Einreisebestimmungen für Hunde in Skandinavien

Einreisebestimmungen für Hunde in Skandinavien

31. Juli 2024 / Erlebniswelt, Juli 2024
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Foto: © AdobeStock, Javier Brosch

Einreisebestimmungen
für Hunde
in Skandinavien

Camping mit Hund gehört zu den beliebtesten Urlaubsformen. Auf die Gesellschaft des geliebten Vierbeiners wollen die wenigsten Menschen verzichten. Allerdings sind bei Reisen mit Hund in das europäische Ausland gesetzliche Vorschriften zu beachten. Die Einreisebestimmungen für die Hunde in Skandinavien bilden dahingehend keine Ausnahme, allerdings hält sich der Aufwand in Grenzen. Worauf man achten muss und was in den jeweiligen Ländern Skandinaviens vorgeschrieben ist, haben wir im folgenden Artikel zusammengefasst.

Die herrliche Naturlandschaft des Nordens wird von Campern sehr geschätzt. Die aufregenden Inseln Dänemarks, die Wäldern und Seen von Schwedens, die beeindruckende Fjordlandschaft Norwegens und die Idylle Finnlands eignen sich optimal für einen Campingurlaub mit Hund. Grundsätzlich steht einer Umsetzung nichts im Wege, wenn die wenigen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Einreisebestimmungen berücksichtigt werden.

Hundegesetz in Dänemark – Grundlegende Vorgaben für alle Hundehalter

Dänemark ist hinsichtlich der Einreise mit Hund nicht ganz unumstritten, denn das Land schließt bestimmte Rassen für die Einreise komplett aus. Das strenge Hundegesetz von 2010 wurde vier Jahre später relativiert, dennoch gilt es genau auf die Vorschriften zu achten.

Die zentrale Änderung beinhaltet, dass die Haltung, Zucht und Einfuhr von 13 Hunderassen und deren Kreuzungen in Dänemark verboten sind, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Folgende Rassen sind von dieser gesetzlichen Regelung betroffen:

  • Pitbull Terrier
  • Tosa Inu
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Amerikanische Bulldogge
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Owtscharka
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tornjak
  • Sarplaninac

Außerdem ist gesetzlich festgeschrieben, dass der Besitzer den Nachweis über die Rassen und den Typ sowie den Zeitpunkt der Anschaffung erbringen muss. Hundehalter, die mit einem Hund mit einem Geburtsdatum vor dem 17. März 2010 eingereist sind, müssen das Tier auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal zwei Meter langen Leine führen. Der Hund muss zudem einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.

Neues Hundegesetz vom 1. Juli 2014

Dänemark hat vier Jahre später, 2014, auf die massive Kritik am strengen Hundegesetz reagiert. Nach einer umfassenden Debatte von Tierschutzvereinen, Tourismusverbänden und dem zuständigen Ministerium wollten die Behörden möglichen Missverständnissen vorbeugen.

Kam es dazu, dass ein Hund einen Menschen gebissen hat, lag bis dato die Entscheidungsgewalt, wie der Fall zu behandeln sei, in der Hand der Polizei. Daran hat sich grundsätzlich nichts geändert, jedoch haben Hundebesitzer nun die Möglichkeit einen Hundesachverständigen zu Rate zu ziehen. Dieser soll unter anderem beurteilen, ob eine Provokation oder Ähnliches vorlag.

Wichtig war auch die Änderung des dänischen Wegerechtes (“Mark- og Vejfredslov”). Bis 2014 konnten Grundstücksbesitzer, deren Grund und Boden von einem fremden Hund betreten wurde, selbst entscheiden, wie sie mit der Situation umgehen. Dies führte in Extremfällen dazu, dass sie den Hund erschossen. Dies ist mit dem neuen Hundegesetz untersagt worden.

Bestand hat weiterhin das strikte Verbot der bereits erwähnten Hunderassen. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss mit einem hohen Bußgeld, einer möglichen Haftstrafe sowie der Einschläferung des Hundes rechnen.

Vollkommen unabhängig von der Rasse ist die gesetzliche Regelung für den Fall, dass ein Hund eine Person angreift oder andere Schäden verursacht. Dann kann die Polizei je nach Gefährlichkeit eine Leinenpflicht oder einen Maulkorb anordnen. Bei sehr gefährlichen Hunden darf auch über die Einschläferung des Hundes entschieden werden.

Grundsätzlich gilt:

  • Der Hundebesitzer muss eine gültige Tollwutimpfung seines Tieres nachweisen können, die mindestens 21 Tage alt ist. Die Impfung muss im EU-Heimtierausweis vermerkt sein. Die Gültigkeitsdauer des Impfstoffes kann je nach Hersteller variieren, dies ist im Vorfeld der Reise zu berücksichtigen. Die meisten Tollwut-Impfstoffe sind über drei Jahre gültig.
    • Der Hund muss einen Mikrochip eingepflanzt haben. Für alle Hunde, die vor dem 04.07.2011 mit einer Tätowierung versehen worden sind, existiert keine Pflicht für einen Mikrochip. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätowierung gut lesbar ist.

