Reisebeschränkungen für Europa
Aktuell
Frühjahr 2021: In welche europäischen Länder
kann man derzeit reisen?
Mit dem Lockdown, der seit dem 2. November 2020 in Kraft ist, ist seitens der Bundesregierung unter anderem auch die Aufforderung verbunden, auf private und touristische Reisen zu verzichten. Das gilt bis zum 21. Juni 2021 für Reisen im Inland als auch ins Ausland.
Doch angesichts der Impffortschritte und des nahenden Sommers, bereiten sich einige Länder in Europa jedoch darauf vor, touristische Reisen wieder zu ermöglichen. In vielen Ländern gelten aufgrund des nach wie vor dynamischen Infektionsgeschehens weiterhin Einschränkungen. Für alle, die zurzeit dennoch eine Reise planen, geben wir hier einen Überblick des derzeitigen Stands für einige der beliebtesten Campingländer in Europa. Allerdings ohne Gewähr, denn die Regelungen ändern sich zurzeit fast täglich.
Noch immer gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Regelung, in welchem Umfang touristische Reisen erlaubt sind und welche Bestimmungen für die Ein- oder Ausreise ins jeweilige Land gelten. Aufgrund des unterschiedlichen Infektionsgeschehens in den europäischen Ländern, entscheidet jedes Land selbst, welche Schutzmaßnahmen in Bezug auf COVID-19 dabei einzuhalten sind. Diese sind auf der Website des Auswärtigen Amts einsehbar.
Abhängig vom lokalen Infektionsgeschehen hat sich im vergangenen Jahr gezeigt, dass sich diese Regelungen sehr kurzfristig wieder ändern können. So gelten aktuell wegen hoher Infektionszahlen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts für Regionen in Irland, Portugal, Spanien, Finnland (noch bis 22.5.), Norwegen sowie für ganz Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien, Slowenien, Belgien, Luxemburg, Kroatien, Tschechien, Rumänien, Ungarn, Zypern, die Schweiz, Polen, die Niederlande, Frankreich, Italien, Griechenland, Schweden, Dänemark (Ausnahme Grönland & Färöer) und fast ganz Österreich.
Seit dem 16. Oktober bietet die grafische Darstellung der EU-weiten Corona-Ampel eine Orientierungshilfe für Reisen innerhalb der EU. Diese ist auf der Webseite www.reopen.europa.eu/de einsehbar und wird regelmäßig aktualisiert. Die Orientierungshilfe bietet eine farbliche Einteilung in Risikogebiete und ungefährliche Regionen (grün, orange und rot), wobei sich die Kriterien dafür nach der Rate neuer Infektionen (Inzidenz) für 100.000 Bewohner in den vorausgegangenen 14 Tagen sowie der Quote der positiven Tests aus allen durchgeführten Corona-Tests richten. Die Übermittlung der Daten ist für die einzelnen EU-Länder freiwillig. Auch die Maßnahmen vor Ort sind nach wie vor nicht einheitlich geregelt.
Das bedeutet für den Reisenden, dass man insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell in weiten Teilen Europas weiterhin hohen Infektionszahlen nicht beliebig ins Ausland reisen kann oder sollte. Es gilt die länderspezifischen und regionalspezifischen Reisehinweise des gewünschten Reiselandes im Auge zu behalten, da diese sich kurzfristig je nach örtlichem Infektionsgeschehen ändern können. Dies ist deshalb so wichtig, weil in vielen Ländern in Europa kurzfristig auch wieder neue Beschränkungen oder eine Quarantäne-Pflicht in Kraft treten können.
Auch spezifische Regelungen zur Öffnung von Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen können sich in den einzelnen Staaten und auch regional unterschiedlich ändern. Wir haben für unsere Leser den aktuellen Stand (17. Mai 20212) zu einzelnen Ländern in Europa in alphabetischer Reihenfolge in der untenstehenden Übersicht zusammengefasst
Sie sollten sich aber auf jeden Fall rechtzeitig darüber informieren, mit welchen Risiken und Einschränkungen aktuell im jeweiligen Reiseland zu rechnen ist.
Was ist bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten?
Die Entscheidung, ob sie nach einem Auslandsaufenthalt eine Quarantäne verhängen oder nicht, liegt in Deutschland bei den einzelnen Bundesländern. Seit dem 14. Januar 2021 gibt es zusätzlich zur eventuellen Quarantänepflicht außerdem eine Testpflicht für alle, die aus einem ausländischen Gebiet mit einem erhöhten oder besonders hohen Risiko nach Deutschland einreisen: Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Einreisende, bevor sie einreisen, grundsätzlich und wie bisher eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise müssen sie über einen Nachweis verfügen, dass sie bei Einreise nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorlegen. Seit dem 29. März gilt auch für Rückreisende aus dem Ausland, das nicht als Risikogebiet klassifiziert wird, eine Testpflicht vor der Einreise nach Deutschland. Auch diese Regelung kann je nach Bundesland abweichen.
Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen (Hochinzidenzgebiete oberhalb von 200 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern in den vorangegangenen sieben Tagen) oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss den Nachweis eines negativen Corona-Tests bereits bei Einreise mit sich führen und auf Anforderung des Beförderers bei Abreise, der zuständigen Behörde bei Einreise oder bei polizeilicher Kontrolle vorlegen. Der Test muss innerhalb 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein. Hierzu sollte man sich vor einer Reise ins Ausland informieren.
Ausnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene
Seit dem 9. Mai sieht eine Bundesverordnung vor, dass die Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen sowie für in den vorangegangenen sechs Monaten von einer COVID-19-Erkrankung nachweislich genesene Personen von der Test- und Quarantänepflicht befreit sind. Das gilt allerdings ausdrücklich nicht, wenn die Rückreise aus einem vom Auswärtigen Amt als Virusvariantengebiet ausgewiesenen Land oder Region erfolgt.
Neue Einreiseverordnung seit 13. Mai 2021
Zum 13. Mai ist eine neue Bundes-Einreise-Verordnung in Kraft getreten. Der wichtigste Unterschied zu den oben genannten Regelungen ist, dass sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten mit einem negativen Corona-Test nun von der 10-tägigen Quarantäne freitesten können. Dies gilt allerdings nicht für Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete. Ob alle Bundesländer diese Regelung in dieser Form übernehmen, wird sich aber erst in den kommenden Wochen zeigen. Auch hier kann es wieder zu Abweichungen kommen.
Muss ich nach der Einreise in mein Urlaubsland in Quarantäne gehen?
Aufgrund der hohen Infektionszahlen haben manche Länder in Europa nach bestimmten Kriterien wieder eine Quarantänepflicht nach der Einreise ausgesprochen. Welche Regelungen diesbezüglich im Einzelnen gelten, wird im Bereich der jeweiligen Reiseländer erläutert. Teilweise haben manche Länder in der EU auch Ausnahmeregelungen für vollständig geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen eingeführt.
Mit dem Lockdown, der seit dem 2. November 2020 in Kraft ist, ist seitens der Bundesregierung unter anderem auch die Aufforderung verbunden, auf private und touristische Reisen zu verzichten. Das gilt bis zum 21. Juni 2021 für Reisen im Inland als auch ins Ausland.
Doch angesichts der Impffortschritte und des nahenden Sommers, bereiten sich einige Länder in Europa jedoch darauf vor, touristische Reisen wieder zu ermöglichen. In vielen Ländern gelten aufgrund des nach wie vor dynamischen Infektionsgeschehens weiterhin Einschränkungen. Für alle, die zurzeit dennoch eine Reise planen, geben wir hier einen Überblick des derzeitigen Stands für einige der beliebtesten Campingländer in Europa. Allerdings ohne Gewähr, denn die Regelungen ändern sich zurzeit fast täglich.
Noch immer gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Regelung, in welchem Umfang touristische Reisen erlaubt sind und welche Bestimmungen für die Ein- oder Ausreise ins jeweilige Land gelten. Aufgrund des unterschiedlichen Infektionsgeschehens in den europäischen Ländern, entscheidet jedes Land selbst, welche Schutzmaßnahmen in Bezug auf COVID-19 dabei einzuhalten sind. Diese sind auf der Website des Auswärtigen Amts einsehbar.
Abhängig vom lokalen Infektionsgeschehen hat sich im vergangenen Jahr gezeigt, dass sich diese Regelungen sehr kurzfristig wieder ändern können. So gelten aktuell wegen hoher Infektionszahlen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts für Regionen in Irland, Portugal, Spanien, Finnland (noch bis 22.5.), Norwegen sowie für ganz Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien, Slowenien, Belgien, Luxemburg, Kroatien, Tschechien, Rumänien, Ungarn, Zypern, die Schweiz, Polen, die Niederlande, Frankreich, Italien, Griechenland, Schweden, Dänemark (Ausnahme Grönland & Färöer) und fast ganz Österreich.
