So viel Steuern kostet ein Reisemobil

So viel Steuern kostet ein Reisemobil

30. Januar 2024 / Erlebniswelt, Januar 2024
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Foto: ©Pixabay, Steve Buissinne

So viel Steuern kostet ein Reisemobil

Ein Wohnmobil ist der Traum von vielen Campingfreunden. Wer wünscht sich nicht ein motorisiertes Gefährt, mit dem er immer in den Urlaub fahren kann – und dabei gleich seinen Schlafplatz nur wenige Meter hinter dem Steuer hat, ohne ein Hotel zahlen zu müssen?

Doch Wohnmobile gibt es nicht umsonst. Neben den Anschaffungs- und Unterhaltskosten wie Versicherung, Kraftstoff, Reparaturen, Ersatzbeschaffung, werden auch Steuern fällig.

Was sind die Steuern für Wohnmobile?

Wohnmobile sind – genau wie jedes andere motorisierte Fahrzeug in Deutschland – steuerpflichtig. Die Höhe der Steuer hängt dabei von der Schadstoffklasse und dem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils ab.
Geregelt wird die Bemessungsgrundlage im Kraftfahrzeugsteuergesetz, Paragraph 8 Nr. 1a. Wohnmobile werden laut Gesetz als „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ angesehen. Ein Fahrzeug gilt als Wohnmobil, wenn es die folgenden Eigenschaften aufweist:

  • Tisch und Sitzgelegenheit
  • Schlafmöglichkeiten, die auch als Sitze dienen können
  • Möglichkeiten zum Kochen
  • Möglichkeiten, Gepäck und andere Utensilien zu verstauen

Früher wurden Wohnmobile wie LKW besteuert. Die fällige KFZ-Steuer wurde damals anhand des Hubraums berechnet. Seit 2006 gelten andere Regeln: Mit der Reform der Fahrzeugbesteuerung wurde für Wohnmobile und Caravans eine eigene Fahrzeugklasse geschaffen und die Berechnung von der Gesamtmasse und der Schadstoffklasse abhängig gemacht.

Die Idee dahinter: Große Fahrzeuge mit einer niedrigen Schadstoffklasse beeinträchtigen die Umwelt stärker und sollen mehr Steuern zahlen.

Weitere gesetzliche Bestimmungen rund um das Wohnmobil, hat PinCamp in diesem Ratgeber zum Download zusammengestellt.

So findet man die Schadstoffklasse des Reisemobils
Die europaweit einheitliche EU-Abgasnorm, auch Euro-Abgasnorm oder Euronorm genannt, legt sechs Schadstoffklassen fest: Euro 1 bis Euro 6. Diese ordnen ein, wie schadstoffarm ein Auto ist. Den niedrigsten Schadstoffausstoß hat Stufe Euro 6. Die Fahrzeuge mit dem höchsten Schadstoffausstoß kommen in Euro 1:

  • Schadstoffklasse Euro 6: geringste Abgasemission, gültig seit 1. September 2014
  • Schadstoffklasse Euro 5: gültig seit 1. September 2009
  • Schadstoffklasse Euro 4: gültig seit 1. Januar 2005
  • Schadstoffklasse Euro 3: gültig seit 1. Januar 2000
  • Schadstoffklasse Euro 2: gültig seit 1. Januar 1996
  • Schadstoffklasse Euro 1: höchster Schadstoffausstoß, gültig seit 1. Juli 1992

Seit 1. September 2015 gilt in Deutschland und der EU ausnahmslos die Abgasnorm Euro 6. Das heißt: Alle neu zugelassenen Pkw müssen – egal, ob Benziner oder Dieselfahrzeug – die Abgasnorm Euro 6 erfüllen. In der Übergangsphase zwischen 1. September 2014 und 31. August 2015 durften Neufahrzeuge auch noch mit Euro 5 zugelassen werden. (Quelle: Allianz, KFZ-Versicherung)

Nicht schadstoffarme Fahrzeuge bekommen Euro 0
Es gibt auch Autos ohne Schadstoffklasse. Dabei handelt es sich um sogenannte nicht schadstoffarme Fahrzeuge, die in Euro 0 klassifiziert werden. Ihre Nutzung ist verboten, sobald die Ozonkonzentration in der Atemluft so stark erhöht ist, dass ein Ozonalarm ausgesprochen wird. Vor allem heißes Wetter lässt den Ozongehalt stark ansteigen. Aber auch ohne ausgerufenen Ozonalarm sollten Auto­fahrer von Euro-0-Fahrzeugen an heißen Tagen der Umwelt zuliebe möglichst wenig fahren. (Quelle: Allianz, KFZ-Versicherung)

Um die Kfz-Steuer für das Wohnmobil zu berechnen, muss man zunächst die Schadstoffklasse kennen. Derzeit gibt es acht Schadstoffklassen: S1 bis S6, EEV und Sonstige.

Dabei gilt: Je höher die Zahl, desto weniger Schadstoffe stößt ein Fahrzeug aus. Dementsprechend niedriger sind dann die Steuern.

Die Schadstoffklasse kann man nicht direkt ablesen, sondern muss sie anhand der Emissions-Schlüsselnummer bei der Fahrzeugzulassung herausfinden. Bei Fahrzeugen bis 2005 ist das der Fahrzeugschein, ab 2005 die Zulassungsbescheinigung. In der Zulassungsbescheinigung steht der Code bei Punkt 14.1., siehe Abbildung links.

Wer die Schadstoffklasse seines Fahrzeugs her­aus­finden möchte, für den sind die letzten beiden Ziffern der Emissions­schlüssel­nummer relevant. Bei Neufahrzeugen sind die letzten zwei Zahlen, gefolgt von zwei Buchstaben, maßgebend. Wie diese den Schad­stoff­klassen zugeordnet werden, kann man aus der Tabelle auf der linken Seite ent­nehmen.