Wichtig: Das Mitführen des Heimtierausweises, in dem alle Impfungen vermerkt wurden, ist obligatorisch. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Tierarzt darin auch eine exakte Beschreibung und Kennzeichnung des Hundes vornimmt. Liegt diese Kennzeichnung nicht vor, kann bereits eine Einreise nach Dänemark verweigert werden.

Foto: ©Adobe Firefly, VA

Norwegen

Da Norwegen nicht zur EU gehört, unterscheiden sich die Vorschriften punktuell. Dabei kann es auch hin und wieder zu Veränderungen kommen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, prüft regelmäßig die Informationsseite der norwegischen Botschaft.

  • Für die Einreise nach Norwegen müssen die Hunde über einen Heimtierausweis sowie einen Mikrochip verfügen.
    • Der Hund muss ein Tollwutimpfung erhalten haben, die mindestens 21 Tage alt ist. In der Tiergesundheitsbescheinigung beziehungsweise im Heimtierausweis muss die Impfung bei der Einreise nachgewiesen werden.
    • Das Tier muss gegen Bandwurmbefall (Fuchs-Zwergbandwurm, Echinococcus multilocularis) behandelt worden sein. Dabei findet die 28-Tage-Regelung eine Anwendung: „Dann muss der Hund vor der Reise mindestens zweimal im Abstand von maximal 28 Tagen und danach regelmäßig im Abstand von maximal 28 Tagen behandelt werden, solange das Tier nach und von Norwegen reist.“
    • Bei der Einreise sind die Hunde mit den notwendigen Dokumente beim Zoll vorzustellen.

Wichtig: Zudem gibt auch in Norwegen die Einschränkungen, dass nicht alle Hunderassen für die Einreise gestattet sind: Pit Bull Terrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Dogo Argentino, Tschechoslowakischer Wolfhund, sowie Mischlinge dieser Rassen und Mischlinge zwischen Hund und Wolf.

Foto: ©Pixabay, Bruno

Schweden

Die Einreisebestimmung für Hunde sind in Schweden recht überschaubar und orientieren sich an den allgemein gültigen Vorschriften der EU:

  • Der Hund muss über einen EU-Heimtierausweis und eine Mikrochip-Kennzeichnung verfügen.
    • Verpflichtend für die Einreise ist eine Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage alt ist.
    • Die Tiere müssen vor der Einreise beim Zoll angemeldet werden. Dies kann in Schweden recht problemlos auf der Internetseite des Zollamtes unter dem Link „Report your pet online“ erfolgen.
    • Ratsam ist eine Impfung gegen Staupe und Leptospirose, allerdings ist diese in Schweden nicht verpflichtend.

Wichtig: Für Spaziergänge in der Natur in Wäldern und auf Feldwegen existiert in Schweden zwischen dem 1. März bis zum 20. August eine Leinenpflicht, um Wildtiere und ihre Junge vor den Hunden zu schützen. In Städten und auf zahlreichen Campingplätzen besteht die Leinenpflicht fast immer, falls keine Ausnahmen geregelt gesondert geregelt sind.

Foto: ©Adobe Firefly, VA

Finnland

Meist im Schatten von Dänemark, Schweden und Norwegen ist auch Finnland ein attraktives Reiseziel für Camper mit Hund. Die eindrucksvolle Natur im Land der Seen ist eine Bereicherung für jeden Campingurlaub. Dabei gibt es bei der Einreise folgendes zu beachten:

  • Der Hund muss über einen EU-Heimtierausweis und eine Mikrochip-Kennzeichnung verfügen.
  • Verpflichtend für die Einreise ist eine Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage alt ist.
  • In Finnland ist die Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus) mit Praziquantel oder Epsiprantel 24 bis 120 Stunden vor der Einreise vorgeschrieben. Dafür muss ein exakter Nachweis inklusive der Uhrzeit erbracht werden.
Foto: ©AdobeStock, Jasmina

Einem Urlaub mit Hund in Skandinavien dürfte angesichts der kleinen Herausforderungen eigentlich nichts im Wege stehen. Grundsätzlich sind diese in den meisten Reiseländern ohnehin vorgeschrieben und lassen sich mit ein wenig zeitlichem Aufwand problemlos realisieren. Zum Lohn wartet der Norden Europas mit traumhaften Landschaften, liebenswerten Menschen und herrlichen Möglichkeiten für die Hunde.

Text: Riko Wetendorf, Titelbild: ©AdobeStock, Javier Brosch

Wir bedanken uns bei Riko Wetendorf und Pincamp für die freundliche Unterstützung. Auf www.pincamp.de finden Sie den passenden Campingplatz für Ihren Urlaub und können ihn auch gleich buchen.

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