Seit dem 16. Oktober bietet die grafische Darstellung der EU-weiten Corona-Ampel eine Orientierungshilfe für Reisen innerhalb der EU. Diese ist auf der Webseite www.reopen.europa.eu/de einsehbar und wird regelmäßig aktualisiert. Die Orientierungshilfe bietet eine farbliche Einteilung in Risikogebiete und ungefährliche Regionen (grün, orange und rot), wobei sich die Kriterien dafür nach der Rate neuer Infektionen (Inzidenz) für 100.000 Bewohner in den vorausgegangenen 14 Tagen sowie der Quote der positiven Tests aus allen durchgeführten Corona-Tests richten. Die Übermittlung der Daten ist für die einzelnen EU-Länder freiwillig. Auch die Maßnahmen vor Ort sind nach wie vor nicht einheitlich geregelt.
Das bedeutet für den Reisenden, dass man insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell in weiten Teilen Europas weiterhin hohen Infektionszahlen nicht beliebig ins Ausland reisen kann oder sollte. Es gilt die länderspezifischen und regionalspezifischen Reisehinweise des gewünschten Reiselandes im Auge zu behalten, da diese sich kurzfristig je nach örtlichem Infektionsgeschehen ändern können. Dies ist deshalb so wichtig, weil in vielen Ländern in Europa kurzfristig auch wieder neue Beschränkungen oder eine Quarantäne-Pflicht in Kraft treten können.
Auch spezifische Regelungen zur Öffnung von Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen können sich in den einzelnen Staaten und auch regional unterschiedlich ändern. Wir haben für unsere Leser den aktuellen Stand (17. Mai 20212) zu einzelnen Ländern in Europa in alphabetischer Reihenfolge in der untenstehenden Übersicht zusammengefasst
Sie sollten sich aber auf jeden Fall rechtzeitig darüber informieren, mit welchen Risiken und Einschränkungen aktuell im jeweiligen Reiseland zu rechnen ist.
Was ist bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten?
Die Entscheidung, ob sie nach einem Auslandsaufenthalt eine Quarantäne verhängen oder nicht, liegt in Deutschland bei den einzelnen Bundesländern. Seit dem 14. Januar 2021 gibt es zusätzlich zur eventuellen Quarantänepflicht außerdem eine Testpflicht für alle, die aus einem ausländischen Gebiet mit einem erhöhten oder besonders hohen Risiko nach Deutschland einreisen: Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Einreisende, bevor sie einreisen, grundsätzlich und wie bisher eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise müssen sie über einen Nachweis verfügen, dass sie bei Einreise nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorlegen. Seit dem 29. März gilt auch für Rückreisende aus dem Ausland, das nicht als Risikogebiet klassifiziert wird, eine Testpflicht vor der Einreise nach Deutschland. Auch diese Regelung kann je nach Bundesland abweichen.
Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen (Hochinzidenzgebiete oberhalb von 200 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern in den vorangegangenen sieben Tagen) oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss den Nachweis eines negativen Corona-Tests bereits bei Einreise mit sich führen und auf Anforderung des Beförderers bei Abreise, der zuständigen Behörde bei Einreise oder bei polizeilicher Kontrolle vorlegen. Der Test muss innerhalb 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein. Hierzu sollte man sich vor einer Reise ins Ausland informieren.
Ausnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene
Seit dem 9. Mai sieht eine Bundesverordnung vor, dass die Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen sowie für in den vorangegangenen sechs Monaten von einer COVID-19-Erkrankung nachweislich genesene Personen von der Test- und Quarantänepflicht befreit sind. Das gilt allerdings ausdrücklich nicht, wenn die Rückreise aus einem vom Auswärtigen Amt als Virusvariantengebiet ausgewiesenen Land oder Region erfolgt.
Neue Einreiseverordnung seit 13. Mai 2021
Zum 13. Mai ist eine neue Bundes-Einreise-Verordnung in Kraft getreten. Der wichtigste Unterschied zu den oben genannten Regelungen ist, dass sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten mit einem negativen Corona-Test nun von der 10-tägigen Quarantäne freitesten können. Dies gilt allerdings nicht für Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete. Ob alle Bundesländer diese Regelung in dieser Form übernehmen, wird sich aber erst in den kommenden Wochen zeigen. Auch hier kann es wieder zu Abweichungen kommen.
Muss ich nach der Einreise in mein Urlaubsland in Quarantäne gehen?
Aufgrund der hohen Infektionszahlen haben manche Länder in Europa nach bestimmten Kriterien wieder eine Quarantänepflicht nach der Einreise ausgesprochen. Welche Regelungen diesbezüglich im Einzelnen gelten, wird im Bereich der jeweiligen Reiseländer erläutert. Teilweise haben manche Länder in der EU auch Ausnahmeregelungen für vollständig geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen eingeführt.