So setzen die Bundesländer die Coronaregeln um

So setzen die Bundesländer die Coronaregeln um

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Aktuell

So setzen die Bundesländer
die Coronaregeln um

Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte und 2G im Einzelhandel: Bund und Länder haben deutliche Verschärfungen im Kampf gegen Corona beschlossen. Die Umsetzung erfolgt nun zum Teil sehr unterschiedlich – und verzögert.

Bayern
Der Freistaat ist aktuell mit am schwersten von der vierten Welle betroffen. Ab kommendem Mittwoch haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zum Einzelhandel, ausgenommen sind Einkäufe für den täglichen Bedarf. Neu ist auch: Für gastronomische Angebote im Freien gilt ab Samstag ebenfalls die 2G-Regel, Zugang also nur für Geimpfte und Genesene.
In Fußballstadien der überregionalen Ligen finden ab sofort nur noch »Geisterspiele« statt, an Silvester und am Neujahrstag werden Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten.

  • Schärfer als im Bund-Länder-Beschluss: Bayern will künftig auch Kinder in Kindertagesstätten verpflichtend auf Corona testen. Das Sozialministerium soll bis Dienstag einen Vorschlag für eine Testpflicht auch in der Kita machen. Dies müsse allerdings praktikabel und umsetzbar sein und dürfe nicht zu einer Überlastung des Personals führen.
  • Gastronomie: 2G-Regel
  • Hotel: 2G-Regel
  • Kultur: 2G-plus-Regel
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (FFP-2)

Baden-Württemberg
Das Land führt eine harte Obergrenze von 750 Teilnehmern bei Großveranstaltungen ein. Diese gilt für Kultur- und Sportereignisse, also auch für Bundesligaspiele. Für kleinere Veranstaltungen gilt eine Auslastung der Räumlichkeiten von höchstens 50 Prozent.

  • Schärfer als im Bund-Länder-Beschluss: Neben dem Einzelhandel gilt auch in allen Gastronomiebetrieben im Land die 2G-plus-Regel.
  • Lockerer als im Bund-Länder-Beschluss: Die 2G-plus-Regelung wird aufgeweicht. Wer bereits eine Boosterimpfung hat, muss sich an Orten, an denen eigentlich 2G plus gilt, nicht testen lassen.
  • Gastronomie: 2G-Regel (ab 4.12. gilt 2G plus)
  • Hotel: 2G-Regel (Ausnahme bei Dienstreisen: 3G)
  • Kultur: 2G-plus-Regel
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (OP oder FFP-2)

Berlin
Ab Mittwoch treten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte in Kraft: Die Teilnehmerzahl reduziert sich bei privaten Treffen, sobald ein Ungeimpfter dabei ist, auf zwei Haushalte. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr gilt künftig auch schon auf den Bahnsteigen. Ebenso gilt ein Tanzverbot in den Berliner Klubs. Zwar werden die Klubs wegen rechtlicher Fragen noch nicht geschlossen, »aber es darf nicht mehr getanzt werden«, sagte der Chef der Senatskanzlei, Christian Gaebler (SPD).

  • Schärfer als im Bund-Länder-Beschluss: Für Großveranstaltungen soll eine deutlich niedrigere Obergrenze gelten, im Freien sind dann nur noch höchstens 5000 Teilnehmende, in geschlossenen Räumen 2500 erlaubt.
  • Gastronomie: 2G-Regel
  • Hotel: 2G-Regel
  • Kultur: 2G-Regel
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (FFP-2)

Brandenburg
Das Brandenburger Kabinett will erst am kommenden Dienstag über Änderungen an der Coronaverordnung beraten – diese gilt aktuell noch bis zum 15. Dezember. Voraussichtlich kommen jedoch die bei der Bund-Länder-Runde beschlossenen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, Obergrenzen für private Feiern und Großveranstaltungen.

  • Gastronomie: 2G-Regel
  • Hotel: 2G-Regel
  • Kultur: 2G-Regel
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (OP oder FFP-2)

Bremen
Die Hansestadt setzt die Bund-Länder-Beschlüsse eins zu eins um: Ab Montag gilt unter anderem die 2G-Regel im Einzelhandel. Ausgenommen sind Geschäfte für den täglichen Bedarf, zum Beispiel Lebensmittelmärkte, Drogerien und Apotheken. Auch Restaurants sowie Kultur- und Freizeitveranstaltungen dürfen ab Montag nur noch von Genesenen und Geimpften besucht werden.

