Damit die Winterreise nicht zur Rutschpartie wird

Damit die Winterreise nicht zur Rutschpartie wird

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Kaufberatung

Damit die Winterreise
nicht zur Rutschpartie wird

Je nach Einsatzgebiet weisen die Reifen unterschiedliche Profile auf. Foto: Uniroyale Pressefoto
Offizielles Emblem zur Kennzeichnung von Winterreifen, Foto: obs/ADAC/Wolfgang Grube
Die Haftungsunterschiede von Sommer- und Winterrreifen. Foto: www.reifenqualitaet.de/presse
Bremsweg von Winterreifen bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h. Foto: www.reifenqualitaet.de/presse
Wer ins Gebirge fährt, sollte auf jeden Fall Schneeketten an Board haben, foto: S. Hermann/F. Richter, pixabay
Die Profiltiefe sollte vor Antritt einer Reise geprüft werden, Foto: Presseportal
Vor Winterbeginn sollte man die Profiltiefe seiner Winterreifen prüfen.

Die Eselsbrücke „Von Oktober bis Ostern…“ kennt wohl jeder Autofahrer. Diese Merkhilfe gilt für die Winterreifen-Saison am Pkw. Aber auch für Reisemobile, Camper Vans und Wohnwagen, wenn damit in der kalten Jahreszeit gefahren wird. Der wesentliche Unterschied zwischen Sommer- und Winterreifen liegt darin, dass Winterreifen ihre beste Leistung bei kalten Temperaturen zeigen. Sommerreifen hingegen funktionieren besser bei warmem Wetter. Ein Winterreifen soll auf Schnee, Eis und Nässe sicheren Grip haben und gleichzeitig möglichst wenig Sprit verbrauchen.
Winterreifen bleiben bei Kälte geschmeidiger, da sie einen höheren Anteil an Naturkautschuk besitzen. Je weicher die Reifen, desto besser verzahnt er sich mit der Fahrbahnoberfläche und sorgt für einen guten Grip, was wiederum für ein präzises Fahrverhalten sorgt. Winterreifen zeichnen sich außerdem durch ihr tiefes und breites Profil aus. Die Rillen in der Lauffläche haben die Aufgabe, Schnee aufzunehmen, denn nichts haftet auf Schnee besser als Schnee selbst. Da dieser sich in die breiten Profilrillen drückt, verbessert sich Vortrieb des Fahrzeugs durch den verbesserten Grip der Reifen auf verschneiten oder vereisten Straßen. Die Profilflächen von Winterreifen weisen zudem tausende winziger Einschnitte auf, die Lamellen genannt werden. Diese Lamellen verkanten sich im Schnee, Matsch und Eis und verbessern so zusätzlich die Haftung auf der Straße. Außerdem leiten sie Wasser ab und schützen so vor Aquaplaning.

Die Unfallgefahr durch eine falsche Reifenwahl ist enorm.
Wer bei winterlichen Temperaturen mit Sommerreifen unterwegs ist, geht ein enorm hohes Risiko ein. Bereits bei Temperaturen unter 5°C wird die ohnehin schon harte Gummimischung der Sommerreifen noch härter und der Bremsweg verlängert sich erheblich. Bei Reifentests der Continental AG hat sich gezeigt, dass ein Auto mit Winterreifen bei schneebedeckter Fahrbahn und einer Geschwindigkeit von 100 km/h 31 Meter braucht, bis es steht. Ein Auto mit Sommerreifen hingegen ist nach 31 Metern immer noch mit einer Geschwindigkeit von 35 km/h unterwegs und kommt erst nach 62 Metern zum Stehen. Es braucht als23o auf verschneiter Fahrbahn doppelt so lange wie ein Auto mit Winterreifen.
Umgekehrt ist es genauso gefährlich, im Sommer mit Winterreifen unterwegs zu sein. Die aufgeheizten Straßen erwärmen das weiche Gummi des Winterreifens und der hat damit kaum noch Haftung. Ein Reifentest des Touring Club Suisse hat ergeben, dass, bei einer Temperatur von 20-25°C, ein Auto mit Sommerreifen 35 Meter braucht, um von 100 km/h auf 0 km/h abzubremsen. Ein Auto mit Winterreifen hat nach 35 Metern noch immer 57 km/h auf dem Tacho und kommt erst nach 56 Metern zum Stehen.

