Wichtiges Update für den Urlaub in Frankreich

Wichtiges Update für den Urlaub in Frankreich

1. Juni 2023 / Erlebniswelt, Mai 2023
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Wichtiges Update
für den Urlaub in Frankreich:

„Toter-Winkel“ – Kennzeichnung auch für
ausländische Camper Pflicht

„Toter-Winkel“ – Kennzeichnung auch für ausländische Camper Pflicht

Radfahrer oder Fußgänger werden häufig übersehen, weil sie sich im toten Winkel schwerer und großer Fahrzeuge bewegen. Frankreich schreibt seit Anfang 2021 an Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Warnhinweise für den toten Winkel vor.
Die Kennzeichnungspflicht – erlaubt sind Aufkleber oder Schilder – sollten auch deutsche Camper berücksichtigen, wenn sie nach Frankreich reisen. Die Warnhinweise-Aufkleber „Toter Winkel“ (frz. Angles Morts) sind unter anderem an Tankstellen in Grenznähe erhältlich, auch einige ADAC- Geschäftsstellen und der ADAC Online-Shop vertreiben sie.

Illustration: c/o securite-routiere.gouv.fr

In Deutschland sind derzeit rund 95.000 Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen zugelassen. Das sind 18 Prozent des Gesamtbestandes in Deutschland.
Die Warnhinweise (vorgeschriebene Höhe 25 Zentimeter, Breite 17 Zentimeter) müssen an beiden Fahrzeugseiten und am Heck angebracht sein. Dabei ist zu beachten, dass die Kennzeichen und die vorgeschriebenen Beschriftungen des Fahrzeugs sichtbar bleiben. Auch die Beleuchtungseinrichtungen und die Sicht des Fahrers dürfen nicht verdeckt sein. Auf Glasflächen wie Seiten- oder Heckscheiben sind die Toter-Winkel-Hinweise tabu.
Sofern technisch möglich, müssen die Aufkleber oder Schilder am Fahrzeugheck rechts von der Längsmittelachse in einer Höhe zwischen 0,9 und 1,5 Metern vom Boden befestigt werden.
Die seitliche Kennzeichnung ist links und rechts innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront gemessen in einer Höhe zwischen 0,9 und 1,5 Metern vom Boden anzubringen. Ist dies aus technischen Gründen nachweislich unmöglich, muss die Kennzeichnung so erfolgen, wie es den Bestimmungen am nächsten kommt, maximal bis zu einer Höhe von 2,1 Metern vom Boden.

Wohnmobil-Fahrer sollten Aufkleber mit Bussymbol verwenden

Wohnmobil-Fahrern wird empfohlen, einen Aufkleber mit Bussymbol zu verwenden, weil es sich bei den Wohnmobilen um Fahrzeuge zur Personenbeförderung und nicht zur Güterbeförderung handelt. Auch wenn einige Onlinehändler mittlerweile eine zusätzliche Version der französischen Toter-Winkel-Kennzeichnung mit Wohnmobilsymbol anbieten, ist von deren Verwendung abzuraten. Diese Aufkleber entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben, eine offizielle Version mit Wohnmobilsymbol gibt es nicht.

Wer die neue Verordnung missachtet, riskiert ein Bußgeld über 135 Euro.


So muss der Warnhinweis angebracht werden

Llustraion: c/o ADAC

Kennzeichnung bei Gespannen

Die Vorschrift betrifft nur Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Anhänger) über 3,5 Tonnen. Gespanne sind dort nicht explizit genannt. Die Kennzeichnung ist also nur dann an einem Zugfahrzeug bzw. Anhänger anzubringen, wenn eines der beiden Fahrzeuge (oder jeweils beide) eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.

Dagegen müssen Gespanne, deren zulässige Gesamtmasse zusammengerechnet 3,5 Tonnen übersteigt, nicht gekennzeichnet werden, wenn die zulässige Gesamtmasse weder beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger (jeweils einzeln betrachtet) über 3,5 Tonnen liegt.

Toter-Winkel-Aufkleber bei verdecktem Fahrzeugheck

Nicht selten ist bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen das Fahrzeugheck durch Ladung, z.B. Fahrradträger, verdeckt. Wo muss der vorgeschriebene Toter-Winkel-Aufkleber angebracht werden? Eine explizite gesetzliche Regelung oder eine offizielle Verlautbarung gibt es zu dieser Frage nicht.
Praxiserfahrungen zur polizeilichen oder behördlichen Handhabung liegen den ADAC-Juristen bislang nicht vor. Wenn die Heckkennzeichnung durch einen Heckträger verdeckt wird, ist aus Sicht der Juristen die Anbringung am Fahrzeugheck trotzdem erforderlich und eine Wiederholung der Kennzeichnung am Heckträger bzw. dessen Abdeckplane unbedingt ratsam.

Text: Katarina Dümmer, ADAC, Titelbild: c/o Carado, Illustration: c/o ADAC

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