Was tun, wenn der TÜV für Wohnmobil oder Wohnwagen abgelaufen ist?
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Was tun, wenn der TÜV für Wohnmobil
oder Wohnwagen abgelaufen ist?
Was passiert, wenn die Hauptuntersuchung eines Wohnmobils oder Wohnwagens bei TÜV, Dekra und KÜS nicht rechtzeitig durchgeführt wurde? Ab wann drohen die ersten Strafen? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Und gibt es Ausnahmen für Camper im Ausland und mit Saisonkennzeichen? In diesem Ratgeber geben wir die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Die Hauptuntersuchung (HU) ist für viele Camper ein leidiges Thema. Da das Fahrzeug oft nur einige Wochen oder Monate im Jahr im Einsatz ist, wird der regelmäßige Blick auf die Prüfplakette gerne einmal vergessen. Das kann eine Menge Ärger bedeuten und auch zu einem Eintrag in der Flensburger Kartei führen.
Früher wurde die Hauptuntersuchung ausschließlich vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) durchgeführt. Inzwischen kann man die HU auch bei anderen Prüforganisationen wie DEKRA oder KÜS abnehmen lassen. Der Begriff „TÜV“ hat sich umgangssprachlich trotzdem als Synonym für die Hauptuntersuchung eingebürgert.
Wie lange darf ich den „TÜV“ überziehen?
Einfache Antwort: Die Hauptuntersuchung darf man grundsätzlich überhaupt nicht überziehen. Bei vielen Campern hält sich bis heute die Annahme, dass man die HU zumindest für einige Tage überziehen darf. Das ist falsch. Ausreden nach dem Motto „Das habe ich gar nicht gewusst“ lassen TÜV und Co. nicht gelten – schließlich steht der Termin auf der Prüfplakette.
Wann müssen Reisemobile und Wohnwagen zum „TÜV“?
Wohnwagen und Reisemobile unterliegen bei der Hauptuntersuchung verschiedenen Kriterien. Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen muss das Fahrzeug erstmals drei Jahre nach dem Kauf bei der Hauptuntersuchung vorgestellt werden. Im Anschluss ergibt sich ein Zweijahres-Rhythmus.
Bei Wohnmobilen, deren Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen liegt, ist der TÜV nach dem Kauf alle zwei Jahre bis zum sechsten Betriebsjahr fällig. Reisemobile ab einem Alter von sechs Jahren müssen jährlich zur Untersuchung.
So erkennt man den nächsten Termin auf der Plakette
Generell muss man die Hauptuntersuchung innerhalb des Monats durchführen, der auf der HU-Plakette angegeben wird. Das Jahr der nächsten Prüfung steht als Zahl in der Mitte der Plakette, der jeweilige Monat auf der 12-Uhr-Position am Rand.
Beispiel: Auf der Plakette ist die folgende Frist angegeben: 7/21. Man muss also im Juli 2021 zur Hauptuntersuchung. Die Frist läuft am 31. Juli aus.
Wird dieses Datum nicht eingehalten, begeht man offiziell eine Ordnungswidrigkeit mit möglichen rechtlichen Konsequenzen. Im Falle eines Unfalls kann es außerdem zu Problemen mit der Kfz-Versicherung kommen. Ein Bußgeld muss allerdings erst ab zwei Monaten entrichtet werden. Im obigen Fall wäre ein Bußgeld wegen Verspätung also erst ab dem 1. Oktober 2021 fällig
Tipp: Außer auf der Plakette findet man den nächsten Termin für die HU in der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugschein).
Wie hoch sind die Strafen bei abgelaufenem “TÜV”?
In den ersten zwei Monaten wird kein Bußgeld erhoben. Bei einer Verkehrskontrolle wird der Fahrzeugführer auf die Ordnungswidrigkeit hingewiesen. Nach dem Ablauf der Frist von zwei Monaten richtet sich die Höhe der Strafe nach dem verstrichenen Zeitraum und der Art des Fahrzeugs:
Pkw, Wohnmobile bis 7,5 Tonnen, leichte Anhänger (nicht sicherheitsprüfungspflichtige Fahrzeuge)
Nutzfahrzeuge, Wohnmobile und Caravans über 7,5 Tonnen (Sicherheitsprüfung vorgeschrieben)
Nutzfahrzeuge stellen beim TÜV einen Sonderfall dar. In der Regel handelt es sich dabei um LKW oder Busse. Sie müssen sich im Rahmen der Hauptuntersuchung einer Sicherheitsprüfung (SP) unterziehen. Diese Regelung betrifft unter anderem auch Campingfahrzeuge mit einem Gewicht ab 7,5 Tonnen.