Ab wann genau muss ich denn Winterreifen haben?
In Deutschland gibt es eine situative Winterreifenpflicht. Die altbekannte Faustregel von Oktober bis Ostern liefert nur eine grobe Orientierung. Spätestens, wenn sich die Temperaturen der 0-Grad-Marke nähern, Reif- oder Eisglätte beginnt, Schnee, Schneematch dazu kommen, sind Winterreifen Pflicht. Auch bei nasser Fahrbahn haben Winterreifen in der kalten Jahreszeit mehr Bodenhaftung. Wer jetzt noch mit Sommerreifen unterwegs ist, sollte dringend einen Termin zum Reifenwechsel vereinbaren oder die Räder selbst wechseln. Die situative Winterreifenpflicht gilt nur dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen (beim Pkw zum Beispiel alle vier Räder) Winterreifen montiert sind.

Warum reicht das „M+S-Symbol“ alleine nicht mehr aus?
Nicht alle Reifen mit dem „M+S“-Symbol (Matsch und Schnee) sind auch echte Winterreifen. Das Symbol bietet daher keine Verlässlichkeit. Seit 1. Januar 2018 ist das „Alpine“-Symbol für Winterreifen Pflicht. Reifen mit dieser Kennzeichnung (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) verfügen über echte Wintereigenschaften und bieten eine bessere Haftung als Sommerreifen mit „M+S“-Kennzeichnung. Bis zum 30. September 2024 gelten auch noch Winterreifen nur mit „M+S“-Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.

Tipp: In der kalten Jahreszeit grundsätzlich Reifen mit dem „Alpine“-Symbol montieren, nicht nur wegen der situativen Winterreifenpflicht. Vorrangig geht es um die eigene Sicherheit und die der Mitfahrer. Die Folgen eines kleinen „Ausrutschers“
können ein Vielfaches eines Winterreifensatzes kosten.

