passagier bei der Region Sardinien registrieren. Das funktioniert entweder über dieses Onlineformular, manuell am Fährhafen oder über die App SardegnaSicura. Jeder Passagier muss bei Einreise eine Kopie der bestätigten Registrierung zusammen mit der Bordkarte und seinem gültigen Ausweis vorlegen können. Vor dem Boarding überprüfen die Reedereien die erfolgte Registrierung. An Bord der Fähren herrschen zudem verstärkte Hygienevorschriften – beispielsweise Maskenpflicht –  die sich allerdings je nach Reederei unterscheiden können. Um Mindestabstände an Bord einhalten zu können, kann es teilweise – insbesondere bei Fahrten über Nacht – auch Einschränkungen im Bereich der Kapazitäten sowie die Verpflichtung zur Buchung eines Schlafplatzes geben.

Kroatien

Bei der Einreise nach Kroatien werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts im Land registriert. Wer Wartezeiten an der Grenze verkürzen möchte, kann dies auch vorab online auf der Website des Kroatischen Tourismusministeriums erledigen. Außerdem ist die Einreise nur noch mit Nachweis eines negativen PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests erlaubt, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alternativ kann der Test auch bei Einreise auf eigene Kosten erfolgen, allerdings muss man sich in Quarantäne begeben, bis das Ergebnis vorliegt. Schnelltests müssen bis zum zehnten Tag nach dem Ersttest noch einmal wiederholt werden. Vollständig geimpfte Personen sind von der Testpflicht ausgenommen, sofern die Zweitimpfung bei Einreise mindestens 14 Tage zurückliegt und offiziell nachgewiesen werden kann.

Kroatien hat den Lock-down zu weiten Teilen beendet. Campingplätze und andere Beherbergungsbetriebe dürfen auch wieder für die touristische Nutzung öffnen. Die Gastronomie ist aktuell jedoch nur im Außenbereich geöffnet. Nach wie vor gilt aber: Außerhalb des Wohnwagens oder des Reisemobils sollten Reisende einen Mund-Nase-Schutz tragen und mindestens 1,5 Meter Abstand zu Dritten halten. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Krankenhäusern und im Gastgewerbe gilt generell eine Maskenpflicht – ebenso wie überall im Freien, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist nur eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen.

Die kroatischen Inseln sind per Fähre zu erreichen. Zu bedenken ist jedoch, dass Brücken- und Fährverbindungen kurzfristig unterbrochen werden können, falls das Infektionsgeschehen wieder sprunghaft ansteigen sollte.

Seit dem 13. Juni gelten große Teile des Landes nicht mehr als Risikogebiet. Eine Reisewarnung gibt es aktuell nur für die Gespanschaften Medimurje und Varazdin (bis 26.6.) und ab dem 27.6. für die Gespanschaft Zadar. Aufgrund von Grenzkontrollen kann sich die Heimreise auf dem Landweg aber deutlich verzögern.

Lettland

In Lettland gilt für die Einreise der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist. Sofern die Inzidenz der Einreisenden oberhalb dieses Grenzwerts liegen, gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht in Form der Selbstisolation. Seit dem 15. Januar 2021 ist bei Einreise zusätzlich ein negativer Covid-19-Testbefund vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Quarantänepflicht bleibt dennoch bestehen und der Testbefund muss bereits bei der elektronischen Einreiseregistrierung angegeben werden. Seit dem 11. Februar ist darüber hinaus ein Einreiseverbot für touristische bzw. nicht-zwingend erforderliche Reisen in Kraft getreten. Ausnahmen davon gelten seit dem 16. Juni lediglich für vollständig Geimpfte und Genesene, die dies über den digitalen COVIDpass nachweisen können. Auch ein negatives Testergebnis im digitalen COVIDpass der EU erlaubt die Einreise. 

Ganz Lettland gilt noch bis zum 26. Juni als Risikogebiet. Die Reisewarnung entfällt für das gesamte Land ab dem 27. Juni.

