Neue Mautgebühren in Österreich 2024
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Neue Mautgebühren in Österreich 2024
Seit dem 1. Dezember 2023 warten einige Neuerungen bei den Mautgebühren in Österreich auf Reisende. Auch, wenn das Alpenland lediglich zur Durchreise genutzt wird. Die Änderungen sind vor allem für Wohnmobile relevant und können sowohl die Reiseplanung beeinflussen als auch das Urlaubsbudget. Für Fahrer von Pkw und Wohnwagen-Gespannen gibt es ebenfalls einiges zu beachten.
Österreich hat seit 1. Dezember 2023 einige Änderungen ihrer Mautberechnung und Preisanpassungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
- Flexibilität durch neue Vignetten-Optionen: Die wohl wichtigste Neuerung ist die Einführung der 1-Tages-Vignette. Sie ist ideal für Tagesaufenthalte oder der Durchreise und kostet 8,60 Euro. Wichtig: Sie ist nur digital verfügbar. Mit den neuen Preisstaffelungen bietet Österreich nun auch eine 2-Monats-Vignette, die ca. ein Drittel des Preises einer Jahresvignette beträgt. Diese Alternativen sind ideal für Reisende, die nicht das ganze Jahr über in Österreich unterwegs sind, aber dennoch von der Infrastruktur profitieren möchten. Die 2-Monats-Vignette kostet für Pkw 28,90 Euro, die Jahresvignette 96,40 Euro.
- Zusätzlich gibt es Verbesserungen bei der 10-Tages-Vignette: Sowohl die 1-Tages- als auch die 10-Tages-Vignette sind beide direkt nach dem Onlinekauf nutzbar. Dies erleichtert die spontane Planung, da man nicht mehr auf die physische Auslieferung der Vignette warten muss. Die 10-Tages-Vignette kostet für Pkw 11,50 Euro.
- Verfügbarkeit und Konsumentenschutz: Aufgrund des Konsumentenschutzes (Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht) bleibt es bei den 2-Monats- und Jahres-Vignetten dabei, dass diese frühestens ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig sind. Das heißt, diese Vignetten müssen rechtzeitig (am besten ca. 4 bis 6 Wochen vor Reiseantritt) bestellt werden. Die digitale Vignette kann über den ASFINAG Maut Shop, die ASFINAG-App oder bei traditionellen Verkaufsstellen wie Mautstellen und Automobilclubs (zum Beispiel ADAC oder Toll-Tickets) bezogen werden.
- Neuerungen in der Mautberechnung: Eine weitere signifikante Änderung betrifft die Berechnungsgrundlage der Mautgebühren in Österreich. Statt des höchsten zulässigen Gesamtgewichts wird ab Dezember die technisch zulässige Gesamtmasse (tzG) zur Berechnung herangezogen. Diese Umstellung resultiert aus der EU-Wegekostenrichtlinie und führt dazu, dass auch CO2-Emissionen der Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in die Mautkosten einfließen. Der tzG-Wert eines Fahrzeugs findet man auf dem Zulassungsschein in den Feldern F1 und F2.
Diese Änderungen sollen das Mautsystem in Österreich nutzerfreundlicher und umweltfreundlicher gestalten. Sie bieten Reisenden mehr Optionen und erleichtern dadurch Fahrten durch Österreich besser zu planen und im Vorfeld zu budgetieren.
Was bedeuten die Änderungen der Mautberechnung für Wohnmobile?
Bisher wurde die Notwendigkeit einer Vignette oder GO-Maut für Fahrzeuge – also auch Wohnmobile – auf Basis des höchsten zulässigen Gesamtgewichts (hzG) bestimmt. Zukünftig wird jedoch die technisch zulässige Gesamtmasse (tzG) als Maßstab herangezogen. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge mit einer tzG von bis zu 3,5 Tonnen der Vignettenpflicht unterliegen, während solche mit einer tzG über 3,5 Tonnen der GO-Maut-Pflicht zugeordnet werden. Diese Änderung ist für Wohnmobilbesitzer von Bedeutung, da sie bestimmt, ob eine Vignette ausreichend ist oder ob man eine GO-Box benötigt, um die Mautgebühren zu entrichten.
GO-Maut in Österreich für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzG) über 3,5 Tonnen, wie beispielsweise größere Wohnmobile, Lkw und Busse, ist auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen die GO-Maut zu entrichten. Diese Maut wird nach gefahrenen Kilometern berechnet.
Vor der Nutzung einer Autobahn oder Schnellstraße muss für jedes Fahrzeug über 3,5 t eine GO-Box beschafft werden. Diese ist an verschiedenen GO-Vertriebsstellen erhältlich.
Die Mautgebühren mit der GO-Box, oder einem kompatiblen Gerät anderer Anbieter wie emotach oder Toll Collect, richten sich nach der zurückgelegten Strecke, der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs sowie dessen Emissionsausstoß und der damit verbundenen Umwelt- und Lärmbelastung. Die Maut kann entweder vorab (Pre-Pay) oder nachträglich (Post-Pay) bezahlt werden, wobei die Abrechnung direkt über die ASFINAG mittels des GO Direkt-Systems erfolgen kann.
