Jedermannsrecht in Nordeuropa

Jedermannsrecht in Nordeuropa

28. Juni 2023 / Erlebniswelt, Juni 2023
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Special

Impression aus Norwegen. foto: c/o Pixabay, Neil Morell

Jedermannsrecht in Nordeuropa

Das Jedermannsrecht, auch bekannt als „allemansrätt“ in Schweden, „allemannsretten“ in Norwegen und „jokamiehenoikeus“ in Finnland, ist ein Rechtsgrundsatz, der das Recht auf freien Zugang zur Natur und die Nutzung von unerschlossenen öffentlichen Ländereien gewährt. Solange man Flora und Fauna dabei nicht schadet und keinen Müll hinterlässt. Für Camper bedeutet das Jedermannsrecht: Übernachten in der Natur ist weitgehend erlaubt – allerdings nur mit Zelt oder Hängematte. Doch Achtung: Gerade in Sachen Wildcampen oder Freistehen unterscheiden sich die Bestimmungen in Schweden, Norwegen und Finnland in manchen Details.

Es ist eine einzigartige Tradition in Nordeuropa und bietet eine breite Palette von Freiheiten für Outdoor-Aktivitäten wie Camping, Wandern, Angeln, Langlaufen oder Pilze sammeln und Beerenpflücken. Wir haben die wesentlichen Informationen über das Jedermannsrecht in Schweden, Norwegen und Finnland für unsere Leser zusammengetragen.

Schweden

  • Das Jedermannsrecht schließt motorisierte Fahrzeuge aller Art – und das betrifft Wohnmobile und Pkw ebenso wie Quads, Motorboote und teils sogar E-Bikes ausdrücklich aus. Heißt: Wer mit Wohnmobil oder Wohnwagen-Gespann unterwegs ist, fällt nicht unter das Jedermannsrecht, sondern unter das Gesetz zum Fahren im Gelände (Terrängkörningslagen). Das Gesetz verbietet motorbetriebenen Fahrzeuge das Fahren abseits befestigter Straßen (Offroad). Auch das Parken und Übernachten jenseits dieser Straßen auf Wiesen, am Strand oder im Wald ist nicht erlaubt.
  • Erlaubt ist, Parkplätze oder Rastplätze im Anschluss an eine Straße für die Übernachtung zu nutzen, sofern dies durch Hinweise nicht ausdrücklich verboten ist. Werktags darf man auf diesen Plätzen in der Regel maximal 24 Stunden stehen, an Wochenenden und Feiertagen meist bis zum nächsten Werktag.
  • Erlaubt ist das Recht auf Zugang zu den meisten öffentlichen Ländereien, einschließlich Nationalparks und privaten Wäldern, solange man sich verantwortungsvoll verhält.
  • Das Jedermannsrecht in Schweden erlaubt auch das freie Schwimmen in allen Seen und im Meer.
  • Camping ist im Allgemeinen erlaubt, solange es nicht in der Nähe von Wohnhäusern oder kulturellen Stätten stattfindet. Das Zelten ist normalerweise für eine Nacht erlaubt, aber in einigen Fällen kann man auch länger bleiben.
  • Feuer dürfen entzündet werden, sofern keine Gefahr besteht und keine lokalen Einschränkungen gelten. Es ist wichtig, den Waldbrandgefahrenindex zu überprüfen und nur dafür vorgesehene Feuerstellen zu nutzen.
  • Beim Sammeln von Beeren, Pilzen und Blumen ist Vorsicht geboten, da es bestimmte geschützte Arten gibt, die nicht gesammelt werden dürfen.
Wandern im Fjord. Foto: c/o Pixabay, Henning Sørby