Zusätzlich gilt bei der Einreise nach Lettland für alle Reisenden eine Registrierungspflicht für alle Reisenden, die zunächst per Fragebogen am Einreiseort erfolgt. Wer mit dem Pkw oder Reisemobil nach Lettland einreist, muss vorab die elektronische Einreiseregistrierung nutzen. Die Registrierungspflicht gilt auch für Durchreisende.

Nach wie vor gilt in Lettland eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und in allen öffentlichen Innenräumen. Zusätzlich gilt eine Abstandspflicht von zwei Metern, wo immer dies möglich ist.

Lettland hat seinen Teil-Lockdown deutlich gelockert: Die Außen- und Innengastronomie und Einkaufszenten sind mit gewissen Einschränkungen wieder geöffnet. Märkte im Freien finden unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen statt. Die Freiluftbereiche von Museen und Naturpfade sind geöffnet. Museen und Bibliotheken sind unter Auflagen wieder geöffnet. Auch Sportwettkämpfe und Sporttraining im Freien sind unter Auflagen gestattet. Für Geimpfte und genesene Personen mit digitalem COVID-Zertifikat der EU gelten weitere Erleichterungen.

Litauen

Litauen gilt aktuell nicht mehr als Risikogebiet, die Testpflicht bei Heimreise entfällt. Litauen hat ein Ampelsystem eingeführt, dass die einzelnen Länder nach ihrem Infektionsgeschehen und Risikopotenzial kategorisiert. Eine Liste der Länder, die mit hohem Risiko eingestuft werden, wird jeweils montags veröffentlicht. Diese Grenze haben aktuell noch manche europäische Länder überschritten. Reisende aus diesen Ländern müssen für die Einreise einen negativen COVID-19-Testbefund vorlegen und sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben.

Vollständig geimpfte sowie nachweislich innerhalb der vorangegangenen sechs Monate von einer COVID-19-Erkrankung genesene Personen sind von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen. Auch nicht-geimpfte Personen aus Ländern der gelben und grünen Kategorie – beispielsweise Deutschland und Österreich – dürfen mit Negativtest (PCR oder Antigen) ohne Quarantäne wieder nach Litauen einreisen. Generell müssen aber alle Einreisenden vorab ein digitales Einreiseformular ausfüllen.   

Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Räumen verpflichtend, beispielsweise in Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Auch Litauen hat den Lock-down in weiten Teilen beendet. Der Einzelhandel ist weitgehend geöffnet. Es gelten weiterhin Mindestabstands- sowie Kapazitäts- und Hygieneauflagen. Dies gilt auch für den in großen Teilen wieder zugelassenen Kulturbetrieb. Körpernahe Dienstleister dürfen ihre Dienste mit Auflagen anbieten. Restaurants sind wieder innen wie außen geöffnet. Auch Nachtclubs dürfen erstmals seit November wieder Gäste empfangen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Dies muss über den so genannten Grünen Pass nachgewiesen werden. Veranstaltungen sind im Freien mit einer unbegrenzten Anzahl von Menschen erlaubt, in Innenräumen ist die Teilnehmerzahl auf 250 Menschen begrenzt. Bei Veranstaltungen, bei denen nur Inhaber des Grünen Passes zugelassen werden, sind bis zu 2000 Menschen erlaubt. Zu privaten Treffen in Innenräumen dürfen sich bis zu zehn Menschen oder Mitglieder von zwei Familien oder Haushalten versammeln.

Luxemburg

Noch bis zum 26. Juni gilt für Reisen nach Luxemburg eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland. Ab dem 27. Juni gilt auch Luxemburg nicht mehr als Risikogebiet.

Die Grenzen sind nach wie vor geöffnet und auch die Durchreise durch Luxemburg ist möglich, es gelten aber weiterhin strenge Hygiene- und Abstandsregeln: Im öffentlichen Personennahverkehr, in Supermärkten und Geschäften sowie in öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Bürgerbüros usw. gilt nach wie vor eine Maskenpflicht und auch die Mindestabstände von zwei Metern sind konsequent einzuhalten.

