Warnwesten und Warntafeln im Ausland

Warnwesten und Warntafeln im Ausland

29. Februar 2024 / Erlebniswelt, Februar 2024
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Warnwesten und Warntafeln:
Was im Ausland zu beachten ist

Beim Verlassen des Fahrzeugs im Falle einer Panne oder einem Unfall, müssen alle Insassen, die aussteigen, eine Warnweste tragen. auch Hunde. Foto: ©AdobeStock, filmbildfabrik
Den Strafenkatalog können Sie hier downloaden.

Wer im Urlaub ins Ausland fährt, sollte sich vor Fahrtantritt mit den Verkehrsregeln im Land seiner Urlaubsträume, aber auch mit denen, der Transitländern vertraut machen. Dies gilt auch für die Vorschriften bezüglich Warnwesten und Warntafeln. Diese können je nach Land variieren, da sie durch nationale Gesetze und Vorschriften festgelegt werden.

Warntafel: In welchen Ländern braucht man sie?

In einigen Ländern muss die Ladung, wenn Sie am Fahrzeugheck transportiert wird, mit einer Warntafel gekennzeichnet werden, auch Fahrräder.

Italien. Wer in Italien etwas transportiert, das in der Länge über das Heck hinausragt oder einen Heckträger verwendet, muss eine rot-weiße Warntafel anbringen. Wenn die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, müssen zwei Warntafeln, jeweils links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden. Die Warntafel sollte aus Metallblech bestehen, eine Abmessung von mindestens 50 x 50 Zentimeter haben und rot-weiß schraffiert sein (fünf roten Streifen). Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit mindestens 80 Euro und mit bis zu 345 Euro geahndet. Es gilt vorerst die alte Gesetzeslage, wonach auch bei beleuchteten und mit Wiederholungskennzeichen ausgestatteten Heckträgern Warntafeln verwendet werden müssen. Mit einer endgültigen Entscheidung des Gerichts ist im Sommer 2024 zu rechnen.

Vorsicht: Italien hat neue Vorschriften. Und die können teuer werden.
Laut italienischer Straßenverkehrsordnung darf die Ladung zwar im Grundsatz in der Breite jeweils 30 cm über die Schlussleuchten hinausragen. Dies gilt allerdings nicht für eine „schwer erkennbare Ladung“. Und nach Interpretation des italienischen Gesetzgebers sind Fahrräder schwer erkennbar. Sie dürfen daher auf einem Heckträger nicht breiter sein als das Fahrzeug selbst. Doch bei kleineren Pkw ist dies aber oft der Fall. Laut Straßenverkehrspolizei in Bozen, müssen Autofahrer derzeit in Südtirol in solchen Fällen aber keine Strafen befürchten. In anderen Regionen Italiens sind Bußgelder aber nicht auszuschließen und können mit Strafen von 80 bis 345 Euro geahndet werden.

Spanien. In Spanien muss ebenfalls jede Ladung, die über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausgeht, mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (drei rote Streifen) gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für Heckträger (mit oder ohne Ladung). Die Warntafel muss am hinteren Ende der Ladung so angebracht werden, dass sie sich senkrecht zur Fahrzeugachse befindet. Nach den spanischen Vorschriften muss die Warntafel 50 x 50 Zentimeter groß sein und aus Aluminium bestehen. Ist die nach hinten überstehende Ladung so breit wie das gesamte Fahrzeug, müssen auch in Spanien zwei Warntafeln angebracht werden, rechts und links an den äußeren Ecken. Verstöße gegen diese Vorschrift werden mit einem Bußgeld ab 200 Euro geahndet.

Portugal. In Portugal ebenfalls Warntafeln angebracht werden, wenn die Ladung nach hinten über die in den Papieren eingetragene Fahrzeugabmessung hinausragt. In Form und Ausgestaltung der Tafeln, gelten die in Spanien üblichen Vorschriften. So kann die für Spanien gültige Warntafel auch in Portugal verwendet werden. Verstöße führen zu einem Bußgeld von mindestens 120 Euro.

Warnweste: Welche Regelungen gelten im Ausland?

In vielen Kraftfahrzeugen sind mittlerweile Warnwesten vorhanden. Dennoch ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld über die gesetzlichen Regelungen der unterschiedlichen Reiseländer zu informieren. Vorgeschrieben ist in der Regel nur eine Warnweste pro Fahrzeug. Sind jedoch mehr als nur eine Person im Fahrzeug und wollen diese auch aussteigen, benötigen diese Personen in einigen Ländern auch eine Warnweste.

Die Empfehlung des ADAC:

Die Zahl der Warnwesten im Auto sollte zur eigenen Sicherheit immer der Anzahl der Insassen im Fahrzeug entsprechen. Es kann in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch Mitfahrer zeitweise auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Bewahren Sie die Westen griffbereit im Fahrzeuginnenraum auf, um sie noch vor Verlassen des Fahrzeuges anziehen zu können.

Welche Strafen in den Urlaubsländern bei Verstößen gegen die Warnwestenpflicht fällig sind der Tabelle, die es hier zum Download gibt, aufgeführt.

Text: Volker Ammann, Quelle: Pincamp, ADAC, Titelbild: © Puntostudiofoto.Lda

Wir bedanken uns bei Pincamp und ADAC für die freundliche Unterstützung. Auf www.pincamp.de finden Sie den passenden Campingplatz für Ihren Urlaub und können ihn auch gleich buchen.

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