Kfz-Steuer fürs Reisemobil anhand der Gesamtmasse berechnen
Kennt man die Schadstoffklasse des Fahrzeugs, kann man die fällige Steuerlast anhand des zulässigen Gesamtgewichts berechnen. Die Steuerlast wird in 200-Kilogramm-Schritten berechnet, außerdem wird hier noch einmal zwischen Fahrzeugen bis zu zwei Tonnen und Fahrzeugen darüber unterschieden.

Wohnmobile mit Schadstoffklasse 4 oder besser
Hier zahlt man bei Fahrzeugen bis zwei Tonnen, also 2000 Kilogramm, zulässigem Gesamtgewicht 16 Euro pro angefangenen 200 Kilogramm. Bei Fahrzeugen über 2000 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht werden noch einmal 10 Euro zusätzlich fällig. Die maximale Steuerlast beträgt 800 Euro pro Jahr.

Wohnmobile mit Schadstoffklasse 2 und 3
Hier zahlt man bei Fahrzeugen bis 2000 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht 24 Euro pro angefangener 200 Kilogramm. Bei Fahrzeugen über 2000 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht werden ebenfalls noch einmal 10 Euro zusätzlich fällig. Die maximale Steuerlast beträgt hier 1000 Euro im Jahr.

Wohnmobile mit Schadstoffklasse 1 und Sonstige
Bei einer schlechteren Schadstoffklasse, etwa wenn das Fahrzeug einen Katalysator hat und viele Emissionen ausstößt, werden bis 2000 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht 40 Euro pro angefangener 200 Kilogramm an Wohnmobilsteuern fällig. Bei Fahrzeugen, die schwerer als 2000 Kilogramm aber höchstens 5000 Kilogramm wiegen, werden dann noch einmal 10 Euro zusätzlich pro angefangener 200 Kilogramm fällig. Bei einem Gewicht ab 5001 Kilogramm bis maximal 12000 Kilogramm Gesamtgewicht erhöht sich dieser Wert auf 15 Euro pro angefangener 200 Kilogramm. Wiegt das Fahrzeug über 12000 Kilogramm, muss man 25 Euro pro angefangener 200 Kilogramm an zusätzlichen Kfz-Steuern zahlen.

Damit man nicht alles selbst ausrechnen muss, haben wir hier eine Steuertabelle mit den gängigsten Gewichten und Schadstoffklassen für Wohnmobile zusammengestellt. Man nimmt einfach das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils und schaut dann je nach Schadstoffklasse in der betreffenden Zeile nach. Dort findet man den Betrag in Euro, der an Wohnmobilsteuern zu zahlen ist.

Tabelle zum Download 

Wohnmobilsteuer mit dem H-Kennzeichen (Oldtimer)
Eine Sonderregelung gilt für Wohnmobile mit dem H-Kennzeichen, also Oldtimer. Dadurch spart man einiges an Steuern: Es wird nämlich nur ein Pauschalbetrag von 200 Euro im Jahr an Steuern fällig. Außerdem darf man mit dem H-Kennzeichen auch ohne grüne Plakette in Umweltzonen fahren.

Reisemobilsteuern bei Saisonzulassung
Ein weitere Möglichkeit Steuern zu sparen ist die sogenannte Saisonzulassung. Dabei ist das Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum zugelassen, etwa in der typischen Campingsaison von März bis Oktober.
Mit einer Saisonzulassung zahlt man nur für den betreffenden Zeitraum Steuern, in diesem Fall etwa acht Monate. Die Berechnung ist ganz einfach: Man nimmt den Steuerbetrag und dividiert ihn durch 12. Multipliziert mit den fälligen Monaten (beispielsweise 8), erhält man die fällige Steuer.

Tipp: Unter Umständen kann es auch Sinn machen, ein Wohnmobil nur zu mieten. Dazu haben wir die Checkliste „Mieten von Wohnmobilen“ erstellt. Dort erfährt man, worauf man achten muss.

Tipps zum Steuersparen mit dem Wohnmobil

Niemand möchte sich gerne durch hohe Steuerabgaben sein Camping-Vergnügen trüben lassen, sollte man deshalb beim Kauf eines Wohnmobils an die folgenden Punkte denken:

  • Beim Kauf eines neuen Reismobils darauf achten, dass es ein modernes Fahrzeug ist, dass der neusten Abgasnorm entspricht.
  • Sich unbedingt über die Schadstoffklasse des Fahrzeugs informieren, dass man kaufen möchte. Eine niedrige Schadstoffklasse verursacht nicht nur zusätzliche Steuern – viele ältere Wohnmobile verbrauchen zudem auch mehr Sprit.
  • Auf ein möglichst geringes Gesamtgewicht achten. Beim Selbstausbau kann man selbst dafür sorgen, indem man besonders leichte Materialien wie Plastik oder Aluminium für die Innenausstattung verwendet. Der Geldbeutel wird sich dankbar zeigen.
  • Ernsthaft darüber nachdenken, ob man sich ein Saisonkennzeichen besorgt. Wer in den Wintermonaten nicht campen geht, kann leicht Geld sparen, dass man sonst für ein Fahrzeug ausgibt, welches über längere Zeit nur herumsteht.

Text: Selim Baykara, Pincamp, Volker Ammann, Titelbild: ©Pixabay; Steve Buissinne

Wir bedanken uns bei Selim Baykara und Pincamp für die freundliche Unterstützung. Auf www.pincamp.de finden Sie den passenden Campingplatz für Ihren Urlaub und können ihn auch gleich buchen.

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