Die meisten Einrichtungen sind seit dem 13. Juni wieder geöffnet, es kann aber teilweise noch eine Masken- und/oder Testpflicht für deren Nutzung geben. Ausnahme davon gelten mit dem so genannten COVID-Check für Geimpfte, Genesene und Getestete. Auch die nächtliche Ausgangssperre wurde aufgehoben. Die Restaurants sind wieder innen wie außen geöffnet. Im Innenbereich dürfen bis zu vier Personen ohne Test an einem Tisch sitzen, bei mehr als vier Personen greift der COVID-Check. Im Außenbereich dürfen bis zu zehn Personen ohne Test oder COVID-Check an einem Tisch sitzen.

Geschäfte sind unter Kapazitätsbegrenzungen und Hygieneauflagen geöffnet – ebenso wie Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die Beschränkung für Treffen im Freien oder Privaten wurde aufgehoben und auch Veranstaltungen sind unter bestimmten Auflagen erlaubt. Teilweise sind auch hier Test, Impfung oder Genesenennachweis erforderlich. Campingplätze und andere Unterkünfte sind geöffnet, oftmals ist aber eine Vorabreservierung erforderlich.

Niederlande

Alle Geschäfte des Einzelhandels dürfen unter Kapazitätsbeschränkungen wieder öffnen. Zusätzlich darf die Außen- und die Innengastronomie unter bestimmten Auflagen wieder Gäste empfangen.

Vergnügungs-, Natur- und Tierparks, sowie Fitnessstudios und Schwimmbäder sind seit dem 19. Mai wieder geöffnet. Für Museen, Kinos und andere kulturelle Einrichtungen gilt das seit dem 5. Juni. Auch die Kontaktbeschränkungen wurden etwas gelockert: Erlaubt sind nun private Treffen mit maximal vier Personen.

Die Campingplätze sind für Camper mit autarken Campingfahrzeugen geöffnet.  

Weitere Lockerungen sind zum 30. Juni geplant, sofern die Zahl der Neuinfektionen weiter sinkt.

Nach wie vor muss ein Abstand von 1,50 Metern zwischen den Menschen gewahrt werden. Für den öffentlichen Verkehr gilt seit Juni die Anordnung, dass Atemschutzmasken zu tragen sind. Die Maskenpflicht gilt für alle öffentlichen Räume wie Geschäfte oder Museen.

Das gilt aktuell für die Einreise in die Niederlande mit dem Camper

Die Niederlande unterscheiden für die Einreise zwischen Ländern mit hohem Risiko und niedrigem Risiko. Reisende aus Ländern mit hohem Risiko müssen sich für zehn Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben und außerdem bei Einreise einen negativen PCR-COVID-19-Test nachweisen. Deutschland, Österreich und die Schweiz sind zurzeit als Länder mit geringem Risiko eingestuft – die Test- und Quarantänepflicht entfällt.

Die Bundesrepublik Deutschland klassifiziert zurzeit noch fast die gesamten Niederlande als Risikogebiet. Eine entsprechende Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist in Kraft. Gleiches gilt für die Überseegebiete Aruba und St. Maarten. Es gilt eine Testpflicht für Reiserückkehrer nach Deutschland. Ausgenommen von der Reisewarnung sind die Überseegebiete Curaçao, Bonaire, Sint Eustatius und Saba sowie die Provinzen Friesland, Groningen und Zeeland. Ab dem 27. Juni entfällt die Reisewarnung für die gesamten Niederlande.

Polen

Polen ist nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Die Einreise nach Polen ist zurzeit für Reisende aus der EU und dem Schengen-Raum mit dem eigenen Fahrzeug mit negativem COVID-19-Test oder 10-tägiger Quarantäne möglich. Die Grenzen zur Ukraine, Russland oder Weißrussland sind zurzeit weiterhin nur eingeschränkt passierbar. Für vollständig Geimpfte und nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesene Personen entfällt die Test- und Quarantänepflicht.