  • Gastronomie: 2G-Regel
  • Hotel: 2G-Regel
  • Kultur: 2G-Regel
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (OP oder FFP-2)

Außerdem wird es neue Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte geben. Sie dürfen sich bei privaten Zusammenkünften nur mit dem eigenen Hausstand und zwei weiteren Personen eines anderen Hausstands treffen. An den Schulen gilt ab Montag wieder die Maskenpflicht für alle. Veranstaltungen dürfen in geschlossenen Räumen mit maximal 5000 Personen stattfinden, unter freiem Himmel mit maximal 15.000.

Hamburg
In Hamburg treten am Samstag schärfere Corona-Eindämmungsmaßnahmen in Kraft. Dann gilt unter anderem 2G im Einzelhandel außer in Geschäften des täglichen Bedarfs sowie Kontaktbeschränkungen für Treffen mit und zwischen Ungeimpften. Darüber hinaus sind sämtliche Tanzveranstaltungen nur noch nach dem 2G-plus-Modell mit zusätzlichem Coronatest erlaubt. Die Vorgaben entsprechen den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz vom Donnerstag und wurden vom Hamburger Senat größtenteils bereits vorher angekündigt und beschlossen.

  • Schärfer als im Bund-Länder-Beschluss: Die Befreiung von der 2G-Regel greift nur noch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, anstatt wie sonst unter 18 Jahren. Perspektivisch soll die Regel auch auf Jugendliche ab zwölf Jahren ausgedehnt werden. Zur Begründung verwies die Regierung darauf, dass Impfungen für über Zwölfjährige inzwischen bereits seit längerer Zeit frei verfügbar und offiziell empfohlen seien.
  • Gastronomie: 2G-Regel
  • Hotel: 2G-Regel
  • Kultur: 2G-Regel
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (OP oder FFP-2)

Hessen
Das Bundesland führt seine Regelungen zum Sonntag ein. Im Einzelhandel dürfen dann nur noch Geimpfte und Genesene Einlass erhalten. Ungeimpfte können lediglich noch für den täglichen Bedarf, für die »Grundversorgung« einkaufen, etwa in Supermärkten, Drogerien oder Apotheken.

  • Schärfer als im Bund-Länder-Beschluss: Trotz 2G gilt für Kneipen, im Freizeitsektor, bei körpernahen Dienstleistern und Betrieben wieder Masken- und Abstandspflicht. Für gewöhnlich müssen Geimpfte und Genese in 2G-Orten die Maske nicht mehr tragen.
  • Lockerer als im Bund-Länder-Beschluss: Ungeimpfte dürfen sich zwar künftig nur noch maximal mit zwei Hausständen treffen. Das ist aber gnädiger als von Bund und Ländern beschlossen: Dort gilt die Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte auf maximal zwei Einzelpersonen.
  • Gastronomie: 2G-Regel
  • Hotel: 2G-Regel (Ausnahme Dienstreisen: 3G)
  • Kultur: 2G-Regel
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (OP oder FFP-2)

Mecklenburg-Vorpommern
Die neuen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Donnerstag sollen in der Kabinettssitzung am Dienstag mit der Änderung der Corona-Landesverordnung umgesetzt werden.

  • Schärfer als im Bund-Länder-Beschluss: In Mecklenburg-Vorpommern gilt anders als im Bund weiterhin eine vom Landtag beschlossene epidemiologische Lage – und mit ihr schärfere Regeln. So sollen etwa Kinos, Theater, Museen, Weihnachtsmärkte, Tourismusbüros, Schwimmbäder oder Tanzschulen geschlossen werden, sobald die landeseigene Corona-Ampel für sieben aufeinanderfolgende Tage die Warnstufe Rot anzeigt. Zuletzt war sie nach mehreren Tagen auf Rot wieder auf Orange zurückgegangen. Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich sollen generell untersagt werden.
  • Gastronomie: 2G-plus-Regel
  • Hotel: 2G-plus-Regel
  • Kultur: 2G-plus-Regel
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (OP oder FFP-2)

Niedersachsen
Ab Mittwoch sollen die neuen Beschlüsse der Bund-Länder-Runde gelten, also 2G im Einzelhandel und Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Gleichzeitig gilt bereits in vielen Regionen des Bundeslandes die Warnstufe zwei: Danach haben in Gastronomie, Sport und Veranstaltungen auch Geimpfte und Genesene Zugang nur mit einem zusätzlichen Test (2G plus).

  • Lockerer als im Bund-Länder-Beschluss: Die 2G-plus-Regelung wird aufgeweicht. Wer bereits eine Boosterimpfung hat, muss sich an Orten, an denen eigentlich 2G plus gilt, nicht testen lassen.
  • Gastronomie: 2G-plus-Regel
  • Hotel: 2G-plus-Regel
  • Kultur: 2G-plus-Regel
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (OP oder FFP-2)

Wer bereits geboostert ist, muss ab 4.12. überall dort, wo 2G plus gilt, keinen Test vorweisen.

Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen haben von diesem Samstag an grundsätzlich nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zum Einzelhandel. Ausgenommen sind davon nur Geschäfte für den täglichen Bedarf, also etwa Supermärkte oder Apotheken. Klubs und Diskotheken in NRW müssen auch ab diesem Samstag schließen. Auf Weihnachtsmärkten gilt künftig 2G.
Die Zuschauerzahlen bei Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen müssen ab Samstag grundsätzlich auf 30 Prozent ihrer eigentlichen Kapazitäten reduziert werden. Zusätzlich wird die Gesamtzahl der Zuschauer im Außenbereich auf maximal 15.000 gedeckelt, in geschlossenen Räumen auf 5000. Solange diese Deckelung nicht überschritten wird, dürfen auch bis zu 50 Prozent der Gesamtkapazität genutzt werden.

  • Gastronomie: 2G-Regel
  • Hotel: 2G-Regel (Ausnahme Dienstreisen: 3G)
  • Kultur: 2G-Regel
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (OP oder FFP-2)

Rheinland-Pfalz
Ungeimpfte Menschen dürfen sich ab Samstag nur noch mit Personen aus dem eigenen Haushalt sowie zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Ursprünglich wollte Rheinland-Pfalz noch strenger sein und nur eine Person aus einem anderen Haushalt zulassen, passte sich dann nach der Ministerpräsidentenkonferenz aber der dort vereinbarten Regelung an.
Auch die 2G-Regelungen für Einzelhandel, Kultur und Gastronomie wurden übernommen, ebenso die Obergrenzen für Großveranstaltungen. Im Einzelhandel wird zudem wieder die Personenbegrenzung eingeführt. Auf einer Fläche von zehn Quadratmetern ist nur ein Kunde oder eine Kundin zugelassen.

  • Schärfer als im Bund-Länder-Beschluss: Dort, wo bei Gastro, Veranstaltungen und Einzelhandel das Tragen von Masken nicht durchgängig möglich ist, greift die Regelung 2G plus.
  • Lockerer als im Bund-Länder-Beschluss: Die 2G-plus-Regelung wird aufgeweicht. Wer bereits eine Boosterimpfung hat, muss sich an Orten, an denen eigentlich 2G plus gilt, nicht testen lassen.
  • Gastronomie: 2G-Regel (ab 4.12. gilt 2G plus)
  • Hotel: 2G-Regel (ab 4.12. gilt 2G plus)
  • Kultur: 2G-Regel (ab 4.12. gilt 2G plus)
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (OP oder FFP-2)

Wer bereits geboostert ist, muss ab 4.12. überall dort, wo 2G plus gilt, keinen Test vorweisen.

Saarland
Das Saarland hatte bereits am Donnerstag eigene Verschärfungen durchgesetzt. So wird die 2G-Pflicht für den Einzelhandel eingeführt – mit Ausnahme der Läden, die der Grundversorgung dienen. Sonst sind die Regeln jeweils strenger als auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen.

  • Schärfer als im Bund-Länder-Beschluss: Ungeimpfte dürfen sich im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit einer weiteren Person treffen, der eigene Hausstand ausgenommen. In der Gastronomie, Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen, in Schwimmbädern, Thermen und Saunen, beim Sport im Innenraum und für alle kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen gilt künftig die 2G-plus-Regelung. Diese gilt zudem für Freizeitaktivitäten im Außenbereich wie etwa in Freizeitparks und im Amateursportbetrieb, ebenso in Tanzschulen, Fitnessstudios und der Außengastronomie.
  • Gastronomie: 2G-plus-Regel
  • Hotel: 2G-plus-Regel
  • Kultur: 2G-plus-Regel
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (OP oder FFP-2)

Sachsen – keine touristischen Übernachtungen
Im Bundesland mit der aktuell höchsten Inzidenz gilt bereits seit Längerem in vielen Bereichen nur noch 2G. Auf öffentlichen Plätzen ist der Ausschank und Konsum von Alkohol untersagt. Auch für den Einzelhandel gilt die 2G-Regel. Ausgenommen sind etwa Supermärkte, Drogerien, Apotheken und Läden für Tierbedarf. Mit Ausnahme von Bibliotheken sind alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Für Gaststätten ist ein 2G-Nachweis erforderlich. In Regionen mit einer Wocheninzidenz von mehr als 1000 werden nächtliche Ausgangssperren fällig. Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen.