Norwegen

  • Das Jedermannsrecht in Norwegen unterscheidet zwischen bewirtschaftetem Land (innmark) mit Hofplätzen, Hausgrundstücken, Gärten, Gewerbeflächen, Äcker und ähnliche Flächen. Zur freien Natur (utmark) zählen die meisten Wälder, Berge, Moore und Ufer.
  • In der freien Natur darf man sich zu Fuß und auf Skiern frei bewegen, rasten und übernachten. Man darf auf Pfaden und Wegen reiten sowie Fahrrad fahren. Baden, Paddeln, Rudern und Segeln sind ebenfalls erlaubt.
  • In Norwegen gilt das Jedermannsrecht für Personen, die sich ohne Motor und ähnliches in der Natur aufhalten und bewegen.
  • Das Recht auf Zugang zu unerschlossenen öffentlichen Ländereien, einschließlich Stränden und Inseln, wird gewährt, solange man sich an bestimmte Regeln hält.
  • Wildes Zelten mit Zelt oder Hängematte ist erlaubt, solange es nicht in der Nähe von Wohnhäusern stattfindet und keine Beschränkungen durch lokale Behörden bestehen. Camping ist normalerweise auf maximal zwei oder drei Nächte begrenzt. Im Hochgebirge oder weit entfernt von bewohnten Gebieten darf auch länger als zwei Nächte campiert werden.
  • Offenes Feuer ist in Wäldern und auf Felsen untersagt, es sei denn, es gibt spezielle Feuerstellen. An den Küsten und in dafür vorgesehenen Bereichen ist das Entzünden von Feuer jedoch erlaubt.
  • Das Sammeln von Beeren, Pilzen und Blumen ist erlaubt, aber es ist wichtig, die Regeln für geschützte Arten zu beachten und die Natur nicht zu überbeanspruchen.
Blick über den Fjord. Foto: c/o Pixabay, Benjamin Zocholl

Finnland

  • In Finnland gewährt das Jedermannsrecht das Recht auf Zugang zu unerschlossenen öffentlichen Ländereien, einschließlich Nationalparks und privaten Wäldern.
  • Grundsätzlich erlaubt das Jedermannsrecht übernachten im Zelt, Wohnmobil oder auch Boot, solange die Natur dadurch nicht geschädigt oder der Grundstücksbesitzer gestört wird.
  • Wildes Zelten ist für kurze Aufenthalte erlaubt (maximal zwei Übernachtungen), solange man sich nicht in der Nähe von Wohnhäusern aufhält und keine speziellen Verbote bestehen.
  • Für längere Aufenthalte muss die Erlaubnis des Eigentümers des Grundstücks eingeholt werden.
  • Mit dem Wohnmobil darf man aber an und neben öffentlichen und privaten Straßen sowie auf Parkplätzen stehen.
  • Offenes Feuer ist erlaubt, sofern keine lokalen Einschränkungen gelten und keine Gefahr von Waldbränden besteht. Es ist wichtig, Rücksicht auf die Umwelt zu nehmen und keine Schäden zu verursachen.
  • Das Sammeln von Beeren, Pilzen und Blumen ist erlaubt, außer in Naturschutzgebieten. Man sollte jedoch darauf achten, geschützte Arten nicht zu sammeln.
Erlaubt: Zelten in der freien Natur. Foto: c/o Pixabay Hanna Sjö
Vorsicht mit Feuer in der freien Natur. Am besrten nur vorhandene Feuerstellen benutzen. Foto: c/o Pixabay, Sanna

Es gibt auch einige häufige Irrtümer über das Jedermannsrecht, die vermieden werden sollten:

  • Das Jedermannsrecht gilt nicht für private Grundstücke oder landwirtschaftliche Flächen, es sei denn, es besteht ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers.
  • Es gibt bestimmte geschützte Arten, die nicht gesammelt oder gestört werden dürfen. Man sollte sich über die lokalen Regeln und Bestimmungen informieren.
  • Müll muss ordnungsgemäß entsorgt werden, und man sollte die Natur so verlassen, wie man sie vorgefunden hat.
  • Die Privatsphäre anderer Menschen und ihre Eigentumsrechte sind zu respektieren.

Es ist auf jeden Fall ratsam, sich vor dem Camping oder anderen Aktivitäten im Freien über die spezifischen Bestimmungen und lokalen Regelungen zu informieren, da diese je nach Region oder Naturschutzgebiet variieren können.

Text: Volker Ammann, Titelfoto: c/o Pixabay, Sanna

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