Wohnmobil oder Wohnwagen? Das ist hier die Frage

Wohnmobil oder Wohnwagen? Das ist hier die Frage

30. Juni 2024 / Erlebniswelt, Juni 2024
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Kaufberatung

Foto: Volker Ammann, © Carado, © Knaus

Wohnmobil oder Wohnwagen?
Das ist hier die Frage

Kaum eine andere Art von Urlaub ist so flexibel wie der Campingurlaub. Einfach mit Zelt, Wohnmobil oder der Wohnwagen losfahren, um dem Alltag zu entfliehen. Doch genau bei dieser Frage, „Wohnmobil oder Wohnwagen?“, scheiden sich die Geister. Was ist besser? Was ist flexibler? Und was passt besser zu mir? In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die jeweiligen Vor- und Nachteile.

Wie so oft bietet sowohl die eine als auch die andere Variante Vor- und Nachteile. Welche Lösung sich am besten für die schönsten Wochen des Jahres eignet, ist von mehreren Faktoren abhängig. Im Folgenden soll auf die wesentlichen Charakteristika der beiden Möglichkeiten eingegangen werden.

Foto: ©Knaus

Camping mit dem Wohnwagen: Vor- und Nachteile im Überblick

Ein Wohnwagen wird bekanntermaßen an ein Auto angehängt. Und genau das ist auch schon ein wesentlicher Vorteil, denn: Am Urlaubsort braucht es keinen separaten Mietwagen oder einen anderen fahrbaren Untersatz, um flexibel zu bleiben! Der Wohnwagen wird einfach auf dem Campingplatz abgestellt. Das Zugfahrzeug steht für Einkaufsfahrten oder Sightseeing zur Verfügung.

Weitere Vorteile dieser Variante sind ein hohes Maß an Unabhängigkeit, wenig Wartungsaufwand, eine leichte Pflege und vergleichsweise geringe Anschaffungskosten. Außerdem steht das Zugfahrzeug daheim als „normaler“ PKW für den Alltag zur Verfügung. Wer sich für einen Wohnwagen entscheidet, kann zudem die Fahrerlaubnis nach Massenklasse mit der B96-Erweitereung leicht auf 4,25 t erweitern. Auch der Hängerschein BE ist im Vergleich zu den C-Klassen (WoMo ab 3,5 t) preiswerter und leichter zu erwerben.

Wohnwagen in den Bergen

Neben diesen Vorteilen gibt es aber auch einige Punkte, die einige Camper als Nachteile empfinden. Denn: Gerade für ungeübte Fahrer kann es beispielsweise schwierig sein, ein Auto samt Anhänger durch die Straßen oder bergab zu bugsieren. Oft braucht es hierzu sogar eine Erweiterung des Führerscheins.

Dazu kommt: Bei Wohnwagen gibt es härtere Geschwindigkeitsbegrenzungen als bei Wohnmobilen. Außerdem können Wohnwagen nicht einfach dauerhaft auf öffentlichen Straßen abgestellt werden (vereinzelt gibt es Sondergenehmigungen). Und ein Abstellplatz ist nicht einfach zu finden und kostet.

Vor- und Nachteile von Wohnwagen:

Foto: ©Piincamp
Foto: ©Carado

Der Gegensatz zum Wohnwagen: das Wohnmobil

Ein modernes Wohnmobil ist für viele Camper die komfortablere Variante, da man alles in einem Rutsch bekommt. Das Wohnmobil verfügt über einen eigenen Antrieb und fungiert damit selbst als Fahrzeug, das eine oft beachtliche Wohnfläche bietet. Gerade größere Wohnmobile haben zudem oft eine höhere Zuladung als Wohnwagen. Das ist vor allem dann interessant, wenn du autark unterwegs bist.

Ein großer Vorteil von Wohmobilen ist, dass sie für Anfänger leichter zu fahren sind und Dinge wie Einparken, Anhängen und Abkuppeln gar nicht erst zum Problem werden. Dadurch ist auch die Reisedauer oft kürzer. Vorteilhaft ist zudem, dass Reisende sich auch während der Fahrt (gesichert!) im Wohnraum aufhalten können. Außerdem sind Wohnmobile auf fast allen Campingplätzen erlaubt und dem WoMo Fahrer steht mit Wohnmobilstellplätzen eine größere Auswahl an Stellflächen zur Verfügung.