Der Teil-Lock-down wurde in Polen zu großen Teilen beendet. Die meisten Einrichtungen haben unter Auflagen und teilweise mit Kapazitätsbeschränkungen wieder geöffnet. So dürfen Hotels und Campingplätze wieder mit 75 % Kapazität öffnen. Auch kulturelle Einrichtungen, Gastronomiebetriebe, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen sind wieder geöffnet. Nachtclubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen und auch Großveranstaltungen sind zurzeit noch nicht erlaubt.

Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt zwei Meter, Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen. Eine Maskenpflicht besteht in Geschäften, dem öffentlichen Nahverkehr, Kirchen, öffentlichen Einrichtungen, Kinos, Theatern, Konzert- und Kulturhäusern sowie im Freien, sofern der Mindestabstand zu anderen nicht eingehalten werden kann.

Portugal

Die Einreise nach Portugal ist seit dem 1. Mai auf dem Landweg prinzipiell wieder möglich. Die touristische Einreise ist allerdings ausschließlich mit PCR-Test aus europäischen Ländern erlaubt, in denen die 14-Tage-Inzidenz unter 500 liegt. Das trifft aktuell auf Camper aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu. Eine Befreiung von der Testpflicht für vollständig Geimpfte oder Genesene gibt es zurzeit nicht.

Seit dem 14. März wurde die generelle Reisewarnung für Portugal aufgrund der gesunkenen Inzidenzen aufgehoben. Als Risikogebiete gelten zurzeit aber noch die Azoren und seit dem 13. Juni wieder die Metropolregion Lissabon. Reisende müssen bei Einreise persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Außerdem wird bei allen Einreisenden per Infrarot die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38° C übersteigen, ist mit Maßnahmen wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne zu rechnen.

Ab dem 29. Juni zählt ganz Portugal zunächst für 14 Tage als Virusvariantengebiet – Reiserückkehrer müssen dann ohne Ausnahme bei Einreise nach Deutschland einen Negativ-Test nachweisen und sich in 14-tägige Quarantäne begeben. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen in Regionen mit niedriger Inzidenz unter Kapazitätsbeschränkungen wieder Gäste aufnehmen. In Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht und der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt zwei Meter. Verstöße können eine Geldstrafe bis zu 500 Euro pro Person nach sich ziehen, Gruppenverstöße können mit bis zu 5.000 Euro Strafe belegt werden.

In Regionen mit niedriger Inzidenz wurde der Lock-down in weiten Teilen beendet. Die meisten Einrichtungen sind unter Auflagen und mit Einschränkungen wieder geöffnet. Bars und Diskotheken bleiben geschlossen. Es gelten aber inzidenzabhängige Maßnahmen je nach Region. Die einzelnen Stufen richten sich nach 14-Tage-Inzidenzen mit den Grenzwerten 120 und 240.

Für Madeira und die Azoren gelten gesonderte Regeln, insbesondere in Bezug auf die Einreise.

Slowenien

Aufgrund gesunkener Neuinfektionszahlen gilt das ganze Land seit dem 23. Mai nur noch als einfaches Risikogebiet, eine Reisewarnung ist weiterhin in Kraft. Seit dem 20. Juni gelten die Regionen Goriška, Jugovzhodna Slovenija, Koroška, Pomurska, Savinjska und Zasavska aber nicht mehr als Risikogebiete. Ab dem 27. Juni gilt ganz Slowenien nicht mehr als Risikogebiet. Darüber hinaus hat auch Slowenien Deutschland, Österreich und die Schweiz als Risikogebiete gelistet, so dass eine Einreise ohne Quarantäne nur mit vollständiger Impfung, Genesenennachweis oder einem negativen PCR-Test möglich ist. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Die Grenzübergangsstellen an der slowenisch-italienischen, an der slowenisch-kroatischen und an der slowenisch-österreichischen Grenze sind wieder geöffnet. Wer aus einem Risikogebiet in Kroatien im Transit durch Slowenien fahren möchte, muss dies innerhalb von zwölf Stunden bewerkstelligt haben. Andernfalls könnte eine 10-tägige Quarantäne gefordert werden. Kurze Zwischenstopps, beispielsweise zum Tanken, sind aber zulässig. Der Grenzübertritt von Italien nach Slowenien ist nur über die Grenzübergangsstellen Vrtojba/St. Andrea, Fernetiči/Fernetti, Škofije/Rabuiese oder Krvavi potok/Pesse möglich.