Gibt es spezielle Winterreifen für Wohnmobile und Camper Vans?
Reisemobile und schwerere Wohnwagen erfordern aufgrund ihrer hohen Radlasten spezielle Reifen – auch im Winter. Außerdem erreichen speziell Camper Vans oft Geschwindigkeiten, die früher nur Pkw vorbehalten waren. Entsprechend müssen Transporterreifen gewählt werden, die über die nötige Tragkraft und entsprechend hohe Geschwindigkeitsreserven verfügen. Im Idealfall sollten diese Angaben auf den Reifen mit denen in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
Herkömmliche Pkw bzw. Transporterreifen haben den Nachteil, dass sie für die Nutzung im Alltag optimiert sind, also eher für Kurz- und Mittelstreckenfahrten und kürzere Standzeiten. Bei Wohnmobilen ist aber eher mit Mittel- und Langstreckenfahrten sowie längeren Standzeiten zu rechnen. Und die können sich negativ auf die Lebensdauer eines herkömmlichen Reifens für Transporter auswirken. Daher haben manche Reifenhersteller wie Continental oder Michelin mittlerweile auch spezielle Pneus für Campingfahrzeuge im Programm, die durch das Kürzel CP hinter der Bezeichnung des Reifens gekennzeichnet sind. Diese Camping-Pneus bieten einerseits eine besonders hohe Tragfähigkeit mit hohem Luftdruck. So kann das zusätzliche Gewicht der Campingausstattung und dessen Verteilung im Fahrzeug problemlos gehandelt werden. Außerdem sollen die Reifen, laut Angaben der Hersteller, besonders robust und haltbar sein. Dadurch sollen die so genannten Standplatten verhindert werden. Der Nachteil ist allerdings, dass diese speziellen Camping-Pneus bislang nur als Sommerreifen oder aber Allwetterreifen erhältlich sind. Reine Winterreifen für Camper sind derzeit noch nicht auf dem Markt.
Sind Ganzjahresreifen eine Alternative?
Einerseits bieten diese Reifen speziell bei Fahrzeugen mit geringer Jahresfahrleistung eine Alternative zum permanenten Wechsel von Sommer- auf Winterreifen und andersrum. Auch verfügen sie über das Schneeflocken-Symbol, was sie grundsätzlich zu einer gesetzeskonformen Winterbereifung macht. Von ihrer Gummimischung und ihrem Profil sind sie so ausgelegt, dass sie auch für heißen Jahreszeit geeignet sind. Ganzjahresreifen für Transporter und Reisemobile haben inzwischen fast alle Reifenhersteller im Programm.
Aber Achtung: Ganzjahresreifen sind keine Universalgenies. Sie stellen einen guten Kompromiss für diejenigen dar, die da zuhause sind, wo extreme winterliche Verhältnisse eher selten vorkommen. Für Reisemobilisten, die mit ihrem Wohnmobil zum Wintercamping in die Berge fahren möchten, stellen Ganzjahresreifen eher selten eine Alternative dar.
Darüber hinaus spielt es auch eine Rolle, welche Vorschriften in Sachen Winterreifen im jeweiligen Reiseland beziehungsweise Transitland gelten. Für die wichtigsten Reiseländer hat der ADAC die Vorschriften zusammengefasst.
Im Ausland gelten meist andere Regeln für Winterreifen und Schneeketten. Die ADAC Juristen klären auf, was Autofahrer in Österreich, Frankreich, Italien, der Schweiz und vielen weiteren europäischen Ländern beachten müssen.
Andere Länder, andere Vorschriften – wer demnächst zum Skiurlaub in unsere Nachbarländer aufbricht, sollte unbedingt vorher abklären, welche Regeln für Winterreifen und Schneeketten dort gelten. In Österreich gibt es zum Beispiel keine generelle Winterreifenpflicht für die Wintermonate, aber (wie auch in Deutschland) eine Pflicht, die Winterreifen oder Schneeketten vorschreibt, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen: also bei Schneematsch, schneebedeckter oder vereister Fahrbahn. Das gilt von 1. November bis 15. April des Folgejahres. Und wer sich nicht daranhält und erwischt wird, muss unter Umständen ziemlich tief in die Tasche greifen: bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen.
In Italien sind die Bestimmungen nicht landesweit einheitlich, jede Provinz kann selbst über Regelungen entscheiden. In weiten Teilen Italiens gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings kann die geeignete Bereifung durch Schilder kurzfristig angezeigt werden. Gleiches gilt für Schneeketten. In Südtirol dürfen Autos bei winterlichen Straßen nur mit Winterreifen unterwegs sein und auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi gilt von 15. November bis 15. April eine allgemeine Winterreifenpflicht. Im Aostatal herrscht diese von 15. Oktober bis 15. April. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern bis zu 345 Euro rechnen.
Im Sommer dürfen in Italien bestimmte Winter- oder Ganzjahresreifen aber nicht mehr verwendet werden.
Diese Regelungen gelten für Winterreifen im Ausland
Wer also in Richtung Alpen oder anderer Skigebiete unterwegs ist, sollte sich vorher über die gelten Bestimmungen informieren und gegebenenfalls Winterreifen aufziehen oder Schneeketten in den Kofferraum packen.
Österreich
In Österreich besteht keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Autofahrer müssen aber bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Schneematsch, auf schneebedeckten oder vereisten Fahrbahnen Winterreifen oder Schneeketten montiert haben. Die Winterreifen müssen im Bedarfsfall an allen Rädern angebracht sein; an Stelle von Winterreifen können auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Reifen, die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmt sind, müssen mindestens eine Profiltiefe von 5 mm bei Diagonalbauart oder mindestens 4 mm bei Reifen bei Radialbauart aufweisen, sonst gelten sie nicht als Winterreifen. „Ganzjahresreifen“ oder „Allwetterreifen“ gelten als Winterreifen, sofern sie eine „M und S“ Kennzeichnung aufweisen. Diese Verpflichtung gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres.
Wer in Österreich bei winterlichen Straßenverhältnissen im Zeitraum von 1. November bis 15. April ohne Winterreifen fährt, dem droht eine Geldbuße in Höhe von 35 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können bis zu 5.000 Euro fällig werden. Anhänger fallen nicht unter die Winterreifen-Ausrüstungspflicht. Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Spezial-Kfz) müssen im Zeitraum vom 1.11. bis 15.04. des Folgejahres zumindest an den Rädern einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Für Busse mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Lenker gilt diese Verpflichtung vom 1.11. bis 15.3. des Folgejahres. Im Zeitraum vom 1.11. bis 15.4. des Folgejahres müssen Lkw über 3,5 t zGG, von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge sowie Busse mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Lenker zusätzlich geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen.
Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) über 3,5 t, die als „Sonderfahrzeug Wohnmobil“ zugelassen sind, in deren Papieren aber nicht die Fahrzeugklasse M1 eingetragen ist, empfiehlt es sich, zur Vermeidung von Problemen – wie für Lkw über 3,5 t – im Zeitraum vom 1.11 bis 15.4. des Folgejahres zumindest die Räder einer Antriebsachse mit Winterreifen auszurüsten und zusätzlich geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen.