  • Gastronomie: 2G-Regel
  • Hotel: Keine touristischen Übernachtungen (bei Dienstreisen: 3G)
  • Kultur: 2G-Regel
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (FFP-2)

Sachsen-Anhalt
Das Land will die Bund-Länder-Beschlüsse zum Wochenbeginn umsetzen: Neben den schon aktuell bestehenden 2G-Regelungen in Kultur und Gastronomie kommt ab Montag zusätzlich 2G im Einzelhandel, ausgenommen davon werden Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Drogerien, aber auch Bau- und Gartenbaumärkte.
Zudem soll es Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte geben. Für Sport- und Kulturgroßveranstaltungen wird es Obergrenzen geben. Diskotheken sollen bei einem Inzidenzwert von über 350 geschlossen werden. Für private Treffen von Geimpften und Genesenen gilt eine Teilnehmergrenze von 50 in Innenräumen und von 200 Personen im Außenbereich.

  • Gastronomie: 2G-Regel
  • Hotel: 2G-Regel
  • Kultur: 2G-Regel
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (OP oder FFP-2)

Schleswig-Holstein
Wie im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen, ist Einkaufen für Ungeimpfte bereits ab Samstag nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs möglich, wie Supermärkten, Drogerien oder Apotheken.
Weitere Einschränkungen im Norden sollen Mitte Dezember folgen: Dann soll die Besucherzahl bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen reduziert werden. Bei touristischen Übernachtungen sowie in Diskotheken, Klubs und Bars soll dann 2G plus gelten. Es erhalten nur Geimpfte und Genesene Zutritt, und sie müssen zusätzlich einen negativen Coronatest vorweisen. Private Zusammenkünfte, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind künftig auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt.

  • Gastronomie: 2G-Regel
  • Hotel: 2G-Regel (Ausnahme Dienstreisen: 3G)
  • Kultur: 2G-Regel
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (OP oder FFP-2)

Thüringen
Thüringen ist neben Sachsen und Bayern eines der am stärksten von der aktuellen Infektionswelle betroffenen Bundesländer. Schon vor der neuen Bund-Länder-Runde galten harte Einschränkungen, darunter flächendeckend 2G, unter anderem in der Gastronomie, im Einzelhandel, in Hotels und bei Veranstaltungen.
Volksfeste und Weihnachtsmärkte sind verboten, für Ungeimpfte gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre. Sie dürfen sich überdies höchstens mit zwei weiteren Personen treffen, die nicht zum Haushalt zählen.

  • Gastronomie: 2G-Regel
  • Hotel: 2G-Regel
  • Kultur: 2G-Regel
  • ÖPNV: 3G und Maskenpflicht (OP oder FFP-2)

 

2G-, 3G- und Plus-Regeln: Was bedeuten diese Regeln?

3G: geimpft, genesen oder getestet

  • Als vollständig geimpft gilt, wer – je nach Impfstoff – eine oder zwei Impfungen mit einem in Europa zugelassenen Impfstoff erhalten hat. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.
  • Genesene benötigen den Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage zurückliegt. Möchten Genesene ihren Status nach Ablauf der 180 Tage behalten, müssen sie sich impfen lassen. Eine einmalige Impfung zur Auffrischung des Immunschutzes reicht.
  • Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss entweder einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.

3G plus: geimpft, genesen oder PCR-getestet

  • Bei 3G plus (in Österreich 2,5G) gelten die gleichen Bestimmungen wie bei 3G, allerdings müssen nicht vollständig Geimpfte und nicht Genesene einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests reicht nicht.

2G: geimpft oder genesen

  • Bei 2G haben nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt. Dort können dann etwa Abstandsregeln und weitere Einschränkungen entfallen. Die Umsetzung und Ausgestaltung der 2G-Regel liegt bei den Bundesländern.

2G plus: geimpft oder genesen und zusätzlich getestet

  • Gilt die 2G-plus-Regel, haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt. Alle müssen zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen: Hier reicht in der Regel ein Schnelltest aus.

Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen

Bundesweit gelten für Ungeimpfte strenge Kontaktbeschränkungen: Sie dürfen im öffentlichen sowie im privaten Raum neben Personen aus dem eigenen Haushalt höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.
In Bundesländern mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 350 dürfen an privaten Feiern und Zusammenkünften in Innenräumen höchstens 50 geimpfte und genesene Personen teilnehmen, im Außenbereich höchstens 200 Personen.
Darüber hinaus wurden in manchen Hotspots Ausgangsbeschränkungen verhängt. Ungeimpfte dürfen zu bestimmten Uhrzeiten nur für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen außer Haus.

Reisende sollten sich frühzeitig informieren, welche Regeln in ihrem Urlaubsort gelten.

Quelle: ADAC, Spiegel online, Stand: 04.12.2021

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