Um ein Wohnmobil fahren zu dürfen, braucht es gegebenenfalls aber auch eine besondere Fahrerlaubnis. Ausschlaggebend hierfür ist nicht nur das Ausstellungsdatum des Führerscheins, sondern auch die Gesamtmasse des Wohnmobils. Für Wohnmobile bis 3,5 t reicht ein Führerschein der Klasse B. Für Fahrzeuge mit einem höheren Gewicht ist die Führerscheinklasse C1 oder C erforderlich. Wer noch den alten Führerschein Klasse 3 besitzt (bis 1999), darf ein Wohnmobil bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse fahren.

Ein weiterer Nachteil von Wohnmobilen: Urlauber sind am Urlaubsort selbst etwas unflexibler. Um Ausflüge abseits des Campingplatzes durchführen zu können, ist in der Regel ein Mietwagen oder ein anderes Fahrzeug erforderlich (Fahrrad, E-Bike, Motorroller, ÖPNV, etc.). Außerdem sind die Instandhaltungs- und Wartungskosten höher, da das Wohnmobil im Vergleich zum Wohnwagen über einen eigenen Antrieb verfügt. Die meisten Camper besitzen zudem neben dem Wohnmobil einen weiteren PKW. Das entfällt beim Gespann, da der hier der Zugwagen gleichzeitig der „Alltags-PKW“ ist.

Hier nochmal alle Vor- und Nachteile von Wohnmobilen im Überblick:

Foto: ©Piincamp

Wer sollte sich für welche Lösung entscheiden?

Die richtige Entscheidung mit Hinblick auf die Frage „Wohnmobil oder Wohnwagen?“ zu treffen, ist oft schwer. Am wichtigsten ist, sich vorher klarzumachen, welche Kriterien Priorität haben und was für Erwartungen man hat. Also vorher diese Fragen beantworten:

  • Sind Flexibilität am Urlaubsort und ein geringer Wartungsaufwand wichtig? Dann ist der Wohnwagen sicherlich die bessere Alternative.
  • Schätzt man eine gut ausgestattete Wohnfläche im Urlaub und legt Wert auf mehr Stauraum und ein vergleichsweise einfacheres Fahren (kein Anhängen und Ankuppeln)? Dann sollte man sich für das Wohnmobil entscheiden.

Entscheidung getroffen? Dann weiterlesen!

Die wichtigsten Gesetze rund um Wohnmobil und Wohnwagen.

Auch wenn wir beim Campen vor allem das Gefühl der Freiheit schätzen: Ganz ohne Regeln geht es nicht. Genaugenommen gibt es sogar ein ganzes Bündel von gesetzlichen Vorschriften, die man als Besitzer eines Wohnwagens oder eines Wohnmobils kennen sollte. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Gesetze für Camper übersichtlich zusammen.

Die Bestimmungen für Wohnmobile und Wohnwagen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Beide beinhalten ganze Bündel von Paragrafen. Die StVZO betrifft aber in erster Linie die Hersteller. Für Besitzer eines Caravans oder Wohnmobils ist also vor allem die Straßenverkehrsordnung interessant. Schauen wir uns die Vorschriften jetzt also mal im Detail an!

Alle zwei Jahre wieder: Vorfahren zur Hauptuntersuchung

Ein Caravan muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (z.B. bei TÜV, KÜS oder DEKRA) nach § 29 StVZO vorgefahren werden, neue Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht erstmalig nach drei Jahren. Das Wohnmobil bis 3,5 t ebenso erstmals nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre. Wohnmobile über 3,5 t alle zwei Jahre und ab dem siebten Zulassungsjahr jährlich.

Steuern für Wohnwagen und Wohnmobil

Einige Vorschriften der StVZO und StVO sind für Besitzer und Fahrer besonders wichtig. Zum Beispiel, dass Wohnanhänger, die auf öffentlichen Straßen bewegt werden, zugelassen sein müssen. Man muss sie also versteuern und versichern.

Anhänger haben keinen Motor-Hubraum zu versteuern. Deshalb wird die Steuer nach der zulässigen Gesamtmasse berechnet. Alle angefangenen 200 kg kosten 7,50 Euro im Jahr. Da die Steuerlast relativ gering ausfällt, sparen sich viele Eigentümer die halbjährliche An- und Abmeldung.