Schweiz
Auch hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.
Eine Schneekettenpflicht kann im Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung angeordnet werden.

Italien bzw. Südtirol
In Italien gilt auf vielen Strecken die Pflicht, Winterreifen zu benutzen – leider aber keine einheitlichen Regelungen. Die jeweiligen Provinzen können durch Rechtsverordnung eigenständige Regelungen hinsichtlich der Winterreifenpflicht treffen.
Unter anderem können die Provinzen den Zeitrahmen und die Strecken, für die die Winterreifenpflicht gilt, frei bestimmen. Auch die Entscheidung, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ nach der Wetterlage angeordnet wird, obliegt den lokalen Verordnungsgebern. Auf die Regelungen wird an den jeweiligen Straßen durch entsprechende Beschilderung hingewiesen.
In Südtirol gilt für Kraftfahrzeuge auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen und auch auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi vom 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterreifenpflicht. Auf den übrigen Straßen der Provinz Bozen besteht lediglich eine situative (witterungsabhängige) Winterreifenpflicht.
Krafträder dürfen in Südtirol bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall nicht fahren und müssen grundsätzlich stehenbleiben.
Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April des Folgejahres Winterreifenpflicht (alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden).
Tipp: Aufgrund unterschiedlicher Regelungen sollten sich Italienreisende vor Antritt der Reise über eine etwaige Winterreifenregelung erkundigen und vor Ort die Beschilderung beachten.
Eine Schneekettenpflicht kann im Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h. Als Winterreifen gelten in Italien alle Reifen, die mit einer M+S-Kennzeichnung versehen sind. Verstöße gegen die angeordnete Winterreifenpflicht werden mit Bußgeldern von 42 bis 345 Euro geahndet.

Frankreich
Die Benutzung von Winterreifen („Pneus neige“) kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig vorgeschrieben werden (Mindestprofiltiefe 3,5 mm). Diese Strecken sind dann durch Schilder gekennzeichnet.
Ebenso kann eine Schneekettenpflicht, die durch Verkehrszeichen signalisiert wird, kurzfristig angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h. Bei Benutzung von Schneeketten müssen diese auf die Räder der Antriebsachse montiert werden.
Bei Verstößen gegen die Winterreifen- bzw. Schneekettenpflicht droht eine Geldbuße von 135 EUR. Zudem wird die Weiterfahrt untersagt.

Tschechien
In Tschechien gilt vom 1. November bis zum 31. März des Folgejahres eine allgemeine Winterreifenpflicht (M + S Kennzeichnung ist ausreichend). Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t müssen dann bei Schnee, Eis und Matsch oder generell bei Temperaturen unter 4 °C auf allen Achsen mit Winterreifen ausgestattet sein.
Bei Fahrzeugen ab 3,5 t sind Winterreifen lediglich auf der Antriebsachse vorgeschrieben. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm bei Pkw bis 3,5 t und 6 mm bei schwereren Fahrzeugen aufweisen.

