Die neue EU-Führerscheinrichtlinie und ihre Kostenfalle für Wohnmobilreisende


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Die neue EU-Führerscheinrichtlinie
und ihre Kostenfalle für Wohnmobilreisende
Die neue EU-Führerscheinrichtlinie und ihre Kostenfalle für Wohnmobilreisende
Die EU-Führerscheinrichtlinie bringt ein Ende der bisherigen Zweiklassengesellschaft auf Camping- und Stellplätzen: Ab etwa 2030 müssen alle Mitgliedstaaten den Führerschein der Klasse B auch für Reisemobile mit bis zu 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht anerkennen. Wer nach 1998 die Fahrerlaubnis erworben hat, darf demnach künftig ohne C1-Prüfung bis zu 750 kg mehr laden und somit komfortabler reisen.
Freiheit für Reisemobile – mit Nebenwirkungen
Für Caravaning Enthusiasten bedeutet die Neuregelung eine längst überfällige Anpassung an moderne, leichte Leichtbausysteme und mehr Zuladungsreserven. Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) sieht darin eine Chance, den urlaubsnahen, nachhaltigen und familienfreundlichen Reisemobilurlaub „für Millionen von Menschen – insbesondere für junge und kommende Generationen – noch leichter zugänglich zu machen.“
Allerdings droht eine finanzielle Kehrseite: In vielen europäischen Staaten werden Fahrzeuge ab 3,5 t nicht mehr nach Pkw, sondern nach Lkw Tarifen mautfällig abgerechnet. Bislang zahlten Klasse B Fahrer mit Wohnmobil bis 3,5 t häufig gar keine Maut (Deutschland) oder nur den Pkw Satz, ab 3,5 t greift hingegen der deutlich höhere Lastwagen Tarif.
Versteckte Mehrkosten im Überblick
Reisende, die künftig bis 4,25 t zulässiges Gesamtgewicht ausnutzen, sehen sich mit unter Umständen erheblich höheren Mautgebühren konfrontiert. Typische Beispielwerte (je 100 km) zeigen die Mehrbelastung:
- Frankreich: Pkw 0,10 €/km vs. Lkw 0,16 €/km → + 6 €
- Österreich: Pkw Vignette (10 Tage) ca. 9,50 € vs. Lkw 0,23 €/km → + ab 15 €
- Polen: Pkw 0,08 €/km vs. Lkw 0,17 €/km → + 9 €
Eine kombinierte Hin- und Rückfahrt von München nach Wien (rund 800 km) kann so für Lkw Tarifzahler schnell Kosten von über 180 € generieren, während Pkw Fahrer lediglich den Vignettenpreis entrichten.
Handlungsbedarf und Empfehlungen
Ohne eine Anpassung der nationalen Mautregelungen droht Wohnmobilbesitzern eine doppelte Kostenbelastung: Prüfungs- und Schulungskosten für den Klasse B Aufstieg auf 4,25 t sowie höhere Streckengebühren. Der CIVD und andere Branchenverbände sehen sich daher in der Pflicht, mit den Regierungen Verhandlungen über eine Reform der Mauttarife aufzunehmen.
Bis dahin sollten potenzielle Umsteiger vor der Anschaffung oder der Zulassung ihres Reisemobils:
- Mautkosten kalkulieren – mithilfe von Online-Rechnern für die Planungsstrecken.
- Routenstrategien prüfen – alternative Landstraßen oder weniger mautintensive Grenzübergänge vergleichen.
- Leichtbau-Fahrzeuge bevorzugen – um möglichst unter der 3,5 t Grenze zu bleiben und damit den Pkw Tarif zu sichern.
Fazit
Die EU Novelle bringt erhebliche Chancen für Komfort und Zuladung im Wohnmobilbereich. Damit die erweiterten Befugnisse nicht zum Bumerang für die Reisekasse werden, ist jedoch eine zügige Harmonisierung der Mautsysteme unerlässlich. Ohne diese Stellschraube droht das Plus an Freiheit zu einem teuren Vergnügen an unzähligen Mautstationen.
Text: Volker Ammann, Titelbild: ©Pixabay, Andreas Breitling