Wohnmobile sind als „Sonstige Kfz.-Wohnmobil“ oder „M1“-Fahrzeuge zugelassen. Sie werden nach Schadstoffklassen und nach technisch zulässiger Gesamtmasse besteuert.

Obligatorisch: Die Haftpflichtversicherung

Campingfahrzeuge müssen auch haftpflichtversichert sein. Die Versicherung für Wohnanhänger fällt wie die Steuer vergleichsweise gering aus: Die einzelnen Versicherungsgesellschaften berechnen kaum mehr als 20 Euro im Jahr. Halter eines Wohnmobils kommen nicht so günstig weg. Immerhin sorgt bei den meisten Besitzern ihr Schadenfreiheitsrabatt des Erstautos für einen Vorteil. Da die Prämien stark unterschiedlich ausfallen können, ist es sinnvoll, Angebote mehrerer Versicherungen einzuholen und zu vergleichen.

Für alle Fälle: Zusatzversicherungen

Zusätzlich zur obligatorischen Haftpflichtversicherung kann man auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Teilkasko für den Wohnanhänger liegt z.B. bei einem Neuwert von 15.000 Euro bei ca. 180 bis 200 Euro. Für Wohnmobile liegt die Jahresprämie, je nach Versicherungsgesellschaft, bei einem Neuwert von 50.000 Euro ohne Schadenfreiheitsrabatt bei ca. 250 Euro. Damit ist das Campingfahrzeug weitgehend versichert: gegen Zerstörung durch Brand oder Explosion, gegen Diebstahl, Sturm- oder Hagelschäden und teilweise auch gegen Beschädigung.

Wer eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung abschließt – das empfiehlt sich zumindest in den ersten Jahren –, genießt auch bei selbstverschuldeten Unfällen weitgehenden Versicherungsschutz. Während es bei Teilkaskoversicherungen keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt, ist es bei der Wohnmobil-Vollkasko wie bei der Haftpflicht: Den Versicherungsmitarbeiter nach der Möglichkeit fragen, den Rabatt vom Erstfahrzeug zu übernehmen.

Zollbestimmungen für Wohnwagen

Europa sei Dank: Innerhalb der Europäischen Union ist auch der langfristige Aufenthalt von Wohnwagen kein Zollvorgang mehr. Eine zeitliche Beschränkung für den Verbleib in einem anderen Land der EU besteht also nicht. Der Wohnwagen darf jedoch nicht gewerblich genutzt, sprich vermietet oder als Kiosk verwendet werden, und er darf nicht völlig immobil gemacht werden. In Nicht-EU-Ländern gibt es nach wie vor einige Einschränkungen, die den vorübergehenden zollfreien Aufenthalt von Fahrzeugen und Anhängern betreffen. Zulässig sind im Regelfall 6 Monate. In Norwegen dürfen es 12 Monate sein.

Vorsicht: Geschwindigkeitsbegrenzung

Für ein Wohnmobil gelten die gleichen Geschwindigkeitsvorschriften wie für jedes Auto – sofern die zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt! Ist das Wohnmobil zwischen 3,5 und 7,5 t schwer, darf man auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen nicht mehr als 100 km/h fahren. Wenn dein Wohnmobil 7,5 t Gewicht überschreitet, darfst du höchstens 60 km/h auf Landstraßen und 80 km/h auf Autobahnen fahren. Allerdings sind Campingfahrzeuge über 7,5 t eher ein seltener Anblick. Darum genügt für die meisten Wohnmobile ein Führerschein der Klasse B (erst über 3,5 t braucht man laut EU-Regelung den Führerschein Klasse C1).

Tempolimit für Caravan und Zeltanhänger

Mit einem Caravan oder Zeltanhänger darf man in Deutschland nicht ­schneller als 80 km/h fahren – außer das Gespann ist aufgrund der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO auf 100 km/h zugelassen (auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen). Außerhalb geschlossener Ortschaften muss man immer so viel Abstand zum Vordermann halten, dass ein überholendes Fahrzeug einscheren kann. Das gilt nur dann nicht, wenn es in Fahrtrichtung mehr als einen Fahrstreifen gibt. An das Überholverbotszeichen für Kfz über 3,5 t (Zeichen 277) müssen sich auch Wohnmobilfahrer halten – natürlich nur, wenn die zulässige Gesamtmasse ebenfalls mehr als 3,5 t beträgt.

