Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen wieder Pflicht

Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen wieder Pflicht

30. April 2025 / April 2025, Erlebniswelt
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Special

Gasprüfung für Wohnmobil und
Wohnwagen wieder Pflicht

Aus der Empfehlung wird ab Juni 2025 eine Pflicht: Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde.

Die Gasprüfung für ein Wohnmobil und einen Wohnwagen muss alle zwei Jahre wiederholt werden, auch wenn keine Änderungen am Gassystem durchgeführt wurden. Damit wird die Sicherheit der Gasanlage, die aus Heizung, Warmwasser, Kühlschrank, Herd und anderen Geräten bestehen kann, gewährleistet. Wurden Änderungen vorgenommen, muss direkt im Anschluss an die Arbeiten eine Gasprüfung durchgeführt werden.

Schon zur eigenen Sicherheit sollte die Gasprüfung regelmäßig wiederholt werden. Nur so ist gewährsleistet, dass die Gasanlage in ordnungsgemäßem Zustand ist, denn austretendes Gas kann zu Erstickung oder Explosionen führen. Kommt es zu einem Brand durch ein Gasgerät in deinem Campingfahrzeug und greift der Brand auf andere Fahrzeuge oder Gebäude über, kann die Versicherung bei nicht vorhandener Gasprüfung unter Umständen die Zahlung verweigern. Auch viele Campingplätze oder Stellplätze fordern in ihren Bedingungen eine gültige Gasprüfung.

Die Gasanlage wird beim Wohnmobil vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen überprüft und abgenommen. Das wird bei Neufahrzeugen durch den Hersteller erledigt. Danach muss eine erneute Gasprüfung alle zwei Jahre vorgenommen werden.  Unzulässige, beschädigte oder mangelhaft befestigte Teile der Anlage gelten als erheblicher Mangel, der zum Nichtbestehen der Untersuchung (TÜV) führt.  Vor allem versicherungsrechtlich ist mit Problemen zu rechnen, da eine defekte Gasanlage zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Im Übrigen verlangen zahlreiche Campingplätze im In- und Ausland als Vorsichtsmaßnahme die Vorlage der Gas-Prüfbescheinigung beim Einchecken. Die Plakette für erfolgreiche Prüfung muss am Fahrzeug angebracht werden.

Für Wohnwagen gilt das Gleiche wie für Wohnmobile

Ein Campingplatzbetreiber darf den Nachweis einer erfolgreichen Gasprüfung verlangen und bei Fehlen den Zugang zum Campingplatz verwehren. Bei Dauercampern wird das häufig, auch im EU-Ausland, verlangt. Die Platzbetreiber haben dabei die Sicherheit aller Menschen auf dem Platz im Sinn. Und im eigenen Interesse und aus Verantwortung zu den Mitreisenden und anderen Verkehrsteilnehmern sollte man keinesfalls auf die Prüfung verzichten. Zu groß ist die Vergiftungs- und Explosionsgefahrbei einer ungeprüften Gasanlage.

Was wird bei der Gasprüfung gecheckt?

Nach einem festgelegtem Prüfplan werden unter folgende Dinge geprüft:

  • Prüfung der Halterung der Gasflaschen
  • Prüfung der Lüftungsöffnung im Gaskasten
  • Check, dass keine elektrischen Einrichtungen im Gaskasten sind
  • Dichtheit der Gasanlage
  • Prüfung der Sicherheitsventile
  • Funktionsfähigkeit der Gasanlage
  • Prüfung des Alters von Anschlussschlauch und Druckminderer
  • Prüfung der einzelnen Gasgeräte sowie Sicherheitsventile auf korrekte Funktion (brennen alle Flammen, schalten die Ventile ab etc.)
  • Prüfung der Abgasrohre

Wie wird die Gasprüfung dokumentiert?

Gelbes Gasprüfheft
Im sogenannten „gelben Gasprüfheft“, dass Sie in Ihrem Wohnmobil bzw. Wohnwagen immer dabei haben sollten, werden alle installierten Geräte eingetragen. Dort werden auch die Ergebnisse der Gasprüfungen dokumentiert.Wenn Sie noch kein Gasprüfhaft haben, oder das alte voll ist, kann der Gas-Sachkundige Ihnen ein neues Heft ausstellen.

Plakette
Eine Gasplakette ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber vermutlich von den meisten Gasprüfern vergeben. Die Plakette erinnert daran, wann die nächste Gasprüfung fällig ist.

Wie oft muss eine Gasprüfung bei meinem Wohnmobil gemacht werden?
Die Gasprüfung für Ihr Campingfahrzeug gilt 24 Monate und muss bis zum Ablauf des Monats (zwei Jahre nach der letzten Prüfung) erneuert werden. Wenn zum Beispiel die Gasprüfung Ihres Wohnmobils am 21.10.2024 erfolgte, muss bis zum 31.10.2026 die nächste Prüfung durchgeführt werden.

Text: Volker Ammann, Titelbild: ©Volker Ammann

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit unserer Werkstatt für die Gasprüfung an Ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen. Sie erreichen uns unter:
+49 (0) 681-99288-50 oder per www.wohnwagen-vogt.de

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