Der Teil-Lock-down in Slowenien wurde mittlerweile weitgehend beendet. Restaurants, Cafés etc. dürfen sowohl die Außen- als auch die Innenbereiche wieder öffnen. Wer drinnen sitzen möchte, benötigt allerdings einen aktuellen Testnachweis. Hotels, Campingplätze und andere Unterkünfte sind eingeschränkt geöffnet. Schulen, Geschäfte, Friseure und ähnliche Einrichtungen dürfen ebenfalls wieder öffnen. Je nach Region kann es auch verschärfte Maßnahmen geben. Der Mindestabstand zu anderen Menschen beträgt in Slowenien 1,50 Meter. Das Tragen einer Schutzmaske ist in öffentlich zugänglichen Innenbereichen nach wie vor verpflichtend. Das gilt auch im Freien, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Spanien

Ein großer Teil der spanischen Regionen zählt aktuell nicht mehr zu den Risikogebieten. Einje Reisewarnung ist zurzeit nur noch für die Regionen Andalusien, Navarra, La Rioja, das Baskenland und Ceuta in Kraft.

Die Einreise nach Spanien aus Corona-Risikogebieten – auch aus anderen europäischen Ländern – ist nur mit Vorlage eines negativen PCR-Tests oder Antigen-Test (bei nicht älter als 48 Stunden) möglich. Die Bundesländer Baden-Württemberg und das Saarland werden aktuell noch von Spanien als Risikogebiet gelistet, für Reisende aus den übrigen deutschen Bundesländern entfällt die Testpflicht. Ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen sind generell vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene.

Trotz sinkender Infektionszahlen und aufgehobener Reisewarnungen gelten auf dem spanischen Festland nach wie einschränkende Maßnahmen, die je nach Region unterschiedlich hart ausfallen können. So gibt es auf dem gesamten spanischen Festland für alle Menschen, die älter als sechs Jahre alt sind, noch bis einschließlich 25. Juni eine Maskenpflicht für öffentliche Bereiche – egal, ob in Innen- oder Außenräumen und unabhängig davon, ob der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann oder nicht. Ausnahmen gelten lediglich am Strand, am Pool, beim Essen und Trinken sowie beim Sport. Ab dem 26. Juni soll die Maskenpflicht im Freien in großen Teilen aufgehoben werden. Sie gilt dann draußen nur noch bei größeren Menschenansammlungen oder wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Campingplätze dürfen in Regionen mit niedriger Inzidenz unter Einschränkungen wieder öffnen. Abweichende und detaillierte Einschränkungen können zusätzlich individuell von den Gemeinden und Städten vor Ort festgelegt werden.

Schweden

Schweden ging bei der Eindämmung in Sachen Corona-Virus bekanntermaßen einen anderen Weg als die meisten anderen europäischen Länder. Das bedeutet auch, das die Einreise nach Schweden für EU-Bürger und Bürger des Schengen-Raums mehr oder weniger durchgehend möglich war. Seit dem 6. Februar wird allerdings auch in Schweden für die Einreise ein negativer COVID-19-Test (PCR oder Antigen) verlangt, der nicht älter als 48 Stunden sein darf und in englischer Sprache vorliegen muss. Ab dem 30. Juni 2021 entfällt die Testpflicht für vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene. Noch bis zum 26. Juni gilt ganz Schweden als einfaches Risikogebiet. Ab dem 27. Juni gilt die Reisewarnung nur noch für die Provinzen Kronoberg, Värmland und Norrbotten.  