Gebündelt: Vorschriften zum Caravanbetrieb

Die Liste der Vorschriften ist lang. Deshalb haben wir einige wichtige Regeln nochmals zusammengefasst:

  • Das Zugfahrzeug muss, sobald der Anhänger dranhängt, zwei Außenspiegel haben, damit man die Heckkanten des Caravans sehen kannst
  • Im Wohnwagen dürfen keine Personen befördert werden
  • Sobald man einen einachsigen Wohnanhänger (Tandem-Achser mit weniger als 1 m Achsabstand gelten als Einachser) hat, musst man zwei Unterlegkeile mitführen. Allerdings nur dann, wenn der Anhänger mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht hat
  • Ungebremste Anhänge benötigen in den Niederlanden, in der Schweiz und in Österreich eine Sicherheitsvorkehrung oder Reißbremsvorkehrung. Gebremste Anhänger weltweit
  • Ungebremste Anhänger müssen in den Niederlanden, in der Schweiz und in Österreich mit einem starken Sicherheitsseil an der Deichsel mit dem Zugfahrzeug verbunden sein
  • In der Schweiz gelten die gleichen Vorschriften wie für die Niederlande, jedoch muss auch der Fall abgesichert werden, in dem sich eine abnehmbare Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug löst. Bei abnehmbaren Anhängerkupplungen ist der Einsatz einer Hilfskupplung am Kugelhals unzulässig, das Seil muss am Fahrzeug befestigt sein! Allerdings wird auch das Anbringen an einer so genannten „Hollandöse“ ausnahmsweise geduldet, falls eine anderweitige Befestigung des Seils an einem fest verbauten Teil des Fahrzeugs nicht zumutbar ist.

Caravan: Schnell zu schwer!

Bei Campingfahrzeugen gibt es oft Gewichtsprobleme. Wer einen Caravan zieht, muss folgendes beachten: Nicht jedes Auto darf jeden Caravan ziehen. Die Anhängerkupplung allein genügt nicht – es geht nach Kilogramm und kW. Wie viel dein Auto ziehen darf, hat der Pkw-Hersteller im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen. Diese zulässige Anhängelast darf nicht überschritten werden. Aber damit ist nicht die Leermasse des Caravans gemeint. Bei einer Kontrolle wiegt die Polizei natürlich den beladenen Anhänger.

B96 – Führerschein für schwere Gespanne

Sowohl Pkw und als auch Caravans werden immer schwergewichtiger. Aufwändige Sicherheitsausstattung und verschiedene Komforteinrichtungen erzeugen eine erhebliche Last für das Gespann. Die gesetzlich vorgeschriebene Gesamtmasse von 3.500 kg ist daher schnell überschritten. Kann der Fahrzeugführer dann lediglich einen Führerschein der Klasse B vorweisen, droht ihm bei einer Kontrolle ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit! Wer seinen Führerschein nach 1998 erworben hat, muss daher genau rechnen, ob der B-Führerschein für seine Gespannkombination genügt. Seit Januar 2013 gilt der B96 als preisgünstige Erweiterung der Führerscheinklasse B. Diese ermöglicht das Fahren von Gespannkombinationen bis 4250 Kilogramm ohne den teureren BE-Führerschein erwerben zu müssen. Der alte „Dreier“-Führerschein umfasste die Klasse BE schon immer.

Upgrade für die Führerscheinklasse B

Um den B96 zu erhalten, muss eine 7-stündige Schulung absolviert werden. Diese bieten viele Fahrschulen in einer Tagesschulung an. Hierfür ist keine Prüfung vorgesehen. Zudem darf die theoretische und praktische Schulung in Gruppen durchgeführt werden.

Text: Cornelia Wilhelm, Pincamp, Titelbild: Volker Ammann, © Carado, © Knaus

Wir bedanken uns bei Cornelia Wilhelm und Pincamp für die freundliche Unterstützung. Auf www.pincamp.de finden Sie den passenden Campingplatz für Ihren Urlaub und können ihn auch gleich buchen.

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