Neue Führerschein-Richtlinie: Führerschein Klasse B bis 4,25 Tonnen
Special
Neue Führerschein-Richtlinie:
Führerschein Klasse B bis 4,25 Tonnen
Die EU hat die neue Führerscheinregelung beschlossen. Davon profitieren auch Camper, die ihren Führerschein nach 1999 erworben haben. Mit der Erweiterung von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen können nun auch Wohnmobile mit höherem Gesamtgewicht gefahren werden.
Für manche Camper hatte sich der Führerschein der Klasse B als Ärgernis erwiesen. Denn, wer seinen Führerschein nach 1999 gemacht hat, brauchte bislang bei einem Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zusätzlich den Lkw-Führerschein der Klasse C1. Mit der Änderung der 4. Führerschein-Richtlinie, die EU weit gilt, hat sich dies zum Positiven verändert.
Anhebung der Führerschein Klasse B bis 4,25 Tonnen
Bislang lag der Wert bei 3,5 Tonnen, was für kleinere und kompakte Wohnmobile ohne größere Auflastung kein Problem darstellt. Sobald dieser Wert minimal überschritten wurde, war der Erwerb des Lkw-Führerscheines der Klasse C1 notwendig. Diese Vorgabe entfällt nun, da bei vielen aufgebauten Wohnmobilen und Campingbussen ein erhöhter Spielraum von 750 Kilogramm existiert.
Wichtig: Die exakten Rahmenbedingungen der Führerscheinerweiterung werden zwischen Kommission, Rat und Parlament erst nach den Neuwahlen zum Europaparlament im Juni 2024 ausgehandelt. Es ist also noch immer Geduld gefragt.
Auswirkungen für den Anhängerführerschein B96
Wird die neue Führerschein-Richtlinie in Kraft treten, könnte dies auch Auswirkungen auf den sogenannten „Anhängerführerschein“ B96 haben. Mit einem Führerschein der Klasse B durften Camper ein Gespann (Zugfahrzeug + Wohnwagen) von insgesamt maximal 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse fahren. Mit der Erweiterung mittels des B96 konnte die Gesamtmasse auf 4,25 Tonnen erweitert werden. Im Grunde wäre mit der neuen Führerschein-Richtlinie diese Erweiterung nicht mehr notwendig.
So geht es weiter
Im sogenannten Trilog müssen sich noch das EU-Parlament, die EU-Kommission und der EU-Ministerrat auf eine gemeinsame Position einigen. Dies wird erst nach der Europawahl im Juni wird das Thema passieren. Frühestens im Herbst 2024 wird mit einem Kompromissvorschlag für die Richtlinie gerechnet.
Haben die Gremien die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen, muss sie jedoch erst noch in nationales Recht umgesetzt werden, damit die Änderungen auch in Deutschland in Kraft treten.
Die Änderungen der Gewichtsklasse Klasse B auf einen Blick
Derzeit umfasst der Autoführerschein der Klasse B nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von 3,5 Tonnen, mit bis zu 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz. Es dürfen außerdem Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg mitgeführt werden. Ist der Anhänger schwerer als 750 kg zGM, dann darf das Gespann maximal 3500 kg zGM wiegen.
Diese Grenzen sollen für Personen, die die Klasse B schon 2 Jahre besitzen, geändert werden:
- Bei Wohnmobilen, Krankenwagen und Sonderfahrzeugen (wie Feuerwehrwagen) soll die Gewichtsgrenze der Klasse B – unabhängig von der Antriebsart – auf 4250 kg angehoben werden.
- Für alle anderen Fahrzeuge der Klasse B soll sich die zulässige Gesamtmasse von maximal 3500 kg auf 4250 kg erhöhen. Wichtig: Diese Änderung soll nur bei alternativen Antriebsarten kommen. Ein Betrieb mit Anhängern über 750 kg zGM ist nicht vorgesehen.
- Für Fahrzeuge zur Personenbeförderung (8 Sitzplätze plus Fahrer) soll außerdem die Gespann-Regelung geändert werden: Diese Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bis 4250 kg zGM sollen mit einem Anhänger bis maximal 750 kg gefahren werden dürfen. Dann wäre zukünftig ein Gespann mit einer zulässigen Masse von bis zu 5000 kg erlaubt.
Text: Volker Ammann, Quelle: teilweise ADAC, Titelbild: © Pixabay, Andreas Breitling