Die Einreise über Finnland ist zurzeit nur im direkten Transit möglich. Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen in Schweden. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen.

Schwedische Campingplätze sind im Rahmen ihrer saisonalen Öffnungszeiten unter Einschränkungen geöffnet und auch die Sanitärgebäude stehen zur Verfügung. Einschränkungen gibt es aber auch im Bereich der angebotenen Aktivitäten und teilweise anderer Serviceleistungen. Restaurants und andere Gastronomiebetriebe waren in Schweden nicht von Schließungen betroffen, aber auch hier gilt das Gebot des Abstandhaltens und es darf nur am Tisch gegessen und getrunken werden. Bars, Freizeitparks, Schwimmbäder und Museen sind unter Auflagen wieder geöffnet. Eine Maskenpflicht gibt es in Schweden nicht, es gilt aber die Empfehlung, einen Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln zu tragen und diese vorzugsweise außerhalb der Stoßzeiten zu nutzen. Versammlungen von mehr als acht Personen zu Hause sind verboten.

Schweiz

Es bestehen für Reisende aus Deutschland zurzeit keine Beschränkungen für die Einreise oder Durchreise durch die Schweiz. Ausnahmen gelten allerdings für Reisende, die aus Risikogebieten stammen oder sich zuvor dort aufgehalten haben, sofern die 14-Tages-Inzidenz dort um mehr als 60 höher ist als in der Schweiz. Für Österreich und Deutschland steht aktuell kein Bundesland mehr auf der Liste der Risikogebiete.

Die Schweiz hat ihren Lock-down weitgehend beendet: Alle Geschäfte sind wieder geöffnet – ebenso wie Freizeitbetriebe und Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnesscenter, Wellnessanlagen, Museen sowie Zoos und botanische Gärten. Restaurants und Bars sind mit Auflagen im Innen- und Außenbereich geöffnet. Private Treffen sind im Innenbereich mit maximal 30 Personen erlaubt, im Außenbereich sind es 50 Personen. Auch kulturelle Veranstaltungen und Sportveranstaltungen sind mit bestimmten Kapazitätsbeschränkungen innen und außen wieder möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen sind ab dem 26. Juni wieder Großveranstaltungen erlaubt und auch Discos und Tanzlokale dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

Nach wie vor gilt in der Schweiz das Abstandsgebot von zwei Metern sowie eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, in allen öffentlichen Gebäuden, Geschäften, Schulen, Kirchen und Kinos. Zum 26. Juni entfällt die Maskenpflicht im Freien. Darüber hinaus gilt auf den Campingplätzen die dringende Empfehlung, WC und Dusche im eigenen Wohnmobil oder Caravan zu nutzen, sofern vorhanden.

Das Infektionsgeschehen in der Schweiz ist auch in der Schweiz in den vergangenen Wochen gesunken. Seit dem 20. Juni gilt die gesamte Schweiz nicht mehr als Risikogebiet.

Tschechien

Tschechien verwendet für die Einreise aus anderen Staaten seit Kurzem ein Abstufungssystem, das die jeweiligen Länder in verschiedene Risiko-Kategorien einstuft. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören aktuell zur grünen Kategorie – ebenso wie der Großteil der EU-Länder. Für Reisende aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise ohne jegliche Auflagen wie Test oder Impfung erlaubt. Auch für Reisende aus Ländern der orangen Kategorie ist die touristische Einreise wieder ohne Quarantäne erlaubt – allerdings nur mit negativem PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 72 bzw. 24 Stunden sein darf. Zusätzlich ist eine Online-Anmeldung vor Einreise erforderlich. 

Geschäfte sind mit Auflagen geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen können nur mit Test oder Impfung wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen wie Museen, Schlösser, Theater und Kinos sowie Freizeiteinrichtungen, botanische und zoologische Gärten sind für eine begrenzte Besucherzahl wieder geöffnet. Das gilt auch für die Innen- und Außenbereiche von Restaurants. Hotels und Campingplätze können von geimpften, genesenen und getesteten Personen wieder für touristische Zwecke genutzt werden.