Wichtig: Die Go-Box muss immer aktiviert sein, auch auf mautfreien Autobahnen
So funktioniert das GO-Mautsystem
Das Mautgerät wird an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht und kommuniziert automatisch mit den Kontrollpunkten entlang der Autobahnen und Schnellstraßen. Diese Kontrollpunkte sind mit Antennen ausgestattet, die Signale aussenden, welche von der Mautbox im Fahrzeug empfangen und beantwortet werden.
Wenn das Fahrzeug mit einer für Österreich spezifizierten Mautbox ausgestattet ist, identifiziert die Kontrollstation das Gerät und leitet die Daten zur Berechnung der Mautgebühren weiter. Die Berechnung erfolgt aufgrund verschiedener Parameter wie der Euro-Emissionsklasse, der Fahrzeugkategorie, dem Motorentyp und der Anzahl der Achsen.
Die Mautboxen ermöglichen auch die automatische Abrechnung auf Sondermautstrecken wie der Brenner-, Tauern- und Pyhrnautobahn sowie dem Arlbergtunnel. Fahrzeuge mit entsprechenden Mautgeräten können die speziell gekennzeichneten „GO-Spuren“ an den Mautstellen rechts ohne Anhalten passieren. Das spart oft Zeit.
Wie viel kostet ein Kilometer mit der GO-Box?
Der Preis variiert netto zwischen ungefähr 5 und 55 Cent pro Kilometer (Stand 2024). Für spezielle Mautstrecken wie den Brenner und den Tauerntunnel gelten höhere Tarife, die ebenfalls über die GO-Box abgerechnet werden.
Wie wird die GO-Box abgerechnet?
Die Abrechnung über die GO-Box erfolgt in der Regel automatisch. Die Kosten werden dann entsprechend der zurückgelegten Kilometer und der geltenden Tarife berechnet. Am Ende eines Abrechnungszeitraums erhält der Fahrzeughalter eine Rechnung über die angefallenen Gebühren. Die Rechnung für die Nutzung der GO-Box kommt normalerweise vom Betreiber des Mautsystems, in vielen Fällen von der jeweiligen Mautgesellschaft oder einem ähnlichen Unternehmen, das für die Verwaltung der Mautgebühren zuständig ist.
Gültigkeit und Anbringen der Vignetten in Österreich
- Die Gültigkeit der Jahresvignette erstreckt sich vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar nach dem angegebenen Kalenderjahr, beispielsweise von 1. Dezember 2023 bis 31. Januar 2025 für die Vignette des Jahres 2024.
- Andere Vignettenvarianten wie die 2-Monats-, 10-Tage- und die neue 1-Tages-Vignette lassen sich flexibel für einen frei wählbaren Zeitraum nutzen.
- Die herkömmliche Klebe-Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe so angebracht werden, dass sie von außen gut sichtbar und überprüfbar ist. Bei Motorrädern ist die Vignette auf einem glatten, schwer zu tauschendem Bereich zu befestigen.
- Abgelaufene Vignetten sollten zeitnah zu entfernt werden, damit es bei Kontrollen nicht zu Missverständnissen kommt.
Für die Nutzung aller Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich wird eine Maut erhoben. Ausnahmen (hier besteht keine Mautpflicht):
- A1: Westautobahn: Grenzübergang Walserberg bis Salzburg-Nord
- A14: Rheintal/Walgau Autobahn: Grenzübergang Hörbranz bis Hohenems
- A12: Inntalautobahn: Grenzübergang Kiefersfelden bis Kufstein-Süd
Gewählt werden kann zwischen einer herkömmlichen Klebevignette und einer digitalen E-Vignette. Die Kosten für beide Varianten sind gleich. Ausnahme: 1-Tages-Vignette. Diese gibt es nur digital.
Für bestimmte Streckenabschnitte wie Tunnels oder Passstraßen fallen zusätzliche Mautgebühren an:
Tunnel:
- Arlbergtunnel S16,
- Felbertauerntunnel
- Gleinalmtunnel,
- Bosrucktunnel / Pyhrnautobahn A9
- Karawankentunnel A11
Pass-Straßen:
- Brennerautobahn A13
- Gerlos-Alpenstraße
- Großglockner-Hochalpenstraße
- Silvretta-Hochalpenstraße
- Tauernautobahn A10
- Timmelsjoch-Hochalpenstraße
Seit 1. Dezember 2023 wird für die Berechnung der Mautpflicht die technisch zulässige Gesamtmasse zugrunde gelegt. Anhand dieses Kriteriums wird festgelegt, ob ein Wohnmobil/Fahrzeug der Vignettenpflicht (Streckenmaut) oder der Go-Maut-Pflicht unterliegt. Mautgebühren für Fahrzeuge über 3,5 t berechnen sich nach:
- den gefahrenen Kilometern
- der Anzahl der Achsen
- der Euro-Emissionsklasse
Für Wohnwagen oder Anhänger wird keine zusätzliche Maut erhoben.
Wie hoch ist die Strafe bei fehlender Vignette? Wer auf einer mautpflichtigen Strecke oder Autobahn in Österreich ohne gültige Vignette erwischt wird, muss als Strafe eine Ersatzmaut von 120 Euro für Fahrzeuge bis 3,5 t entrichten. Wichtig: Die Vignette muss bereits VOR der Auffahrt auf eine der mautpflichtigen Strecken gekauft worden sein – online oder als Klebe-Vignette für die Windschutzscheibe.
Text: Volker Ammann, Titelbild: ©ASFINAG
Wir bedanken uns bei der ASFINAG für die freundliche Unterstützung.