Wohnmobilbesitzer, deren Fahrzeug diesen Richtwert überschreiten, müssen diese Sicherheitsprüfung ebenfalls absolvieren. Hier ändern sich die Strafen bei der Überziehung des TÜVs, und zwar ab dem Zeitraum von mehr als acht Monaten. Dann werden 75 Euro als Bußgeld erhoben und der Fahrzeugführer erhält einen Punkt in Flensburg.
Droht eine Anzeige, wenn der „TÜV“ vergessen wird?
Den Termin für die Hauptuntersuchung zu vergessen, gilt als Ordnungswidrigkeit. Es ist allein noch kein Grund für eine Anzeige. Allerdings kann man theoretisch eine Anzeige wegen fahrlässigem Verhalten im Straßenverkehr erhalten, wenn man in einen Unfall verwickelt wird und das Fahrzeug keine Zulassung durch TÜV und Co. hat.
Prüfstellen wie der TÜV werden nicht selbst aktiv und gehen nicht zur Polizei, wenn man den Termin vergisst. Eventuell kommt es erst dann heraus, wenn man von der Polizei bei einer Verkehrskontrolle mit einer abgelaufenen Hauptuntersuchung erwischt wird. Je nachdem, wie lange der Termin zurückliegt, musst man aber mit den oben genannten Strafen und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen.
Zusätzliche Kosten durch erweiterte Hauptuntersuchung
Wenn man die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate verstreichen lässt, sind die Prüfstellen verpflichtet eine sogenannte „erweiterte Hauptuntersuchung“
durchzuführen. Dabei wird das Fahrzeug einer noch genaueren Sicherheitsprüfung unterzogen. Für diese Ergänzungsuntersuchung werden auf die Gebühren rund 20 Prozent zusätzlich berechnet.
Rückdatierung beim Überziehen des „TÜV“?
Früher wurde der Termin für die nächste Hauptuntersuchung rückdatiert, wenn Fahrzeughalter den ursprünglichen Termin vergaßen. So musste man beispielsweise bereits nach 22 Monaten erneut zur HU, wenn die Frist zwei Monate überzogen wurde. Seit 2012 gilt das nicht mehr. Die nächste HU erfolgt immer genau 2 Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin.
„TÜV“ abgelaufen: Folgen für den Versicherungsschutz
Angenommen man vergisst die Hauptuntersuchung und baut mit dem Camper einen Unfall. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz nicht automatisch. Etwaige Ansprüche werden weiterhin durch die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Kommt allerdings heraus, dass ein Mangel zum Unfall geführt hat, der durch die HU aufgedeckt werden hätte können, kann die Versicherung den Besitzer des Fahrzeugs in Regress nehmen und einen Teil der Schadenssumme zurückfordern. In der Praxis hat es solche Fälle schon gegeben.
Hauptuntersuchung während man im Ausland ist
Ein Fall, der gerade bei Campern häufig auftritt: Die Hauptuntersuchung wird fällig, während man sich gerade im Ausland aufhält. Wenn das passiert, muss man seinen lange geplanten Roadtrip durch Europa aber nicht zwangsweise abbrechen und sofort nach Hause zurückkehren.
Wichtig ist, dass man nachweisen kann, dass man bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und sich danach ständig im Ausland aufgehalten hat. Das geht beispielsweise mit Prüfprotokollen von ausländischen Prüfstellen. Nach der Rückkehr nach Deutschland musst man dann aber direkt zu TÜV und Co. und die Untersuchung durchführen lassen.
Unser Tipp: Sicherstellen, dass das Fahrzeug für den gesamten Zeitraum der Reise und bis zur Rückkehr über eine gültige HU verfügt. Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU zwar eigentlich nicht beanstanden. In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass Polizisten deswegen hohe Bußgelder verhängen oder das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen – und der Aufwand, dass zu klären bleibt beim Fahrer hängen.
Hauptuntersuchung mit Saisonkennzeichen
Einige Camper fahren mit Saisonkennzeichen, mit denen das Fahrzeug nur für einige Monate im Jahr zugelassen ist. Sollte die Hauptuntersuchung in einen Zeitraum fallen, der außerhalb des Betriebszeitraums fallen, gilt: Die HU ist im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums fällig.
Beispiel: Das Fahrzeug ist von April bis Oktober zugelassen, die Hauptuntersuchung aber im Dezember fällig. In diesem Fall muss man erst zum nächsten April zur Prüfstelle. Auch hier gibt es keine Rückdatierung wegen einer verspäteten HU.
Wo kann ich die HU für mein Wohnmobil durchführen?
Letztendlich hat man in dieser Hinsicht die freie Wahl. Neben TÜV Nord und Süd können Prüfstellen wie DEKRA und Sachverständigenverbünde wie GTÜ und KÜS die Hauptuntersuchung vornehmen. Dabei lohnt es sich einen Preisvergleich vorzunehmen, denn die Kosten schwanken teilweise erheblich.
Text: Selim Baykara, Pincamp, Titelbild: ©AdobeStock, Mesut Dogan
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