Generell gilt in Tschechien das Einhalten eines Mindestabstands von zwei Metern zu anderen Menschen. Vor dem Betreten von Geschäften u. ä. müssen außerdem die Hände desinfiziert werden. Eine Maskenpflicht (mindestens OP-Maske) besteht in ganz Tschechien in allen Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt beispielsweise für Behörden, Kliniken, Arztpraxen, soziale und medizinische Einrichtungen, Wahllokale, in Schulen und Geschäften.

Seit dem 22. Februar muss in Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln und Krankenhäusern mindestens eine partikelfiltrierende Atemschutzmaske oder eine Nano-Schutzmaske getragen werden, z. B. eine FFP2-Maske oder zwei OP-Masken übereinander. Außerdem ist das Tragen einer FFP2-Maske 14 Tage lang Pflicht für alle, die aus Ländern der orangen, roten und dunkelroten Kategorie einreisen. Für Durchreisende gilt die Maskenpflicht für die gesamte Dauer des Transits.

Tschechien gilt aktuell nicht mehr als Risikogebiet.  

Mit dem Lockdown, der seit dem 2. November 2020 in Kraft ist, ist seitens der Bundesregierung unter anderem auch die Aufforderung verbunden, auf private und touristische Reisen zu verzichten. Das gilt bis zum 21. Juni 2021 für Reisen im Inland als auch ins Ausland.

Doch angesichts der Impffortschritte und des nahenden Sommers, bereiten sich einige Länder in Europa jedoch darauf vor, touristische Reisen wieder zu ermöglichen. In vielen Ländern gelten aufgrund des nach wie vor dynamischen Infektionsgeschehens weiterhin Einschränkungen. Für alle, die zurzeit dennoch eine Reise planen, geben wir hier einen Überblick des derzeitigen Stands für einige der beliebtesten Campingländer in Europa. Allerdings ohne Gewähr, denn die Regelungen ändern sich zurzeit fast täglich.

Noch immer gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Regelung, in welchem Umfang touristische Reisen erlaubt sind und welche Bestimmungen für die Ein- oder Ausreise ins jeweilige Land gelten. Aufgrund des unterschiedlichen Infektionsgeschehens in den europäischen Ländern, entscheidet jedes Land selbst, welche Schutzmaßnahmen in Bezug auf COVID-19 dabei einzuhalten sind. Diese sind auf der Website des Auswärtigen Amts einsehbar.

Abhängig vom lokalen Infektionsgeschehen hat sich im vergangenen Jahr gezeigt, dass sich diese Regelungen sehr kurzfristig wieder ändern können. So gelten aktuell wegen hoher Infektionszahlen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts für Regionen in Irland, Portugal, Spanien, Finnland (noch bis 22.5.), Norwegen sowie für ganz Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien, Slowenien, Belgien, Luxemburg, Kroatien, Tschechien, Rumänien, Ungarn, Zypern, die Schweiz, Polen, die Niederlande, Frankreich, Italien, Griechenland, Schweden, Dänemark (Ausnahme Grönland & Färöer) und fast ganz Österreich.

Seit dem 16. Oktober bietet die grafische Darstellung der EU-weiten Corona-Ampel eine Orientierungshilfe für Reisen innerhalb der EU. Diese ist auf der Webseite www.reopen.europa.eu/de einsehbar und wird regelmäßig aktualisiert. Die Orientierungshilfe bietet eine farbliche Einteilung in Risikogebiete und ungefährliche Regionen (grün, orange und rot), wobei sich die Kriterien dafür nach der Rate neuer Infektionen (Inzidenz) für 100.000 Bewohner in den vorausgegangenen 14 Tagen sowie der Quote der positiven Tests aus allen durchgeführten Corona-Tests richten. Die Übermittlung der Daten ist für die einzelnen EU-Länder freiwillig. Auch die Maßnahmen vor Ort sind nach wie vor nicht einheitlich geregelt.