Slowenien
Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 15. November und 15. März des Folgejahres sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen. Anstelle von Winterreifen können auch Ganzjahresreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm verwendet werden.
Anstelle von Winterreifen können auch Schneeketten auf Sommerreifen mit mindestens 3 mm Profiltiefe aufgezogen werden.
Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht droht eine Geldbuße von 120 EUR. Fahrzeuge über 3,5 t müssen mindestens auf den Antriebsrädern Winterreifen haben. Alternativ Sommerreifen auf allen vier Rädern, wenn Schneeketten im Kofferraum mitgeführt und ggf. montiert werden.

Kroatien
Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten gilt witterungsabhängig eine Winterreifenpflicht. Diese wird per Verkehrszeichen angeordnet. Es müssen mindestens zwei Winterreifen auf der Antriebsachse montiert sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm. Verstöße werden mit 700 Kuna (ca. 92 Euro) geahndet.

Dänemark, Großbritannien, Polen, Belgien, Niederlande
Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Anstelle von Winterreifen können meist auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings nur, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Norwegen
Eine generelle Winterreifenpflicht für Fahrzeuge (Pkw sowie Lkw) bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht besteht nicht. Fahrzeuge mit Sommerreifen müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee und Eis) allerdings mit Schneeketten ausgerüstet sein. Sofern Winterreifen verwendet werden, müssen diese eine Profiltiefe von mindestens 3 mm aufweisen.
Für schwere Fahrzeuge besteht in Norwegen eine generelle Winterreifenpflicht. Die Vorschrift gilt vom 15. November bis zum 31. März des Folgejahres für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger mit jeweils einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t. Auch sogenannte „Ganzjahres- bzw. Allwetterreifen“ kommen als Winterreifen in Betracht, sofern sie über eine „M + S“ Kennzeichnung verfügen. Die Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 5 mm aufweisen. Ab der Wintersaison 2020/21 müssen die Reifen ein Berg-Piktogramm aufweisen, um als Winterreifen angesehen zu werden.

Finnland
Vom 1. November bis 31. März des Folgejahres sind Winterreifen (M+S Kennzeichnung) für sämtliche (auch im Ausland zugelassene) Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Bei Anhänger-Gespannen besteht diese Pflicht auch für gebremste Anhänger. Die Mindestprofiltiefe beträgt 3 mm, eine Profiltiefe von mindestens 5 mm ist empfohlen.

Estland
Vom 1. Dezember bis 1. März des Folgejahres besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Es müssen Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm verwendet werden. Die Winterreifenpflicht kann – je nach Wetterlage – auf den Zeitraum Oktober bis April des Folgejahres ausgedehnt werden. Die Winterreifenpflicht kann, je nach Wetterlage, auf den Zeitraum Oktober bis April des Folgejahres ausgedehnt werden.

Lettland
Vom 1. Dezember bis 1. März des Folgejahres besteht für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und deren Anhänger Winterreifenpflicht. Es müssen Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm verwendet werden.

Luxemburg
Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif) müssen die Fahrzeuge mit Winterreifen (M + S Kennzeichnung) bestückt sein. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Autobus, Lkw, Zugmaschine oder einen anderen Schwertransporter, müssen die Antriebsachsen mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Keine Winterreifenpflicht besteht für Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge.
Bei Verstößen drohen Geldbußen i. H. v. 49 Euro, bei Behinderung des Straßenverkehrs drohen 74 Euro Strafe

Schweden
Vom 1. Dezember bis 31. März des Folgejahres besteht für Fahrzeuge sowie für Anhänger bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht (M + S Kennzeichnung). Die Profiltiefe muss bei Fahrzeugen bis 3,5t zGG mindestens 3 mm betragen und bei schwereren Fahrzeugen 5 mm.

Serbien
Vom 1. November bis 1. April des Folgejahres ist bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterausrüstung vorgeschrieben. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm.

Slowakei
Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t müssen bei winterlichen Verkehrsverhältnissen mit Winter- bzw. Ganzjahresreifen ausgerüstet sein.
Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t aufweisen, müssen im Zeitraum vom 15. November bis zum 31. März des Folgejahres unabhängig von der Witterung mit Winterreifen versehen werden. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.

Quelle: ADAC, (Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Mai 2021)

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