Wichtige Verkehrsbestimmungen für Wohnmobil & Co
Urlaubsvorbereitung 2022
Wichtige Verkehrsbestimmungen
für Wohnmobil & Co
Wie schnell darf man mit dem Wohnmobil in Deutschland fahren? Ist in Rumänien das freie Campen erlaubt? Und wie schwer darf ein Wohnmobil sein? Fragen, bei der man jedes Mal wieder aufwändige Recherche betreibt. Das muss nicht sein!
Mit dem ADAC Camping-Informationspaket bekommen Sie schnell, kompakt und kostenlos die wichtigsten Verkehrsbestimmungen für jedes einzelne Land im europäischen Raum. Und das sowohl für Wohnmobile bis 3,5 t als auch für solche bis 7,5 t. Einmal heruntergeladen, nie mehr ahnungslos!
Damit Sie immer informiert sind, können Sie die wichtigsten Verkehrsregeln hier kostenlos downloaden.
Der kostenlose Download enthält:
- Verkehrsbestimmungen für Wohnmobile bis 3,5 t und 7,5 t
- Tempolimits in den europäischen Ländern für Wohnmobile bis 3,5 t und 7,5 t
- Gesetze zum Freien Campen in Europa
- Infos zu Mautpflicht und Straßengebühren
Verkehrsbestimmungen und Gebühren für Wohnmobile: Die fünf wichtigsten Fragen beantwortet
Sie haben andere Fragen, die nicht zu den Punkten oben passen? Dann einfach weiterlesen. Im Folgenden beantworten wir die fünf häufigsten Fragen, die Camper immer wieder stellen. Dazu zählen Punkte wie Höchstgeschwindigkeiten, zulässiges Gewicht und Regeln zum Parken.
1. Wie schnell darf ich mit einem Wohnmobil fahren?
In Ortschaften liegt die Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile bei 50 km/h. Außerhalb davon dürfen Wohnmobile auf Landstraßen mit maximal 100 km/h und 120 km/h auf Schnellstraßen unterwegs sein. Auf Autobahnen gibt es keine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile. Allerdings wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen.
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen
Ist man mit einem Wohnwagengespann bis 3,5 Tonnen unterwegs, liegt die maximal zulässige Gesamtgeschwindigkeit außerhalb von Ortschaften bei 80 km/h. Wenn das Fahrzeug die Tempo-100-Zulassung besitzt, darf man damit auf Autobahnen bis zu 100 km/h fahren.
Wohnmobil über 3,5 Tonnen
Innerhalb von Ortschaften liegt die Maximal-Geschwindigkeit ebenfalls bei 50 km/h. Außerhalb dürfen Wohnmobile mit 3,5 bis 7,5 Tonnen höchstens Tempo 80, auf Autobahnen höchstens Tempo 100 fahren. Wohnmobile über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens 60 km/h und auf Autobahnen höchstens 80 km/h fahren.
2. Wie schwer darf ein Wohnmobil sein?
Die meisten Wohnmobile haben eine Zulassung bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Wiegt das Wohnmobil mehr, gilt es nicht mehr als Wohnmobil, sondern als Leicht-LKW bzw. Kleinlaster. Für dich heißt das: Du brauchst dann eventuell eine andere Fahrerlaubnis.
Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat, dem reicht ein Führerschein der alten Klasse Drei. Wohnmobilbesitzer, die ihren Führerschein nach 1998 gemacht haben, müssen mindestens einen C1-Führerschein vorweisen, wenn das Wohnmobil mehr als 3,5 Tonnen wiegt. Wohnmobile über 7,5 Tonnen werden bei einem Gewicht bis 18 Tonnen als mittelschwere LKW betrachtest.
3. Wo darf ich mein Wohnmobil oder meinen Wohnwagen parken?
Generell darf man das Wohnmobil überall parken, sofern die Parkfläche nicht durch Verbotsschilder reglementiert oder für bestimmte andere Fahrzeugtypen reserviert ist, beispielsweise Busse oder LKWs. Wohnwagen dürfen auf keinen Fall über die Markierungen am Boden ragen und abgekoppelt nicht länger als 2 Wochen am Straßenrand stehen. Für Wohnmobile und angekoppelte Gespanne gilt diese Regel nicht.
Auf dem Bürgersteig darf man nur dann parken, wenn das Wohnmobil oder der Wohnwagen weniger als 2,8 Tonnen wiegen. Bei Wohnwagen ist das in den meisten Fällen kein Problem, Wohnmobile überschreiten diese Gewichtsgrenze allerdings oft.
Auch im eigenen Garten kann man den Wohnwagen nicht einfach abstellen. Das wird als „überwiegend ortsgebundene Nutzung“ im Sinne des Baurechts interpretiert und bedarf einer speziellen Genehmigung durch die Baubehörden.
4. Welchen Führerschein benötige ich für ein Wohnmobil?
Hier kommt es darauf an, wann man den Führerschein gemacht hat. Mit der alten Klasse drei (vor 1999) darfst du Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen fahren und Gespanne bis zu einem Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen.
Nach 1999 benötig man mindestens einen Führerschein der Klasse B. Dieser berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Man darf auch einen Anhänger mitführen, dieser darf aber nur maximal 750 Kilogramm wiegen. Für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen benötig man einen Führerschein der Klasse C1. Anhänger dürfen damit bis zu 750 Kilogramm wiegen. Für besonders große Wohnmobile über 7,5 Tonnen wird der Führerschein CE benötigt. Auch hier ist ein Anhänger bis 750 Kilogramm erlaubt.
5. Muss man sich im Wohnmobil anschnallen?
Auch im Wohnmobil besteht nach § 35a der deutschen Straßenverkehrsordnung Anschnallpflicht. Auf den vorderen Sitzen ist die Gurtpflicht immer einzuhalten, auf den hinteren Sitzen kommt es auf das Baujahr und die Zulassung des Reisemobils an.
- Wohnmobile mit einer PKW-Zulassung ab dem Baujahr 2004 benötigen für alle eingetragenen Sitzplätze einen Drei-Punkt-Gurt.
- Fahrzeuge, die ab Oktober 1999 zugelassen wurden, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,5 Tonnen müssen auch auf den hinteren Sitzen mit einem 3-Punkt-Gurt ausgestattet sein.
- Bei einem Gesamtgewicht des Wohnmobils über 2,5 Tonnen und Zulassung nach 1992, müssen hinten mindestens Beckengurte vorhanden sein.
Im Wohnmobil muss außerdem zwingend ein Kindersitz vorhanden sein, wenn Kinder bis 12 Jahre oder bis 1,50 Meter Körpergröße mitfahren. Für Haustiere wie Hunde besteht keine Anschnallpflicht. Sie gelten aber als Ladung und müssen daher gesichert werden.
Wir bedanken uns bei PINCAMP für die kollegiale Unterstützung. Weitere Infos, die Möglichkeit, Campingplätze am Urlaubsort zu finden und zu buchen unter: www.pincamp.de
Titelfoto: c/o AdobeStock, Ralphs Fotos