Das bedeutet für den Reisenden, dass man insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell in weiten Teilen Europas weiterhin hohen Infektionszahlen nicht beliebig ins Ausland reisen kann oder sollte. Es gilt die länderspezifischen und regionalspezifischen Reisehinweise des gewünschten Reiselandes im Auge zu behalten, da diese sich kurzfristig je nach örtlichem Infektionsgeschehen ändern können. Dies ist deshalb so wichtig, weil in vielen Ländern in Europa kurzfristig auch wieder neue Beschränkungen oder eine Quarantäne-Pflicht in Kraft treten können.

Auch spezifische Regelungen zur Öffnung von Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen können sich in den einzelnen Staaten und auch regional unterschiedlich ändern. Wir haben für unsere Leser den aktuellen Stand (17. Mai 20212) zu einzelnen Ländern in Europa in alphabetischer Reihenfolge in der untenstehenden Übersicht zusammengefasst

Sie sollten sich aber auf jeden Fall rechtzeitig darüber informieren, mit welchen Risiken und Einschränkungen aktuell im jeweiligen Reiseland zu rechnen ist.

Was ist bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten?
Die Entscheidung, ob sie nach einem Auslandsaufenthalt eine Quarantäne verhängen oder nicht, liegt in Deutschland bei den einzelnen Bundesländern. Seit dem 14. Januar 2021 gibt es zusätzlich zur eventuellen Quarantänepflicht außerdem eine Testpflicht für alle, die aus einem ausländischen Gebiet mit einem erhöhten oder besonders hohen Risiko nach Deutschland einreisen: Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Einreisende, bevor sie einreisen, grundsätzlich und wie bisher eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise müssen sie über einen Nachweis verfügen, dass sie bei Einreise nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorlegen. Seit dem 29. März gilt auch für Rückreisende aus dem Ausland, das nicht als Risikogebiet klassifiziert wird, eine Testpflicht vor der Einreise nach Deutschland. Auch diese Regelung kann je nach Bundesland abweichen.

Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen (Hochinzidenzgebiete oberhalb von 200 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern in den vorangegangenen sieben Tagen) oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss den Nachweis eines negativen Corona-Tests bereits bei Einreise mit sich führen und auf Anforderung des Beförderers bei Abreise, der zuständigen Behörde bei Einreise oder bei polizeilicher Kontrolle vorlegen. Der Test muss innerhalb 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein. Hierzu sollte man sich vor einer Reise ins Ausland informieren.

Ausnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene
Seit dem 9. Mai sieht eine Bundesverordnung vor, dass die Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen sowie für in den vorangegangenen sechs Monaten von einer COVID-19-Erkrankung nachweislich genesene Personen von der Test- und Quarantänepflicht befreit sind. Das gilt allerdings ausdrücklich nicht, wenn die Rückreise aus einem vom Auswärtigen Amt als Virusvariantengebiet ausgewiesenen Land oder Region erfolgt.

Neue Einreiseverordnung seit 13. Mai 2021
Zum 13. Mai ist eine neue Bundes-Einreise-Verordnung in Kraft getreten. Der wichtigste Unterschied zu den oben genannten Regelungen ist, dass sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten mit einem negativen Corona-Test nun von der 10-tägigen Quarantäne freitesten können. Dies gilt allerdings nicht für Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete. Ob alle Bundesländer diese Regelung in dieser Form übernehmen, wird sich aber erst in den kommenden Wochen zeigen. Auch hier kann es wieder zu Abweichungen kommen.

Muss ich nach der Einreise in mein Urlaubsland in Quarantäne gehen?
Aufgrund der hohen Infektionszahlen haben manche Länder in Europa nach bestimmten Kriterien wieder eine Quarantänepflicht nach der Einreise ausgesprochen. Welche Regelungen diesbezüglich im Einzelnen gelten, wird im Bereich der jeweiligen Reiseländer erläutert. Teilweise haben manche Länder in der EU auch Ausnahmeregelungen für vollständig geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen eingeführt.

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